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Thema: Kleine rechtliche Frage

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  1. #11
    Verwend.gruppe 3402 Gast

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    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Wurden nicht mal Ex-DDR Grenzwächter verurteilt, weil die BRD der Meinung war, dass die Soldaten den Schussbefehl nicht befolgen durften, weil ja das töten von Menschen auch in der DDR verboten war?
    Also hätten die Soldaten nicht schießendürfen, obwohl es gesetzlich geregelt war, bzw die Soldaten von ausgehen mussten, dass es legimitiert wurde.

    Soviel mal zu "Recht"


    Hier wurde also die Außführung einer damals legalen Maßnahme im nachhinein als Straftat gewertet.

    Also muss entweder nicht alles Recht was Recht ist und kann noch im nachhinein bestraft werden. Das Verstößt aber gegen das Prinzip, dass eine Handlung nicht hinterher strafbar gemacht werden darf. Aber ein Recht das wankelmütig ist kann auch nicht die Grundlage meines Handelns bilden.
    Sorry aber eine Rechtsprechung die in extremen Fragen gegen ihre Prinzipien verstößt kann keine Handlungsgrundlage sein.

    Anderes und kleineres Beispiel "Erschleichen von Dienstleistungen" nachdem Einlasskontrollen bei der Bahn (Ja das gab es mal) abgeschafft wurden, gilt nun normales Verhalten als Einschleichen. (In der Praxis dann auch simples Vergessen)

    Das deutsche Recht qualifiziert sich nicht als Handlungsgrundlage.
    Zum Glück deckt sich Moral großteils mit dem Gesetz (Gesetz wird ja aus der Moral geboren) ansonsten hätte ich wohl Probleme. Ich bin auch bereit die eine oder andere Kröte zu schlucken um einer Strafe zu entgehen.
    Nur gibt es einige Werte die ich sehr hoch ansetze und genau dann scheitert die "Strafe" bzw Nötigung.

    Das verlässt aber die rechtliche Frage bei Weitem und gehört Richtung Philosophie.

    Aber nur mal als kleiner böser Stich zu Rechtsverständnis.

    Ich bin mit dem dt. Recht auch größtenteils zufrieden, nur bei Einschränkungen hoher Rechte bin ich sehr schnell sehr kritisch.



    Weist du wo mir eine Kindergartenbeleidigung vorbei geht?


    Noch ein Edit:
    Das Mauerschützenbeispiel ist als Beispiel und nur drinnen, weil es mir direkt in den Sinn gekommen ist.
    Und als Extreme geeignet
    Das Mauerschützenbeispiel ist nicht sehr repräsentativ. Du beschwerst Dich, dass ehemalige DDR-Grenzsoldaten nach dem Fall der Mauer von BRD-Gerichten verurteilt wurden? Hallo geht´s noch ...?

    Ich glaube ich muss Dir nicht die Welt erklären und Dir erst sagen, dass derjenige definiert, was Recht ist, der entweder die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rücken hat oder über ein überlegenes militärisches Durchsetzungspotenzial verfügt.

    Nach Deiner Theorie sind auch jegliche Foltergräuel in Nordkorea legitim, da es sicher irgendwo einen § gibt, der Folter als Mittel zur Beweiserhebung legitimiert oder zumindest keinen §, der selbiges ausdrücklich verbietet.

    Wenn Du so argumentierst, dann werden auch die Verbrechen der dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte plötzlich in Recht verwandelt, weil sie ja von der damaligen Staatsdoktrin und den sog. "Gerichten" als Recht definiert wurden.

    Das willst Du mir aber nicht wirklich erzählen, oder? Nordkorea ist ein Unrechtsregime, dass für Folter und Staatsterror verantwortlich ist. Die DDR war ein Unrechtsregime, dass für Folter und der willkürlichen Beschneidung von Grundrechten verantwortlich war. Das dritte Reich war verantwortlich für rechtswidrige Angriffskriege, Völkermord, Folter und Staatsterror.

    Somit ist es wohl aus BRD-Sicht auch legitim über ehemalige DDR-Grenzsoldaten zu urteilen und das damals geltende DDR-Recht aus BRD-Sicht auszulegen. Im Übrigen gibt es ja noch sowas wie europäische Menschenrechtskonventionen.

    In einem Prozess kann sich ein Angeklagter nicht mehr auf das "Recht" eines zusammengebrochenen Staatsgefüges berufen. Fakt ist, der kalte Krieg wurde von der DDR und ihren Verbündeten verloren, während die BRD und ihre Verbündeten gewonnen haben. Daher sagt die BRD wo´s lang geht, so einfach ist das. In diesem Fall auch zu Recht. In Fällen von Umstürzen durch Putschisten, wie man es in Afrika ab und an erleben darf, sicher zu Unrecht bzw. es wird oft ein Unrecht gegen ein Anderes ersetzt. Du verstehst sicher, dass Rechtsprechung durch Gerichte und das moralische wie auch tatsächliche Verständnis von Gerechtigkeit eng zusammenstehen aber genausogut weit voneinander entfernt sein können. Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer das Gleiche.

    Im Fall des Securitymitarbeiters entscheidet eben nunmal die Beweislage, die besseren Argumente, das Verhalten der Akteure auf beiden Seiten.

    Wenn der Detektiv einen begründeten und nachvollziehbaren Verdachtsmoment hat bzw. einen Beweis (Zeuge der Tat,
    Videobeweis) besitzt, dann darf und muss er Dich am Gehen hindern. Das ist sein Job und wird über die Gerichte voll abgedeckt.
    Ob er richtig gehandelt hat oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Wenn die hinzugerufene Polizei bei Dir Diebesgut findet, dann bekommst Du eine Anzeige und wirst höchstwahrscheinlich von einem Gericht wegen Diebstahls verurteilt. Findet man nichts und Du fühlst Dich zu Unrecht schikaniert, kannst Du anschließend den Detektiv Deinerseits anzeigen und ein Gerichts entscheidet danach wer im Recht ist.

    Verhälst Du Dich als Kunde kooperativ bzw. möchtest zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen oder auch einfach Dein Zeugnis-verweigerungsrecht in Anspruch nehmen und die Polizei rufen, aber der Detektiv lässt dies nicht zu, indem er Dich unter Druck setzt (wird ja bei gutaussehenden Kundinnen ab und an versucht), Dich nicht telefonieren lässt (sich als Pseudo-Verhörstratege aufspielt), Deine Tasche durchsuchen möchte (darf er nicht, darf nur die Polizei) oder körperliche Gewalt anwendet oder anwenden will, obwohl von Dir für seine Person keine tatsächliche Bedrohungslage ausging, dann darfst Du Dich natürlich körperlich im Rahmen des Notwehrrechts verteidigen.
    Geändert von Verwend.gruppe 3402 (28-03-2012 um 21:36 Uhr)

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