Damit meine ich lediglich, dass der Detektiv nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen" darf, wobei das natürlich auch immer von der Situation und dem Grad der Bedrohung abhängig ist. Schubst ihn bsp. ein Bodybuilder o.ä. weg, dann darf er natürlich auch hart reagieren.
Aber im vorliegenden Fall gehen wir ja davon aus, dass der Kunde sich nicht aggressiv verhalten hat, sondern lediglich nicht mitkommen wollte. Also ist die Gewaltanwendung des Detektivs ungerechtfertigt und der Kunde darf sich verteidigen.




Mit Zitat antworten