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Thema: Kleine rechtliche Frage

  1. #121
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    Zitat Zitat von Extremer Beitrag anzeigen
    Jetzt müssen wir das nur noch Sensei-T und Alex R. begreiflich machen
    Alex' Beiträge sind mir zu lang, aber Sensei-T scheint das durchaus klar zu sein. Dir aber bisher nicht, zumindest hast du bislang darauf bestanden, dass Kontrollen und Festnahmen nur dann zulässig sind, wenn Beweise vorliegen - ein qualifizierter Verdacht genügt aber zumindest in Teilen. Das widerlegt auch das Urteil nicht, das du fälschlich dazu aufführst.
    Geändert von Luggage (22-03-2012 um 14:14 Uhr) Grund: Orthographie

  2. #122
    DeepPurple Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Ihr nervt beide.
    Sorry, aber wie die rechtliche Frage ist die Zusatzfrage (Darf ich den dann "zerstören") sehr interessant. Und um die gehts hier auch.
    Und wie man sieht ist zumindest in der Sicherheit des Internets die Beleidigung und Provokation leicht da. Zumal von jemandem, der auch noch was falsches behauptet.

    @Topic
    Stellt euch das dann mal live im Geschäft vor. Höfliche sachliche Ansprache, beantwortet durch Beleidigung und Provokation.

  3. #123
    Simplicius Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Extremer Beitrag anzeigen
    Jetzt müssen wir das nur noch Sensei-T und Alex R. begreiflich machen
    das wissen die (hast Du mein Edit gelesen?:
    Eine Kassiererin darf dich, wie jeder andere Bürger auch, an der Flucht hindern, wenn die Dich unzweifelhaft beim Klauen erwischt und Dir die Ware, notfalls mit Gewalt, wieder wegnehmen, sofern sie Besitzerin der Ware ist, oder in dessen Auftrag handelt.
    Dagegen darfst Du Dich nicht wehren.
    )

    Wenn Du die Beiträge von Alex durchliest, dann wirst Du bemerken, dass der nur im für ihn sicheren Verdachtsfall handelt und sich an die rechtlichen Vorgaben hält.
    Geändert von Simplicius (22-03-2012 um 14:16 Uhr)

  4. #124
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    Standard

    Zitat Zitat von DeepPurple Beitrag anzeigen
    Sorry, aber wie die rechtliche Frage ist die Zusatzfrage (Darf ich den dann "zerstören") sehr interessant. Und um die gehts hier auch.
    Und wie man sieht ist zumindest in der Sicherheit des Internets die Beleidigung und Provokation leicht da.
    "grenzenlos amüsiert" und Einzeiler dieser Art sind kein Argument für garnix und verschlechtern nur den Lesefluss aller an der Sache Interessierten (dieser Beitrag hier auch - daher der letzte von mir abseits des Themas). Ignorier, was kein Argument ist und beschränk dich deinerseits auf solche - alles andere interessiert höchstens Herr PN.
    Geändert von Luggage (22-03-2012 um 14:15 Uhr) Grund: Orhtographie

  5. #125
    Sensei-T Gast

    Standard

    Hallo extremus,

    ich versuche mal hier ein wenig aufzuräumen...

    Zitat Zitat von Extremer Beitrag anzeigen
    Gar nichts ist selbstverständlich!
    Insofern ein Mitarbeiter des KH, ob Kassierer oder Sicherheitsdienst vor Ort ist und die Signalisierung des Systems mitbekommt, wird er - so denke ich - selbstverständlich=natürlich darum bitten, die Waren nochmal ans Band zu halten, und sei es einfach aus dem Grund heraus, dir eben nicht einen versuchten Diebstahl anhaften zu müssen. Dat is nur Ärger für ALLE Beteiligten!


    Jetzt tut es mir wahrhaftig leid, Dich tiiiieeeeffff enttäuschen zu müssen:

    Zitat Zitat von Extremer Beitrag anzeigen
    Da du auch so ein Ladendetektiv zu scheinen seinst, sage ich dir das du gar keine Rechte hast, 0 du hast nur mehr Pflichten sonst gar nichts! Ein kompetener Volljurist deiner Gewerkschaft sollte dir hier mehr dazu sagen können!
    1. bin ich kein Ladendetektiv und wollte auch nie einer werden.
    2. scheinst du ja ein kompetenter (Voll-)Jurist zu sein, so wie Du dich hier äußerst


    Oder bist Du eher so einer, der in Läden geht, sich entsprechend verhält, z. B. von einer Sicherheitskraft angesprochen wirst, unschuldig tust, darauf wartest, dass die Person dir gegenüber etwas, na sagen wir mal resoluter wird, und Du dann deine Rechtebibel vorholst und darauf pochst?

