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Thema: Kleine rechtliche Frage

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  1. #11
    Sensei-T Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Die Schützen haben nach der damaligen Rechtslage ihre Pflicht getan.
    Dat is bullshit um es mal so direkt zu sagen... sorry Admins

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Nicht zu schießen wäre sogar eine Pflichtverletzung gewesen.

    Die Gerichte waren der Meinung die Schützen hätten gegen das Recht verstoßen sollen. (Eine verweigerung eines Befehls ist genau das)
    Ja, sie haben gegen ihre Pflicht verstoßen... als sie geschossen haben! Ihre Pflicht als Soldaten wäre es gewesen, einen Befehl der gegen die Menschenrechte verstößt, das es zu Zeiten des kalten Krieges im Osten Deutschlands wahrscheinlich nicht gab, zu verweigern. Sofern Du tats. "erst" 25 bist, noch ne Frage: hast du die Bundeswehr "besucht"???
    Im Übrigen war die Flucht der ehemaligen DDRler kein Eingriff (od. Angriff) in das Land "DDR" sondern eine Abkehr gegen die dort vorherrschende Politik, fehlenden Meinungsfreiheit und Entwicklungsmöglichkeit (nur mal so am Rande). Natürlich könnte man nun sagen, es war Hochverrat...

    EDIT: Ergänzung: ich mache einen Unterschied, ob jemand über meinen Zaun AUF mein Grundstück springt und damit einen Angriff begeht oder über den Zaun VON meinem Grundstück. Ein Angriff fand im letzten Fall dann vielleicht statt, aber: meine Familie und ich leben und somit ist mir alles weitere erstmal egal. Zurück zum Topic: habe ich Beweise, dass ich meines Eigentums entledigt wurde, hole ich den Flüchtenden auch wieder von der Mauer, sofern es mir mit geeigneten Mitteln und dem entwendeten Gut in Einklang, sprich: im Verhältnis, steht.


    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Daher gutes Beispiel und interessant wenn man die Faktenlage weiterdenkt.
    Kann die Justiz verlangen dass man gegen das Gesetz verstößt?
    Welches Gesetz? Deins??? Verlangen nicht, sofern Du jedoch z. B. einige §§ des so auslegen willst = ja: Notwehr-Paragraph.. Du verletzt damit diverse Rechte (z. B. körperliche Unversehrtheit), kannst jedoch nicht dafür belangt werden. Das ist eine mEn geistige, moralische Einstellung, die dahinter steckt - und da kannst mal weiter"denken"


    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Ich rede nicht von dennen die es beschlossen haben, sondern die Schützen, die nur ihren Dienst getan haben.
    Sie haben nicht "nur" ihren Dienst getan, sondern überstaatliche Konventioenn missachtet und Morde begangen - ende, aus!
    Geändert von Sensei-T (29-03-2012 um 11:59 Uhr)

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