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Thema: Kleine rechtliche Frage

  1. #181
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    De facto heißt das für mich: Lieber 2 Minuten Taschen zeigen und Ruhe, als monatelang Ärger mit der Justiz, wo nicht mal gesichert ist, dass ich Recht bekomme.
    Wenn ich nicht will?
    Wenn es meinen Prinzipien widerspricht?

    Dann ist das nicht Vernunft, sondern Rückgradslosigkeit.

    Ganz nebenbei wenn ich was peinliches drinnen habe und du setzt nur zum Grinsen an hast du einen gebrochen Kiefer.
    Unabhängig von der Rechtssprechung.

    Gewissen und Ego haben einen deutlich längeren Arm als Justizia.

  2. #182
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Willst du nicht bleiben, unterstreichst du den Verdacht auf Diebstahl nur und schwächst deine rechtliche Position zusätzlich.
    In einem Rechtsstaat mache ich mich nicht verdächtig, wenn ich meine Rechte wahre. Die Argumentation "der will nicht bleiben -> also hat er wohl geklaut -> also darf ich ihn festhalten" zieht vielleicht in Sovietrussland, aber nicht in Deutschland.

    Insofern bringst du dich durch das (im Zweifel sogar gewaltsame) Durchsetzen deiner Rechte in unnötigen Trubel. Das kann im Zweifel sogar gegen dich ausgehen, weil du ja als erster angegriffen hast.
    Wenn du mich am gehen hinderst, dann ist das ein gegenwärtiger Angriff auf meine Freiheit. Wenn dieser Angriff rechtswidrig ist, dann darf ich mich dagegen wehren (Notwehr).

    So weit die rechtlichen Fakten.

    Ob so ein Verhalten sinnvoll ist, oder ob man hinterher juristische Scherereien hat, bis die ganze Sache geklärt ist, das ist eine ganz andere Frage.

  3. #183
    Vrooktar Gast

    Standard

    Wenn ich nicht geklaut hätte aber angehalten würde, würde ich bleiben, mit ins Büro kommen, mich nur von der gerufenen Polizei durchsuchen lassen und danach direkt Anzeige erstatten.

    Da habe ich eine bessere Ausgangslage den Verantwortlichen für den Falschverdacht an den Eiern zu bekommen als wenn ich ihn umhaue und dann abhaue.

  4. #184
    Alex R. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Wenn ich nicht will?
    Wenn es meinen Prinzipien widerspricht?

    Dann ist das nicht Vernunft, sondern Rückgradslosigkeit.
    Was deinen Prinzipien widerspricht oder nicht, ist mir absolut egal. Wenn ich völlig überzeugt davon bin, dass du was gemopst hast (und nur dann spreche ich an), dann habe ich das deutsche Recht hinter mir. Punkt aus Ende.
    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Ganz nebenbei wenn ich was peinliches drinnen habe und du setzt nur zum Grinsen an hast du einen gebrochen Kiefer.
    Unabhängig von der Rechtssprechung.
    Ich wiederhole:
    Was du sonst in deiner Tasche hast, ist mir absolut egal. Mich interessiert nur, was du da hinein gesteckt hast, OBWOHL es nicht dein Eigentum ist.
    Ganz nebenbei: Greifst du mich an, weil ich grinse, gibt's Prügel. Du weißt schließlich nicht, warum ich grinse.
    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Gewissen und Ego haben einen deutlich längeren Arm als Justizia.
    Haben sie nicht. Oder willst du dich tatsächlich ernsthaft auf die gleiche Stufe stellen wie die "Was guckst du"-Fraktion?
    Deine Ehre geht mir absolut sonstwo vorbei.
    Hast du geklaut und ich habe es gesehen, bist du fällig.
    Wehrst du dich, gibt's Haue.
    Hast du nix geklaut bzw bin ich mir nicht sicher, werden wir zwei uns am Ausgang niemals berufsbedingt unterhalten.