    @Simplicus und Luggage: danke

  6. #126
    Extremer Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Alex' Beiträge sind mir zu lang, aber Sensei-T scheint das durchaus klar zu sein. Dir aber bisher nicht, zumindest hast du bislang darauf bestanden, dass Kontrollen und Festnahmen nur dann zulässig sind, wenn Beweise vorliegen - ein qualifizierter Verdacht genügt aber zumindest in Teilen. Das widerlegt auch das Urteil nicht, das du fälschlich dazu aufführst.
    Nun ein qualifizierter Verdacht ist was? Selbst das auslösen der elektronischen Warensicherung ist kein qualifizierender Verdacht auf Diebstahl. Ja ich weiß ich such den Link ja schon die ganze Zeit!

    Also was ist ein unbegründeter Verdacht und was nicht?
    Das einzige was ich mir vorstellen kann ist "Kunde A steckt sich eine Gurke in die Tasche und der Detektiv sieht wie er die Gurke nicht an der Kasse bezahlt" Oder noch besser es wird auf einem digitalen Medium aufgenommen. Alles andere ist für mich kein qualifizierter Verdacht.

  7. #127
    DeepPurple Gast

    Standard

    Siehe diesen Beitrag, das ist was dazu zitiert:
    http://www.kampfkunst-board.info/for...ml#post2772071

  8. #128
    Extremer Gast

    Standard

    Zitat Zitat von DeepPurple Beitrag anzeigen
    Siehe diesen Beitrag, das ist was dazu zitiert:
    http://www.kampfkunst-board.info/for...ml#post2772071
    Das ist keine Antwort auf "Was ist ein begründeter Verdacht"

  9. #129
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    Luggage, warum machst du dir die Mühe so viel zu schreiben? Gegen juristische Argumente, belegt mit Rechtsprechungszitaten, sind viele Nichtjuristen immun und beratungsresistent.

    Zur Klarstellung nochmals:
    Kein Privatmann, ob Ladendetektiv oder nicht, darf einen anderen Menschen durchsuchen. Das darf nur die Polizei.
    Zwang ist nur bei der Besitzkehr oder der Notwehr erlaubt, und
    welcher Detektiv würde nicht auf die Polizei warten, die dann die Taschen des oder den Verdächtigen durchsucht?

  10. #130
    Simplicius Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Extremer Beitrag anzeigen
    Das ist keine Antwort auf "Was ist ein begründeter Verdacht"
    ein begründeter Verdacht ist eventuell einer, den man begründen kann, im Gegensatz zu einem Bauchgefühl

    wenn Du wissen willst, was ein qualifizierender Verdacht nach Auffassung des OLG Hamm ist, dann steht das im geposteten Link:

    wenn die Zusammenschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zulassen.
    das ist beim Pipsen einer elektronischen Anlage sicher nicht gegeben.
    Geändert von Simplicius (22-03-2012 um 14:47 Uhr)

  11. #131
    Extremer Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Simplicius Beitrag anzeigen
    ein begründeter Verdacht ist einer, den man begründen kann, im Gegensatz zu einem Bauchgefühl

    wenn Du wissen willst, was ein qualifizierender Verdachtnach Auffassung des OLG Hamm ist, dann steht das im geposteten Link:
    Entschuldigung wenn ich Lese was manche hier im Forum schreiben, dann habe ich ganz arge Zweifel an dem Wort Vernünftig. Hier geht es ja auch darum den Privatdetektiven nicht ganz die Basis zu entziehen, hat einer! einen Diebstahl gesehen muss er nicht gleich als Lügner gelten bis er es bewiesen hat. Ein Ladendetektiv macht auch nur seinen Job allerdings in engen Maschen des Gesetzes. Kann ja nicht sein nur weil man sich "komisch verhält" gleich vorbeugend zur Kontrolle gebeten wird. Was da an Zeit vergeht wenn mann das aufs Jahr rechnet

  12. #132
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    Zitat Zitat von Extremer Beitrag anzeigen
    Nun ein qualifizierter Verdacht ist was? Selbst das auslösen der elektronischen Warensicherung ist kein qualifizierender Verdacht auf Diebstahl. Ja ich weiß ich such den Link ja schon die ganze Zeit!

