Zitat Zitat von qfunce Beitrag anzeigen
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...Vielmehr liegt die gesamte Beweispflicht beim “Angreifer”, also dem Festnehmenden. Da es hier mitunter um einen erheblichen Grundrechtseingriff geht – immerhin in eines der höchsten Rechtsgüter, die Freiheit – ist diese hohe Hürde auch vollkommen angemessen, ja sogar zwingend.
Es ist daher nicht tragbar, dass dem Unschuldigen die Last des Irrtums des in seine Rechte eingreifenden aufgebürdet wird...


Ein Verdacht ist nicht auf frischer Tat betroffen.
Vollkommen korrekt. Wenn ich jemanden festsetze, dann muss ich auch beweisen können, das derjenige tatsächlich eine Straftat begangen hat.
Und das ist auch gut so. Ansonsten könnte man ja einfach aufs Geratewohl jeden festsetzen, der einem verdächtig erscheint.
Zitat Zitat von qfunce Beitrag anzeigen
Ich gehe einfach an ihm vorbei. Steht er mir erneut im Weg, mach ich mir den Weg frei. Wo steht das ich zur "Sachverhaltsklärung" bleiben muss?
Aus der Realität:
Bisher hat jeder, dem ich vernünftig die Gründe meines Verdachts erläutert habe, mitgearbeitet, obwohl keinerlei Verpflichtung dafür besteht.

Willst du nicht bleiben, unterstreichst du den Verdacht auf Diebstahl nur und schwächst deine rechtliche Position zusätzlich. Insofern bringst du dich durch das (im Zweifel sogar gewaltsame) Durchsetzen deiner Rechte in unnötigen Trubel. Das kann im Zweifel sogar gegen dich ausgehen, weil du ja als erster angegriffen hast. In so einem Fall kommt es dann vor dem Richter auf die besseren Argumente (zwingender Tatverdacht) und Beweise (Video mit dem vermeintlichen Diebstahl zB) an. Schlecht für dich, wenn der Richter dem Detektiv folgt, weil er seine Interpretation besser nachvollziehen kann. Dann wird aus einer deiner Sicht nach rechtlich richtigen Notwehr schnell ein rechtswidriger Angriff.

De facto heißt das für mich: Lieber 2 Minuten Taschen zeigen und Ruhe, als monatelang Ärger mit der Justiz, wo nicht mal gesichert ist, dass ich Recht bekomme.