    BTW:
    Warum glaubt eigentlich hier jeder, dass er mit einem Detektiv/Security/Wachmann einfach so den Boden wischen kann? Die Jungs, die mit mir und für mich arbeiten und gearbeitet haben, waren und sind alle ziemlich fit.

    Zitat Zitat von Hundertzehn Beitrag anzeigen
    In einem Rechtsstaat mache ich mich nicht verdächtig, wenn ich meine Rechte wahre. Die Argumentation "der will nicht bleiben -> also hat er wohl geklaut -> also darf ich ihn festhalten" zieht vielleicht in Sovietrussland, aber nicht in Deutschland.
    Du legst die Kette zu spät an und unterstellst dem Detektiv Nichtskönnerei.
    "ich habe gesehen, das er was entnommen hat, was er nicht bezahlt hat" -> "der will nicht bleiben" -> "er hat geklaut" -> "ich darf ihn festhalten".
    So folgt mir jeder Richter dieser Welt. Auch und gerade in Deutschland.

    Ladendetektive in Deutschland sprechen jeden Tag Tausende von Leuten an. In den wenigsten Fällen ist die Ansprache ungerechtfertigt. Insofern kannst du der Branche an sich nicht unterstellen, dass sie auf reinen Verdacht handelt. Das macht ein Detektiv maximal 2-mal (inkl. Anzeige), danach ist er aus der Branche raus. Sowas spricht sich ganz schnell rum.
    Gute Detektive haben immer vernünftige und nachvollziehbare Gründe, warum sie sich mit dir unterhalten wollen.

    Zitat Zitat von Hundertzehn Beitrag anzeigen
    Wenn du mich am gehen hinderst, dann ist das ein gegenwärtiger Angriff auf meine Freiheit.
    Jeder Dieb ist absolut überzeugt davon, dass ein Festsetzen ein rechtswidriger Angriff auf seine Rechte ist. Ist es ja auch. Nur in seinem Fall eben nicht rechtswidrig, sondern sogar erlaubt bzw entschuldigt.
    Zitat Zitat von Hundertzehn Beitrag anzeigen
    Wenn dieser Angriff rechtswidrig ist, dann darf ich mich dagegen wehren (Notwehr).
    Wehren darfst du dich jederzeit. Ob der Angriff oder deine Notwehr rechtswidrig war, entscheidet im Zweifel der Richter.

    Zitat Zitat von Vrooktar Beitrag anzeigen
    Wenn ich nicht geklaut hätte aber angehalten würde, würde ich bleiben, mit ins Büro kommen, mich nur von der gerufenen Polizei durchsuchen lassen und danach direkt Anzeige erstatten.

    Da habe ich eine bessere Ausgangslage den Verantwortlichen für den Falschverdacht an den Eiern zu bekommen als wenn ich ihn umhaue und dann abhaue.
    So sieht's aus.

  5. #185
    sbenji Gast

    Standard

    Es stellt sich auch eine ganz banale frage.

    Wie wahrscheinlich ist es im Falle einer Kontrolle als Unschuldiger von einem korrekt arbeitenden Detektiv Kontrolliert zu werden und nicht von einem schludrigen oder profilierungssüchtigen, oder gar von jemanden der seinem Chef zeigen muss das er arbeitet?

    Ich setze jetzt mal die Aussage vorraus, das ein Verdacht eines ordentlich arbeitenden Detektives meist zurtifft. Bedeutet bei ihm ist die Menge der unschuldigen Kontrollierten klein. Bei schludrigen und profilierungsüchtigen, usw. dagegen sollte der Anteil sogar höher sein.

    Ob sich ein Verdacht bei solide Arbeitenden Detektiven in den meisten Fällen bestätigt, sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit aus, dass beim Ereignis: "Unschuldiger wird kontrolliert" der Detektiv einen konkreten verdacht hat.

