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Thema: Kleine rechtliche Frage

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  1. #11
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von oldtomtom Beitrag anzeigen
    Klares Rechtsverständnis.
    Wurden nicht mal Ex-DDR Grenzwächter verurteilt, weil die BRD der Meinung war, dass die Soldaten den Schussbefehl nicht befolgen durften, weil ja das töten von Menschen auch in der DDR verboten war?
    Also hätten die Soldaten nicht schießendürfen, obwohl es gesetzlich geregelt war, bzw die Soldaten von ausgehen mussten, dass es legimitiert wurde.

    Soviel mal zu "Recht"

    Zitat Zitat von www.bpb.de
    Entscheidend bei diesen Prozessen war nicht die Strafhöhe, sondern der Umstand, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann noch bestraft werden, wenn sie von der damals gültigen Rechtslage scheinbar gesichert waren. Diese Botschaft hat eine Bedeutung, die weit über innerdeutsche Belange hinausreicht.
    Hier wurde also die Außführung einer damals legalen Maßnahme im nachhinein als Straftat gewertet.

    Also muss entweder nicht alles Recht was Recht ist und kann noch im nachhinein bestraft werden. Das Verstößt aber gegen das Prinzip, dass eine Handlung nicht hinterher strafbar gemacht werden darf. Aber ein Recht das wankelmütig ist kann auch nicht die Grundlage meines Handelns bilden.
    Sorry aber eine Rechtsprechung die in extremen Fragen gegen ihre Prinzipien verstößt kann keine Handlungsgrundlage sein.

    Anderes und kleineres Beispiel "Erschleichen von Dienstleistungen" nachdem Einlasskontrollen bei der Bahn (Ja das gab es mal) abgeschafft wurden, gilt nun normales Verhalten als Einschleichen. (In der Praxis dann auch simples Vergessen)

    Das deutsche Recht qualifiziert sich nicht als Handlungsgrundlage.
    Zum Glück deckt sich Moral großteils mit dem Gesetz (Gesetz wird ja aus der Moral geboren) ansonsten hätte ich wohl Probleme. Ich bin auch bereit die eine oder andere Kröte zu schlucken um einer Strafe zu entgehen.
    Nur gibt es einige Werte die ich sehr hoch ansetze und genau dann scheitert die "Strafe" bzw Nötigung.

    Das verlässt aber die rechtliche Frage bei Weitem und gehört Richtung Philosophie.

    Aber nur mal als kleiner böser Stich zu Rechtsverständnis.

    Ich bin mit dem dt. Recht auch größtenteils zufrieden, nur bei Einschränkungen hoher Rechte bin ich sehr schnell sehr kritisch.

    Nur mal hypothetisch:
    Was wäre, wenn ich dich als "IQ-Knäckebrot-mit A fängst an mit Loch hörts auf" bezeichnen würde. Ich machs ja nicht, aber nur hypothetisch.
    Geht dir dann das Recht auch am Allerwertesten vorbei?
    Hast du dann dasselbe Rechtsverständnis? Erst recht, wenn ich begründe, warum ich dich so -hypothtisch mal- betitelt habe?
    Weist du wo mir eine Kindergartenbeleidigung vorbei geht?


    Noch ein Edit:
    Das Mauerschützenbeispiel ist als Beispiel und nur drinnen, weil es mir direkt in den Sinn gekommen ist.
    Und als Extreme geeignet
    Geändert von sbenji (28-03-2012 um 18:44 Uhr)

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