Zitat Zitat von Simplicius Beitrag anzeigen
Das bedeutet für mich, der ich nicht klaue, dass ich mich auf jeden Fall gegen eine Durchsuchung meines Rucksackes durch Privatpersonen wehren darf.
Auf jeden Fall? Eher nicht, der zuständige Senat des OLG Hamm sah es jedenfalls anders.

Du weißt schon, auf hoher See und vor Gericht...

zugelassene Rechtsanwälte?
Tja, so ist das.

Nicht jeder weiß über seine Rechte Bescheid wie ein Jurastudent.
Ach, ich glaube, die meisten Menschen haben ein recht zielsicheres Rechtsempfinden und können in den Grundzügen ziemlich genau sagen, was geht und was nicht.

Ich vermute, die Tatsache, dass man sich nicht vor einem dahergelaufenen Ladendetektiv nackig machen muss, schon gar nicht wenn man nichts verbrochen hat, dürften die meisten vernunftbegabten Menschen in diesem Land zumindest ahnen.

Ich wette, die Dame ist mitgegangen, weil sie es für den Weg des geringsten Widerstands hielt. Nicht weil ihr nicht klar gewesen wäre, dass sie auch einfach hätte 'Nein' sagen und auf die Polizei warten können.

Hinterher hat sie sich dann geärgert bzw. geschämt, dass sie keinen Stolz gezeigt hat. Deswegen dann die gar nicht allzu unkundig wirkende Nachfrage nach einer "Nötigung" auf der Rechtsberatungsseite.

Hier gibt es ja auch viele, die der Meinung sind, man sollte sich des Friedens willen auf seine Rechte verzichten und sich durchsuchen lassen.
Genau. Das ist dann aber keine Nötigung und auch kein juristisches Problem, sondern eine Frage des Rückgrats.