    (Wollte ich nur mal zu der Aussage: meistens passt es anmerken)

  6. #186
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    15.10.2009
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    Nähe Heidelberg
    Beiträge
    326

    Standard

    Alex, es ist sinnlos, noch irgendwas zu dem Thema zu schreiben.Es wurde bereits Rechtsprechnung zitiert. Aber jeder, dem die nicht paßt, weiß es letztendlich besser als die "Roten Roben" in Karlsruhe. Dumm nur, daß die "Roten Roben" das letzte Wort in einem Konfliktfall haben.

  7. #187
    Alex R. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von oldtomtom Beitrag anzeigen
    Alex, es ist sinnlos, noch irgendwas zu dem Thema zu schreiben.Es wurde bereits Rechtsprechnung zitiert. Aber jeder, dem die nicht paßt, weiß es letztendlich besser als die "Roten Roben" in Karlsruhe. Dumm nur, daß die "Roten Roben" das letzte Wort in einem Konfliktfall haben.
    Ich wehre mich gegen die Unterstellung, dass das Wach-/Sicherheitsgewerbe im Allgemeinen und die Detektive hier im Besonderen, eh alles Nixkönner und Verlierer sind.
    Schwarze Schafe gibt es überall, das sollte keine Überraschung sein, aber nirgends (mal abgesehen von Beamten ) wird von der Unfähigkeit einiger auf das Verhalten aller so geschlossen wie bei uns.
    Baut ein Security Mist, ist gleich die ganze Branche schlecht. Das stimmt so einfach nicht.
    Das Problem dabei ist einfach, dass ein korrekt arbeitender Security/Detektiv von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wird. Auffallen tun nur die Idioten.

    @sbenji:
    Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit der Unschuldigenkontrolle bei einem schludrigen Detektiv sehr viel höher.
    Nur wird der nicht allzu lange in der Branche bleiben.
    Nicht weil die Justiz ihn aussortiert (das dauert zu lange), sondern weil der Arbeitgeber ihn feuert, da der Detektiv in solchen Fällen gegen die Arbeitsanweisung verstößt. Ein sich irrender Detektiv ist für den Kontrollierten ein Ärgernis, für den Chef aber schnell untragbar. Konventionalstrafen, Reputations- und Auftragsverlust sind hier die Schlagworte.

    In der Branche ist leider längst nicht alles Gold, was glänzt. Aber sie ist auch nicht mehr so schlecht, wie sie immer noch hingestellt wird.

  8. #188
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Was deinen Prinzipien widerspricht oder nicht, ist mir absolut egal. Wenn ich völlig überzeugt davon bin, dass du was gemopst hast (und nur dann spreche ich an), dann habe ich das deutsche Recht hinter mir. Punkt aus Ende.
    Du wirst mir den Verdacht begründen müssen. Ansonsten geht mir das Recht am A... vorbei.
    (wobei ich vermute, dass in dem Fall das der Detektiv sich weigert seinen Verdacht zu erläutern die rechtliche Lage schnell anders aussehen kann.)
    Ich wiederhole:
    Was du sonst in deiner Tasche hast, ist mir absolut egal. Mich interessiert nur, was du da hinein gesteckt hast, OBWOHL es nicht dein Eigentum ist.
    Ganz nebenbei: Greifst du mich an, weil ich grinse, gibt's Prügel. Du weißt schließlich nicht, warum ich grinse.
    Da ist nix drinnen was nicht mir gehört. Es sei denn es ist geliehen.
    Davon gehe ich aus.
    Haben sie nicht. Oder willst du dich tatsächlich ernsthaft auf die gleiche Stufe stellen wie die "Was guckst du"-Fraktion?
    Nein aber mal ganz banal man kann nicht vor sich selbst weglaufen.
    Und kein loch ist tief und finster genug um sich vor sich selbst zu verstecken.
    Übrigens decken sich meine Moralvorstellungen weitgehend mit dem Gesetz.

