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Thema: Kleine rechtliche Frage

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  1. #11
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Was deinen Prinzipien widerspricht oder nicht, ist mir absolut egal. Wenn ich völlig überzeugt davon bin, dass du was gemopst hast (und nur dann spreche ich an), dann habe ich das deutsche Recht hinter mir. Punkt aus Ende.
    Du wirst mir den Verdacht begründen müssen. Ansonsten geht mir das Recht am A... vorbei.
    (wobei ich vermute, dass in dem Fall das der Detektiv sich weigert seinen Verdacht zu erläutern die rechtliche Lage schnell anders aussehen kann.)
    Ich wiederhole:
    Was du sonst in deiner Tasche hast, ist mir absolut egal. Mich interessiert nur, was du da hinein gesteckt hast, OBWOHL es nicht dein Eigentum ist.
    Ganz nebenbei: Greifst du mich an, weil ich grinse, gibt's Prügel. Du weißt schließlich nicht, warum ich grinse.
    Da ist nix drinnen was nicht mir gehört. Es sei denn es ist geliehen.
    Davon gehe ich aus.
    Haben sie nicht. Oder willst du dich tatsächlich ernsthaft auf die gleiche Stufe stellen wie die "Was guckst du"-Fraktion?
    Nein aber mal ganz banal man kann nicht vor sich selbst weglaufen.
    Und kein loch ist tief und finster genug um sich vor sich selbst zu verstecken.
    Übrigens decken sich meine Moralvorstellungen weitgehend mit dem Gesetz.

    BTW:
    Warum glaubt eigentlich hier jeder, dass er mit einem Detektiv/Security/Wachmann einfach so den Boden wischen kann? Die Jungs, die mit mir und für mich arbeiten und gearbeitet haben, waren und sind alle ziemlich fit.
    Du musst aber ziehmlich nahe rann wenn du in meine Tasche schauen willst. Sehr nahe. Der Riemen bleibt über der Schulter und die Tasche in meinen Händen. Ansonsten wäre ich selbst schuld wenn du dich als Trickdieb entpuppst und den Hasen machst. In die Hand geben werde ich meine Tasche einem Fremden bestimmt nicht.

    Dir fehlt durch die Nähe, die Zeit um auf einen sauberen Angriff zu reagieren.

    @sbenji:
    Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit der Unschuldigenkontrolle bei einem schludrigen Detektiv sehr viel höher.
    Nur wird der nicht allzu lange in der Branche bleiben.
    Nicht weil die Justiz ihn aussortiert (das dauert zu lange), sondern weil der Arbeitgeber ihn feuert, da der Detektiv in solchen Fällen gegen die Arbeitsanweisung verstößt. Ein sich irrender Detektiv ist für den Kontrollierten ein Ärgernis, für den Chef aber schnell untragbar. Konventionalstrafen, Reputations- und Auftragsverlust sind hier die Schlagworte.
    Ich wollte eigentlich darauf zu sprechen kommen, dass die wahrscheinlichkeit, dass der Detektiv, der mich kontrolliert, sauber arbeitet nicht unbedingt hoch sein muss, wie hier unterstellt.
    Geändert von sbenji (28-03-2012 um 15:49 Uhr)

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