Zitat Zitat von daZza92 Beitrag anzeigen
Moin,

keine Ahnung warum, aber neulich hat mich einfach so ein Möchtegern-Kaufhausdetektiv angehalten und meinte ich hätte was geklaut oO

Da ich nichts getan hatte, habe ich mich selbstverständlich geweigert zu kooperieren und wollte den Laden verlassen (keine Agressionen oder etwas ähnliches gezeigt. Habe ihn sachlich über den Stand der Dinge aufgeklärt). Daraufhin wurde der Typ grob und hat mir den Arm hinter den Rücken gedreht und meinen Nacken runtergedrückt (typischer "Polizeigriff" halt) und mich (gegen meinen ausdrücklichen Willen) in irgendsoein Büro geschleppt. Habe daraufhin mit meinem Handy die Polizei verständigt und noch vor Ort Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung erstattet (der wollte auch noch unter Androhung von Gewalt meinen Ausweis und meine Tasche sehen... Spinnen wohl nen bisschen die Typen).
Kann man nur hoffen, dass aus den Anzeigen was wird und der Penner wenichstens ordentlich zahlen muss...
Augenscheinlich hatte er einen hinreichenden Verdacht, sonst wäre er nicht so grob geworden. Das reicht, wie bereits beschrieben, aus, um dich festhalten zu dürfen, bis die Polizei eintrifft. Notfalls sogar mit Gewalt.

Zitat Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
Ich hätte es mir nicht gefallen lassen, verdacht hin oder her,... schon garnicht wenn ich wirklich nichts getan habe! Dann ist das in der Situation aus meiner Sicht ein körperlicher Angriff und dann hat man auch das Recht sich zu wehren! Wo kommen wir denn da hin wenn Dich jeder selbst ernannte Möchtegern-Columbo festhalten und/oder körperliche Gewalt anwenden darf??
Grundsätzlich darf JEDER dieses, wenn hinreichender Verdacht auf eine Straftat gegeben ist. Ich verweise hier auf die sogenannten "Jedermann"-Rechte. Wenn sich dann allerdings ein Irrtum herausstellt, so kann es passieren, dass er bestraft wird.
Und ja, du darfst dich wehren. Dies ergibt sich aus dem Notwehr-Paragrafen. Ob du damit allerdings Erfolg hast, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
Detektive haben auch nicht mehr recht wie jede andere Privatperson auch!
Damit hast du allerdings recht. Ändert aber nix an der Situation.

@Hundertzehn:
Auf frischer Tat ertappt heißt nicht unbedingt, dass er gesehen hat, wie du etwas in deinen Rucksack, unter deinen Pulli, etc steckst. Es reicht schon, dass er sieht, wie du es dem Regal entnimmst und an der Kasse nicht mehr hast, bzw nicht bezahlst.

Im Zweifel macht man es so, wie sbenji beschreibt. Fragt ihn, worauf er seinen Verdacht begründet. Bei guten Leuten wird es zu einer vernünftigen Erklärung kommen. Bei schlechten habt ihr so oder so verschissen.

Des weiteren wäre ich euch allen sehr dankbar, wenn ihr dem Beruf des Ladendetektivs etwas mehr Respekt entgegen bringen könntet. Er ist auch ohne Sprüche wie "Möchtegern-Columbo" schon schwer genug. Bedingt durch eine fehlende klare rechtliche Abgrenzung zu einer Privatperson stehen wir eigentlich immer mit einem Bein im Knast.
Leider gibt es immer noch genug schwarze Schafe in der Branche, die den Ruf ruinieren. Es gibt immer noch "Kollegen" die der Meinung sind, dass sie so etwas wie der Sheriff der Stadt sind und alles dürfen. Solche Typen gehören weg.

Fakt ist:
Ein Ladendetektiv darf dich festhalten, sofern er einen begründeten Verdacht nachweisen kann. Notfalls sogar mit Gewalt. Ebenfalls Fakt ist, dass er dich fragen darf, ob er in deine Tasche gucken darf. Einfach reinfassen und Sachen rausholen ist nicht erlaubt! Ebenso darf er dich nach deinem Ausweis fragen. Hast du keinen oder willst ihn nicht rausrücken, dann muss er die Polizei hinzuziehen.
Wenn ihr euch nix vorzuwerfen habt, dann zeigt ihm die Taschen und fertig. Das macht es für alle leichter. Ein guter Detektiv spricht niemanden einfach so an. Er wird immer einen Verdacht haben, den er bestätigt oder widerlegt haben möchte.