    BTW:
    Warum glaubt eigentlich hier jeder, dass er mit einem Detektiv/Security/Wachmann einfach so den Boden wischen kann? Die Jungs, die mit mir und für mich arbeiten und gearbeitet haben, waren und sind alle ziemlich fit.
    Du musst aber ziehmlich nahe rann wenn du in meine Tasche schauen willst. Sehr nahe. Der Riemen bleibt über der Schulter und die Tasche in meinen Händen. Ansonsten wäre ich selbst schuld wenn du dich als Trickdieb entpuppst und den Hasen machst. In die Hand geben werde ich meine Tasche einem Fremden bestimmt nicht.

    Dir fehlt durch die Nähe, die Zeit um auf einen sauberen Angriff zu reagieren.

    @sbenji:
    Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit der Unschuldigenkontrolle bei einem schludrigen Detektiv sehr viel höher.
    Nur wird der nicht allzu lange in der Branche bleiben.
    Nicht weil die Justiz ihn aussortiert (das dauert zu lange), sondern weil der Arbeitgeber ihn feuert, da der Detektiv in solchen Fällen gegen die Arbeitsanweisung verstößt. Ein sich irrender Detektiv ist für den Kontrollierten ein Ärgernis, für den Chef aber schnell untragbar. Konventionalstrafen, Reputations- und Auftragsverlust sind hier die Schlagworte.
    Ich wollte eigentlich darauf zu sprechen kommen, dass die wahrscheinlichkeit, dass der Detektiv, der mich kontrolliert, sauber arbeitet nicht unbedingt hoch sein muss, wie hier unterstellt.
    Geändert von sbenji (28-03-2012 um 15:49 Uhr)

  9. #189
    Sensei-T Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Du wirst mir den Verdacht begründen müssen. Ansonsten geht mir das Recht am A... vorbei.
    Ich glaub, das hat Alex hier nicht einmal erwähnt, sondern unterstrichen gleich mehrfach...

    Insofern @Alex: lass dich nicht provozieren und siehe Post von oldtomtom

  10. #190
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    326

    Standard

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Du wirst mir den Verdacht begründen müssen. Ansonsten geht mir das Recht am A... vorbei.
    Klares Rechtsverständnis.

    Nur mal hypothetisch:
    Was wäre, wenn ich dich als "IQ-Knäckebrot-mit A fängst an mit Loch hörts auf" bezeichnen würde. Ich machs ja nicht, aber nur hypothetisch.
    Geht dir dann das Recht auch am Allerwertesten vorbei?
    Hast du dann dasselbe Rechtsverständnis? Erst recht, wenn ich begründe, warum ich dich so -hypothtisch mal- betitelt habe?

    Noch einmal: Alex, es ist sinnlos.

  11. #191
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von oldtomtom Beitrag anzeigen
    Klares Rechtsverständnis.
    Wurden nicht mal Ex-DDR Grenzwächter verurteilt, weil die BRD der Meinung war, dass die Soldaten den Schussbefehl nicht befolgen durften, weil ja das töten von Menschen auch in der DDR verboten war?
    Also hätten die Soldaten nicht schießendürfen, obwohl es gesetzlich geregelt war, bzw die Soldaten von ausgehen mussten, dass es legimitiert wurde.

    Soviel mal zu "Recht"

    Zitat Zitat von www.bpb.de
    Entscheidend bei diesen Prozessen war nicht die Strafhöhe, sondern der Umstand, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann noch bestraft werden, wenn sie von der damals gültigen Rechtslage scheinbar gesichert waren. Diese Botschaft hat eine Bedeutung, die weit über innerdeutsche Belange hinausreicht.
    Hier wurde also die Außführung einer damals legalen Maßnahme im nachhinein als Straftat gewertet.

