Zitat Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
Hier gibts immer Debatten.

Natürlich reicht der hinreichende Verdacht, also die "prozessuale Theorie". Wie soll denn sonst ein normaler Bürger einen Ladendieb festhalten?
Ich als Laie denke mir das so: Wenn ich sehe, dass einer etwas vom Regal nimmt, unter die Jacke schiebt und an der Kasse nicht bezahlt. Dann. Das ist das, was ich unter "auf frischer Tat ertappt" verstehe, wie es im Gesetz steht.

"Hinreichender Verdacht" ist ja auch schoon ganz schön stark und dann musst Du eben warten bis die Polizei da ist. Wenn Du Dich versuchst zu entfernen, dann darf der Detektiv Dich sehr wohl daran hindern.
Was ist denn ein "hinreichender Verdacht"? Bei mir hatte die Type wohl einen Verdacht, sonst hätte sie nicht gefragt. "Hinreichend" war dieser Verdacht aber wohl nicht, weil ich da ohne Probleme rausspaziert bin.

Und wie genau soll das mit dem Jedermannsrecht funktionieren, wenn nur dann angehalten werden darf, wenn eine Verurteilung rechtskräftig ist? Da käme nur Marty McFly als Kaufhausdetektiv in Frage...
Na, wenn ich sehe, wie einer die Oma niederschlägt und ihr die Handtasche entreißt, dann darf ich den festhalten, bis die Polizei da ist. Oder wenn ich nachts ein Klirren höre, runter ins Wohnzimmer gehe und da gerade ein maskierter Typ die Stereoanlage rausträgt. So hab ich mir das Jedermannrecht immer vorgestellt. Und nicht, dass mir ein Typ 20 Minuten Lebenszeit klauen darf ("warten, bis die Polizei da ist"), nur, weil ich einen Rucksack aufhabe.