Die Schützen haben nach der damaligen Rechtslage ihre Pflicht getan.
Nicht zu schießen wäre sogar eine Pflichtverletzung gewesen.
Nach dem Fall der Mauer wurden ca. 80 verurteilt.
Die Gerichte waren der Meinung die Schützen hätten gegen das Recht verstoßen sollen. (Eine verweigerung eines Befehls ist genau das)
Daher gutes Beispiel und interessant wenn man die Faktenlage weiterdenkt.
Kann die Justiz verlangen dass man gegen das Gesetz verstößt?
Ich rede nicht von dennen die es beschlossen haben, sondern die Schützen, die nur ihren Dienst getan haben.
Wäre ungefär so, als wenn man die Kaufhausdetektive plötzlich wegen Freiheitsberaubung verurteilt, weil man sagt sie hätten das Festnahmerecht nicht ausüben dürfen, weil Freiheitsberaubung verboten ist auch bei Dieben.
Diese Urteile Verlangen, dass Moral über das Gesetz gestellt wird oder es ist ein Verstoß gegen ein Rechtsprinzip und die Rechtsprechung ist nicht integer und dadurch nicht als Handlungsbasis geeignet, worauf man wieder Moral über das Gesetz stellen müsste
Darum gieng es in dem Beitrag. Eine Antwort auf oldtomtoms "Klares Rechtsverständnis".




Mit Zitat antworten