    Also was ist ein unbegründeter Verdacht und was nicht?
    Das einzige was ich mir vorstellen kann ist "Kunde A steckt sich eine Gurke in die Tasche und der Detektiv sieht wie er die Gurke nicht an der Kasse bezahlt" Oder noch besser es wird auf einem digitalen Medium aufgenommen. Alles andere ist für mich kein qualifizierter Verdacht.
    Du verwechselst Verdacht und Beweis. Wenn ein Beweis - das ist euch der von dir beschriebene Zeugenbeweis - vorliegt, dann bedarf es keines Verdachts. Ein Verdacht ist qua Definition unsicher. Es ist in der Literatur und auch der Rechtsprechung wie gesagt streitig, was genau den Verdacht soweit qualifiziert, dass er für 127 StPO genügt. Es gibt auch Meinungen - wie in dem OLG-Urteil, das ich oben verlinkt habe, die die Verdachtslösung vollständig ablehnen und nur Maßnahmen gegen den tatsächlichen Täter zulassen. Herrschende Meinung ist aber jedenfalls, dass ein solcher dringender Tatverdacht genügt und es eben keines Beweises bedarf. Die Definition des dringenden Verdachts lieferte hier schon Sokolo: http://www.kampfkunst-board.info/for...ml#post2771776

    Und das kann dir gefallen oder nicht, das ist das, woran man sich vor Gericht messen lassen muss.

  13. #133
    Simplicius Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Extremer Beitrag anzeigen
    Kann ja nicht sein nur weil man sich "komisch verhält" gleich vorbeugend zur Kontrolle gebeten wird. Was da an Zeit vergeht wenn mann das aufs Jahr rechnet
    Das ist doch geklärt.
    Wenn Dich einer aufhält, fragst Du ihn warum und wenn er dann sagt:
    wegen der Frisur, der Jacke oder weil er so ein Jucken im Hintern verspürt, dann gehst Du einfach weiter (edit: außer es handelt sich um Kannix).
    Wenn er (wie Alex hier ausführte): "Sie haben da hinten was aus dem Regal genommen, das ist jetzt weg, Sie haben das aber an der Kasse nicht bezahlt..." dann kooperierst Du wohl besser.
    Geändert von Simplicius (22-03-2012 um 15:01 Uhr)

  14. #134
    daZza92 Gast

    Standard

    Ist ja förmlich explodiert der Thread
    Naja zusammenfassend lässt sich also für mich feststellen, dass das deutsche Recht (mal wieder) völlig für den A**** ist, da man scheinbar willkürlich Gewalt anwenden darf und diese Willkür einem "begründeten Verdacht" gleichgesetzt ist. Lächerlich, dass subjektive Meinungen/Eindrücke in die Straffindung bzw. den Schuldspruch einfließen.

    Aber gut, durch meine nun gewonnene Lebenserfahrung weiß ich ja jetzt, dass jeder Ladendetektiv mich körperlich angreifen will. Ergo setze ich sie jetzt immer außer Gefecht, bevor sie mich überhaupt angreifen können, da ich ja den begründeten Verdacht habe, dass mich dieser Detektiv gleich körperlich angreifen will (:

  15. #135
    vinz Gast

    Standard

    Zitat Zitat von daZza92 Beitrag anzeigen
    Naja zusammenfassend lässt sich also für mich feststellen, dass das deutsche Recht (mal wieder) völlig für den A**** ist, da man scheinbar willkürlich Gewalt anwenden darf und diese Willkür einem "begründeten Verdacht" gleichgesetzt ist. Lächerlich, dass subjektive Meinungen/Eindrücke in die Straffindung bzw. den Schuldspruch einfließen.
    Was für ein bullshit.
    Das deutsche Recht ist das wahrscheinlich fortschrittlichste der Welt.

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