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Thema: Kleine rechtliche Frage

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  1. #11
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Sensei-T Beitrag anzeigen
    Dat is bullshit um es mal so direkt zu sagen... sorry Admins



    Ja, sie haben gegen ihre Pflicht verstoßen... als sie geschossen haben! Ihre Pflicht als Soldaten wäre es gewesen, einen Befehl der gegen die Menschenrechte verstößt, das es zu Zeiten des kalten Krieges im Osten Deutschlands wahrscheinlich nicht gab, zu verweigern. Sofern Du tats. "erst" 25 bist, noch ne Frage: hast du die Bundeswehr "besucht"???
    Im Übrigen war die Flucht der ehemaligen DDRler kein Eingriff (od. Angriff) in das Land "DDR" sondern eine Abkehr gegen die dort vorherrschende Politik, fehlenden Meinungsfreiheit und Entwicklungsmöglichkeit (nur mal so am Rande). Natürlich könnte man nun sagen, es war Hochverrat...
    Wie war die akt. Rechtsprechung (DDR)? Die ist in dem Momment entscheident. Nicht das BRD-Recht.

    übrigens mit -8 Dioptrien musste ich nicht zum Bund.
    EDIT: Ergänzung: ich mache einen Unterschied, ob jemand über meinen Zaun AUF mein Grundstück springt und damit einen Angriff begeht oder über den Zaun VON meinem Grundstück. Ein Angriff fand im letzten Fall dann vielleicht statt, aber: meine Familie und ich leben und somit ist mir alles weitere erstmal egal. Zurück zum Topic: habe ich Beweise, dass ich meines Eigentums entledigt wurde, hole ich den Flüchtenden auch wieder von der Mauer, sofern es mir mit geeigneten Mitteln und dem entwendeten Gut in Einklang, sprich: im Verhältnis, steht.
    Auf fliehende Bundeswehrsoldaten bestand auch Schussbefehl falls sie der BRD den Rücken kehren und in die DDR wollten. Und zwar von der BRD aus.
    Deshalb wurden auch nur Schüsse auf Zivilisten und nicht auf fliehende NVA-ler verfolgt.

    ps du darfst im in unserem Recht auch aufhalten, wenn das nötige Mittel nicht im verhältnis steht.
    Welches Gesetz? Deins???
    Nein die akt. umgesetzte Rechtsprechung.
    Verlangen nicht, sofern Du jedoch z. B. einige §§ des so auslegen willst = ja: Notwehr-Paragraph.. Du verletzt damit diverse Rechte (z. B. körperliche Unversehrtheit), kannst jedoch nicht dafür belangt werden. Das ist eine mEn geistige, moralische Einstellung, die dahinter steckt - und da kannst mal weiter"denken"

    Sie haben nicht "nur" ihren Dienst getan, sondern überstaatliche Konventioenn missachtet und Morde begangen - ende, aus!
    komisch du gehst vom folgenden aus:
    [...] Menschenrechte verstößt, das es zu Zeiten des kalten Krieges im Osten Deutschlands wahrscheinlich nicht gab,
    Die Soldaten hätten wegen einem Recht, von dem du vermutest, das es für die DDR nicht galt. Gegen ein Recht verstoßen sollen das es dort nach dir gab?

    Das umsetzen von Konventionen ist übrigens Staatssache. Wenn Soldaten in der BRD das Recht oder sogar die Pflicht haben diese umzusetzen oder über sie zu wachen sagt das nichts darüber aus, ob Soldaten anderer Staaten von ihrer Regierung ebenso bemächtigt sind.

    Im text der BPB-internetpräsenz wird von legal gesprochen. Die Stelle habe ich zitiert.


    EDIT

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Mod-Modus: Die DDR-Nummer lassen wir aus dem Thread bitte raus. Die ist mir zu politisch.
    sorry zu spät gesehen
    Geändert von sbenji (29-03-2012 um 12:50 Uhr) Grund: Post Alex

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