Ist ja förmlich explodiert der Thread
Naja zusammenfassend lässt sich also für mich feststellen, dass das deutsche Recht (mal wieder) völlig für den A**** ist, da man scheinbar willkürlich Gewalt anwenden darf und diese Willkür einem "begründeten Verdacht" gleichgesetzt ist. Lächerlich, dass subjektive Meinungen/Eindrücke in die Straffindung bzw. den Schuldspruch einfließen.

Aber gut, durch meine nun gewonnene Lebenserfahrung weiß ich ja jetzt, dass jeder Ladendetektiv mich körperlich angreifen will. Ergo setze ich sie jetzt immer außer Gefecht, bevor sie mich überhaupt angreifen können, da ich ja den begründeten Verdacht habe, dass mich dieser Detektiv gleich körperlich angreifen will (: