Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
Falsch. Der Kontrolleur hat exakt die gleichen Rechte wie ein Detektiv! Faktisch machen nämlich beide das gleiche:
Sie kontrollieren, ob du bezahlt hast.
Zitat Zitat von Hundertzehn Beitrag anzeigen
Das siehst du falsch.

Das Beförderungsunternehmen kann sich per AGB Fahrschein-Kontrollmöglichkeiten einräumen. Diesen AGB stimmst du bei Nutzung eines entsprechenden Angebotes automatisch zu, und dann musst du auf Nachfrage einem autorisierter Vertreter des Beförderungsunternehmens deinen Fahrschein vorlegen.
Ich sehe das nicht falsch. Beide tun faktisch das gleiche. Sie kontrollieren, ob du die Inanspruchnahme der Dienstleistung/Ware bezahlt hast. Im ÖPNV nimmst du die Ware in Anspruch, wenn du in der Bahn sitzt. Offensichtlich. Insofern musst du dafür auch bezahlt haben. Der Fahrschein ist das Äquivalent zur Ware, nicht zum Kassenbon! Bzw
Wenn ich also sehe, wie jemand einen Laptop/Joghurt/Zigaretten/o.ä. aus dem Regal nimmt und einfach an der Kasse vorbeigeht, dann frage ich ihn nach dem Nachweis der Bezahlung. Den MUSS er mir dann auch zeigen.
Zitat Zitat von Hundertzehn Beitrag anzeigen
Da gibt es also keine Unklarheit und kein Ermessensspielraum: Fahrscheinkontrolleure dürfen (sofern das in den AGB steht, und das steht da) jeden Kunden auf Besitz eines Fahrscheines kontrollieren. Ladendetektive dürfen (auch wenn etwas anderes in den AGB steht, die wären dann unwirksam) nicht die Taschen der Kunden kontrollieren.
Wieso kommst du jetzt schon wieder mit Taschenkontrollen?? Habe ich nicht deutlich genug geschrieben, dass ein brauchbarer Detektiv NIEMALS Taschen kontrolliert, sondern allenfalls reinschaut?? Und das auch nur, wenn du damit einverstanden bist? Bist du das nicht, kommt die Polizei und darf sich einen Wolf suchen. Ende aus.

Zudem sehe ich einen riesigen Unterschied zwischen der Kontrolle eines Fahrscheins und der Kontrolle einer Tasche. Außer, der Kontrolleur will meine Taschen durchsuchen um den Fahrschein zu finden. Denn das darf er nicht!
Auch er darf mich allerhöchstens bitten, den Fahrschein vorzuzeigen. Will ich das, aus welchen Gründen auch immer, nicht, dann muss er beweisen, dass ich nicht bezahlt habe.