    Also muss entweder nicht alles Recht was Recht ist und kann noch im nachhinein bestraft werden. Das Verstößt aber gegen das Prinzip, dass eine Handlung nicht hinterher strafbar gemacht werden darf. Aber ein Recht das wankelmütig ist kann auch nicht die Grundlage meines Handelns bilden.
    Sorry aber eine Rechtsprechung die in extremen Fragen gegen ihre Prinzipien verstößt kann keine Handlungsgrundlage sein.

    Anderes und kleineres Beispiel "Erschleichen von Dienstleistungen" nachdem Einlasskontrollen bei der Bahn (Ja das gab es mal) abgeschafft wurden, gilt nun normales Verhalten als Einschleichen. (In der Praxis dann auch simples Vergessen)

    Das deutsche Recht qualifiziert sich nicht als Handlungsgrundlage.
    Zum Glück deckt sich Moral großteils mit dem Gesetz (Gesetz wird ja aus der Moral geboren) ansonsten hätte ich wohl Probleme. Ich bin auch bereit die eine oder andere Kröte zu schlucken um einer Strafe zu entgehen.
    Nur gibt es einige Werte die ich sehr hoch ansetze und genau dann scheitert die "Strafe" bzw Nötigung.

    Das verlässt aber die rechtliche Frage bei Weitem und gehört Richtung Philosophie.

    Aber nur mal als kleiner böser Stich zu Rechtsverständnis.

    Ich bin mit dem dt. Recht auch größtenteils zufrieden, nur bei Einschränkungen hoher Rechte bin ich sehr schnell sehr kritisch.

    Nur mal hypothetisch:
    Was wäre, wenn ich dich als "IQ-Knäckebrot-mit A fängst an mit Loch hörts auf" bezeichnen würde. Ich machs ja nicht, aber nur hypothetisch.
    Geht dir dann das Recht auch am Allerwertesten vorbei?
    Hast du dann dasselbe Rechtsverständnis? Erst recht, wenn ich begründe, warum ich dich so -hypothtisch mal- betitelt habe?
    Weist du wo mir eine Kindergartenbeleidigung vorbei geht?


    Noch ein Edit:
    Das Mauerschützenbeispiel ist als Beispiel und nur drinnen, weil es mir direkt in den Sinn gekommen ist.
    Und als Extreme geeignet
    Geändert von sbenji (28-03-2012 um 18:44 Uhr)

  12. #192
    Simplicius Gast

    Standard

    Zitat Zitat von qfunce Beitrag anzeigen

    Ich gehe einfach an ihm vorbei. Steht er mir erneut im Weg, mach ich mir den Weg frei. Wo steht das ich zur "Sachverhaltsklärung" bleiben muss?
    in dem hier des öfteren zitierten Urteil des OLG Hamm, wo eine flüchtige Verdächtige, die vom Vorwurf des Ladendiebstahls freigesprochen wurde, wegen Körperverletzung (Knieprellung bei einer zur Seite gestoßenen Verkäuferin) zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde.

  13. #193
    Exodus73 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Simplicius Beitrag anzeigen
    in dem hier des öfteren zitierten Urteil des OLG Hamm, wo eine flüchtige Verdächtige, die vom Vorwurf des Ladendiebstahls freigesprochen wurde, wegen Körperverletzung (Knieprellung bei einer zur Seite gestoßenen Verkäuferin) zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde.
    würd mich in dem Fall das ich wirklich unschuldig bin aber nicht interessieren, legt jemand die Pfoten an mich und es ist kein STAATLICHER Ordnungshüter dann deute ich das als Angriff oder zumindest mal als (körperliche) Drohung/Einschüchterungsverusch! PUNKT!

  14. #194
    buddyandterry Gast

    Standard

    Du willst krav maga machen um typen zu verletzen. 1 woche glaub ich dauerts bis er dich rausschmeist

  15. #195
    Exodus73 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von buddyandterry Beitrag anzeigen
    Du willst krav maga machen um typen zu verletzen. 1 woche glaub ich dauerts bis er dich rausschmeist
    hä? wen meinst Du?

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