Zitat Zitat von DeepPurple Beitrag anzeigen
Ist ja auch logisch. Im ÖPNV bist du verpflichtet, einen gültigen Fahrschein mitzuführen. Im Kaufhaus bist du nicht verpflichtet, eine Tasche mit Inhalt dabei zu haben.

Was soll die lächerliche Zerpflückerei? Ist doch jedem klar, dass es darum geht, was getan werden darf, wenn derjenige nicht kooperiert.
Im ÖPNV könnte man auch sagen, ich zeig meinen Fahrschein nicht, weil ich einen habe, das verletzt mein Recht auf Freiheit.

Zeigst du ihn nicht hast du zum Zeitpunkt der kontrolle keinen gültigen Fahrschein und bekommst das erhöhte Beförderungsentgelt aufgedrückt. Somit hat der Kontrolleur, sofern du nicht bar bezahlen willst oder kannst Anrecht auf deine Personalien...wenn du das besser findest...?

Zum Rest komm ich morgen früh nochmal vorbei.