Zitat Zitat von oldtomtom Beitrag anzeigen
Nein, er darf nicht durchsuchen. Durchsuchung ist planmäßiges Suchen nach Beweismitteln, und das darf nur die Polizei nach der Strafprozeßordnung oder dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Das daf sonst niemand. Es ist kein Jedermannsrecht.
Wenn ich sehe, wie Du mein Handy in Deinen Rucksack steckst, dann kann ich es mir da wieder rausholen.
Wenn da Unordnung drin ist, muss ich erst suchen.