
Zitat von
Hundertzehn
Das Thema hatten wir doch weiter vorne schonmal.
Fakt ist: Ein vom Beförderungsunternehmen beauftragter Kontrolleur hat das Recht, die Fahrscheine von jedem Fahrgast zu kontrollieren.
Ein Ladendetektiv hat nicht das Recht, die Taschen von jedem Kunden zu kontrollieren.
Dashalb zeige ich dem Fahrkartenkontrolleur (wenn er sich ausweisen kann, bisher konnten das alle) ohne zu murren und ohne Diskussion meinen Fahrschein, aber nicht jedem Ladendetektiv meinen Tascheninhalt.
Manchmal ist es wirklich so einfach.