Was deinen Prinzipien widerspricht oder nicht, ist mir absolut egal. Wenn ich völlig überzeugt davon bin, dass du was gemopst hast (und nur dann spreche ich an), dann habe ich das deutsche Recht hinter mir. Punkt aus Ende.
Ich wiederhole:
Was du sonst in deiner Tasche hast, ist mir absolut egal. Mich interessiert nur, was du da hinein gesteckt hast, OBWOHL es nicht dein Eigentum ist.
Ganz nebenbei: Greifst du mich an, weil ich grinse, gibt's Prügel. Du weißt schließlich nicht, warum ich grinse.
Haben sie nicht. Oder willst du dich tatsächlich ernsthaft auf die gleiche Stufe stellen wie die "Was guckst du"-Fraktion?
Deine Ehre geht mir absolut sonstwo vorbei.
Hast du geklaut und ich habe es gesehen, bist du fällig.
Wehrst du dich, gibt's Haue.
Hast du nix geklaut bzw bin ich mir nicht sicher, werden wir zwei uns am Ausgang niemals berufsbedingt unterhalten.
BTW:
Warum glaubt eigentlich hier jeder, dass er mit einem Detektiv/Security/Wachmann einfach so den Boden wischen kann? Die Jungs, die mit mir und für mich arbeiten und gearbeitet haben, waren und sind alle ziemlich fit.
Du legst die Kette zu spät an und unterstellst dem Detektiv Nichtskönnerei.
"ich habe gesehen, das er was entnommen hat, was er nicht bezahlt hat" -> "der will nicht bleiben" -> "er hat geklaut" -> "ich darf ihn festhalten".
So folgt mir jeder Richter dieser Welt. Auch und gerade in Deutschland.
Ladendetektive in Deutschland sprechen jeden Tag Tausende von Leuten an. In den wenigsten Fällen ist die Ansprache ungerechtfertigt. Insofern kannst du der Branche an sich nicht unterstellen, dass sie auf reinen Verdacht handelt. Das macht ein Detektiv maximal 2-mal (inkl. Anzeige), danach ist er aus der Branche raus. Sowas spricht sich ganz schnell rum.
Gute Detektive haben immer vernünftige und nachvollziehbare Gründe, warum sie sich mit dir unterhalten wollen.
Jeder Dieb ist absolut überzeugt davon, dass ein Festsetzen ein rechtswidriger Angriff auf seine Rechte ist. Ist es ja auch. Nur in seinem Fall eben nicht rechtswidrig, sondern sogar erlaubt bzw entschuldigt.
Wehren darfst du dich jederzeit. Ob der Angriff oder deine Notwehr rechtswidrig war, entscheidet im Zweifel der Richter.
So sieht's aus.





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