Du wirst mir den Verdacht begründen müssen. Ansonsten geht mir das Recht am A... vorbei.
(wobei ich vermute, dass in dem Fall das der Detektiv sich weigert seinen Verdacht zu erläutern die rechtliche Lage schnell anders aussehen kann.)
Da ist nix drinnen was nicht mir gehört. Es sei denn es ist geliehen.Ich wiederhole:
Was du sonst in deiner Tasche hast, ist mir absolut egal. Mich interessiert nur, was du da hinein gesteckt hast, OBWOHL es nicht dein Eigentum ist.
Ganz nebenbei: Greifst du mich an, weil ich grinse, gibt's Prügel. Du weißt schließlich nicht, warum ich grinse.
Davon gehe ich aus.
Nein aber mal ganz banal man kann nicht vor sich selbst weglaufen.Haben sie nicht. Oder willst du dich tatsächlich ernsthaft auf die gleiche Stufe stellen wie die "Was guckst du"-Fraktion?
Und kein loch ist tief und finster genug um sich vor sich selbst zu verstecken.
Übrigens decken sich meine Moralvorstellungen weitgehend mit dem Gesetz.
Du musst aber ziehmlich nahe rann wenn du in meine Tasche schauen willst. Sehr nahe. Der Riemen bleibt über der Schulter und die Tasche in meinen Händen. Ansonsten wäre ich selbst schuld wenn du dich als Trickdieb entpuppst und den Hasen machst. In die Hand geben werde ich meine Tasche einem Fremden bestimmt nicht.
BTW:
Warum glaubt eigentlich hier jeder, dass er mit einem Detektiv/Security/Wachmann einfach so den Boden wischen kann? Die Jungs, die mit mir und für mich arbeiten und gearbeitet haben, waren und sind alle ziemlich fit.
Dir fehlt durch die Nähe, die Zeit um auf einen sauberen Angriff zu reagieren.
Ich wollte eigentlich darauf zu sprechen kommen, dass die wahrscheinlichkeit, dass der Detektiv, der mich kontrolliert, sauber arbeitet nicht unbedingt hoch sein muss, wie hier unterstellt.@sbenji:
Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit der Unschuldigenkontrolle bei einem schludrigen Detektiv sehr viel höher.
Nur wird der nicht allzu lange in der Branche bleiben.
Nicht weil die Justiz ihn aussortiert (das dauert zu lange), sondern weil der Arbeitgeber ihn feuert, da der Detektiv in solchen Fällen gegen die Arbeitsanweisung verstößt. Ein sich irrender Detektiv ist für den Kontrollierten ein Ärgernis, für den Chef aber schnell untragbar. Konventionalstrafen, Reputations- und Auftragsverlust sind hier die Schlagworte.





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