Dat is bullshit um es mal so direkt zu sagen... sorry Admins
Ja, sie haben gegen ihre Pflicht verstoßen... als sie geschossen haben! Ihre Pflicht als Soldaten wäre es gewesen, einen Befehl der gegen die Menschenrechte verstößt, das es zu Zeiten des kalten Krieges im Osten Deutschlands wahrscheinlich nicht gab, zu verweigern. Sofern Du tats. "erst" 25 bist, noch ne Frage: hast du die Bundeswehr "besucht"???
Im Übrigen war die Flucht der ehemaligen DDRler kein Eingriff (od. Angriff) in das Land "DDR" sondern eine Abkehr gegen die dort vorherrschende Politik, fehlenden Meinungsfreiheit und Entwicklungsmöglichkeit (nur mal so am Rande). Natürlich könnte man nun sagen, es war Hochverrat...
EDIT: Ergänzung: ich mache einen Unterschied, ob jemand über meinen Zaun AUF mein Grundstück springt und damit einen Angriff begeht oder über den Zaun VON meinem Grundstück. Ein Angriff fand im letzten Fall dann vielleicht statt, aber: meine Familie und ich leben und somit ist mir alles weitere erstmal egal. Zurück zum Topic: habe ich Beweise, dass ich meines Eigentums entledigt wurde, hole ich den Flüchtenden auch wieder von der Mauer, sofern es mir mit geeigneten Mitteln und dem entwendeten Gut in Einklang, sprich: im Verhältnis, steht.
Welches Gesetz? Deins??? Verlangen nicht, sofern Du jedoch z. B. einige §§ des so auslegen willst = ja: Notwehr-Paragraph.. Du verletzt damit diverse Rechte (z. B. körperliche Unversehrtheit), kannst jedoch nicht dafür belangt werden. Das ist eine mEn geistige, moralische Einstellung, die dahinter steckt - und da kannst mal weiter"denken"
Sie haben nicht "nur" ihren Dienst getan, sondern überstaatliche Konventioenn missachtet und Morde begangen - ende, aus!





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