Zitat Zitat von Simplicius Beitrag anzeigen
in dem hier des öfteren zitierten Urteil des OLG Hamm, wo eine flüchtige Verdächtige, die vom Vorwurf des Ladendiebstahls freigesprochen wurde, wegen Körperverletzung (Knieprellung bei einer zur Seite gestoßenen Verkäuferin) zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde.
Schlechte Rechtsvertretung würde ich sagen. Desweiteren finde ich die Begründung zu dem Urteilsspruch nirgends, welche Umstände da noch im Spiel waren, warum die Notwehr ausgehebelt wurde. ALLES, wirklich alles ist in D-Land geregelt, gibt es Gesetze und Verordnungen. WO steht für den Bürger das er verpflichtet ist auf die Polizei zu warten? Das was ich gefunden habe ist nur im Falle einer definitiv begangenen Straftat bzw. wenn ein einklagbarer Schaden entstanden ist. BmWG (Bürgermitwirkungsgesetz) habe ich auch keines gefunden...

Zitat Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
Soweit die juristische Theorie. Das Dumme ist, dass Richter nicht nur Juristen, sondern eben auch Menschen sind und da wird die Frage "Warum will denn der abhauen, wenn er nix gemacht hat?" zumindest im Kopf eine Rolle spielen.
Wenn ich es eilig habe, weil die Mittagspause gleich zu Ende ist? Termindruck? Sicherheitspersonalphobie?