Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
Augenscheinlich hatte er einen hinreichenden Verdacht, sonst wäre er nicht so grob geworden. Das reicht, wie bereits beschrieben, aus, um dich festhalten zu dürfen, bis die Polizei eintrifft. Notfalls sogar mit Gewalt.
[...]
Grundsätzlich darf JEDER dieses, wenn hinreichender Verdacht auf eine Straftat gegeben ist. Ich verweise hier auf die sogenannten "Jedermann"-Rechte.
Was denn jetzt? Oben schrieb Raging Bull, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht reiche, es müsse schon ein dringender Tatverdacht sein, und eine kurze Internet-Recherche scheint das zu bestätigen.

Und ja, du darfst dich wehren. Dies ergibt sich aus dem Notwehr-Paragrafen. Ob du damit allerdings Erfolg hast, steht auf einem anderen Blatt.
Wie jetzt? Der Typ darf mich festhalten, aber ich darf mich wehren? Und der stärkere gewinnt dann? Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.