Mod-Modus: Die DDR-Nummer lassen wir aus dem Thread bitte raus. Die ist mir zu politisch.
Mod-Modus: Die DDR-Nummer lassen wir aus dem Thread bitte raus. Die ist mir zu politisch.
Wie war die akt. Rechtsprechung (DDR)? Die ist in dem Momment entscheident. Nicht das BRD-Recht.
übrigens mit -8 Dioptrien musste ich nicht zum Bund.
Auf fliehende Bundeswehrsoldaten bestand auch Schussbefehl falls sie der BRD den Rücken kehren und in die DDR wollten. Und zwar von der BRD aus.EDIT: Ergänzung: ich mache einen Unterschied, ob jemand über meinen Zaun AUF mein Grundstück springt und damit einen Angriff begeht oder über den Zaun VON meinem Grundstück. Ein Angriff fand im letzten Fall dann vielleicht statt, aber: meine Familie und ich leben und somit ist mir alles weitere erstmal egal. Zurück zum Topic: habe ich Beweise, dass ich meines Eigentums entledigt wurde, hole ich den Flüchtenden auch wieder von der Mauer, sofern es mir mit geeigneten Mitteln und dem entwendeten Gut in Einklang, sprich: im Verhältnis, steht.
Deshalb wurden auch nur Schüsse auf Zivilisten und nicht auf fliehende NVA-ler verfolgt.
ps du darfst im in unserem Recht auch aufhalten, wenn das nötige Mittel nicht im verhältnis steht.
Nein die akt. umgesetzte Rechtsprechung.Welches Gesetz? Deins???
komisch du gehst vom folgenden aus:Verlangen nicht, sofern Du jedoch z. B. einige §§ des so auslegen willst = ja: Notwehr-Paragraph.. Du verletzt damit diverse Rechte (z. B. körperliche Unversehrtheit), kannst jedoch nicht dafür belangt werden. Das ist eine mEn geistige, moralische Einstellung, die dahinter steckt - und da kannst mal weiter"denken"
Sie haben nicht "nur" ihren Dienst getan, sondern überstaatliche Konventioenn missachtet und Morde begangen - ende, aus!
Die Soldaten hätten wegen einem Recht, von dem du vermutest, das es für die DDR nicht galt. Gegen ein Recht verstoßen sollen das es dort nach dir gab?[...] Menschenrechte verstößt, das es zu Zeiten des kalten Krieges im Osten Deutschlands wahrscheinlich nicht gab,
Das umsetzen von Konventionen ist übrigens Staatssache. Wenn Soldaten in der BRD das Recht oder sogar die Pflicht haben diese umzusetzen oder über sie zu wachen sagt das nichts darüber aus, ob Soldaten anderer Staaten von ihrer Regierung ebenso bemächtigt sind.
Im text der BPB-internetpräsenz wird von legal gesprochen. Die Stelle habe ich zitiert.
EDIT
sorry zu spät gesehen
Geändert von sbenji (29-03-2012 um 12:50 Uhr) Grund: Post Alex
sbenji anschließ: sorry Alex, hast Recht!!!
EDIT: Eins habe ich dennoch, jedoch weitreichenderer Natur. @Alex: Solltest Du anderer Meinung sein, editiere den Beitrag, wie Du es für richtig hälst.
Also: Wenn ein Gesetz zu einem vermeintlichen Recht ligitimiert, warum soll es dann so aussehen lassen, dass keine Durchsetzung des geltenden Rechts vollzogen wurde? Ist es dann Recht nach Gesetz oder ist es kein Recht, welches dann auch nicht durch Gesetz gedeckt ist - also Unrecht ist?
Geändert von Sensei-T (29-03-2012 um 13:21 Uhr)
Jeder geht von seinem eigenen Erfahrungsschatz aus.
Ich wurde in meinem gesamten Leben zwei Mal ungerechtfertigt aufgehalten, und kein einziges Mal gerechtfertigt.
Du hast in deinem ganzen Leben ein paar hundert (oder gar ein paar tausend? Wie viele Ladendiebe schnappt man denn so im Schnitt?) Leute gerechtfertigt aufgehalten und nur acht ungerechtfertigt.
Dass wir eine unterschiedliche Sicht auf diesen Sachverhalt haben ist daher nicht überraschend.
Ich wurde in meinem Leben schon hunderte male ungerechtfertigt in der Bahn oder Stadtbahn kontrolliert.
Muß ich, wenn der Kontrolleur mein Ticket sehen will, nicht davon ausgehen, daß der davon ausgeht, ich würde schwarz fahren?
Jeder Fahrgast steht doch dabei unter Generalverdacht, schwarz zu fahren?
Wenn ihr ein Ticket habt, weigert ihr euch dann auch, dem Kontrolleur das zu zeigen? Fängt da auch die Diskussion an? Nur mal so in den Raum gestellt. Und ja, ich weiß, die Situation ist nicht 1 zu 1 vergleichbar mit dem Ausgangsfall.
Das Thema hatten wir doch weiter vorne schonmal.
Fakt ist: Ein vom Beförderungsunternehmen beauftragter Kontrolleur hat das Recht, die Fahrscheine von jedem Fahrgast zu kontrollieren.
Ein Ladendetektiv hat nicht das Recht, die Taschen von jedem Kunden zu kontrollieren.
Dashalb zeige ich dem Fahrkartenkontrolleur (wenn er sich ausweisen kann, bisher konnten das alle) ohne zu murren und ohne Diskussion meinen Fahrschein, aber nicht jedem Ladendetektiv meinen Tascheninhalt.
Manchmal ist es wirklich so einfach.
Anzeige wegen angeblichem Ladendiebstahl - Seite 2
Der Senat folgt insoweit der vom BayObLG (a.a.O.) vertretenen und ausführlich begründeten Auffassung, wonach es für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" ausreicht, wenn die Zusammenschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zulassen. Diese Auffassung verdient gegenüber der Gegenmeinung, die nahezu einseitig die Interessen des Tatverdächtigen in den Vordergrund stellt, den Vorzug. Ansonsten würde der Zweck des § 127 I StPO, die Sicherung der Strafverfolgung, unvertretbar gefährdet bzw. eingeschränkt.
Wenn ein Dieb es schafft, mit seiner Beute zu flüchten, dann kann ihm eventuell deshalb niemand mehr den Diebstahl nachweisen.
Im Nachhinein wäre die Flucht und eine eventuell dabei begangene Körperverletzung nur deswegen rechtsmäßig, weil der Dieb erfolgreich flüchtete.
D.h. die erfolgreiche, eigentlich unrechtmäßige Körperverletzung (wenn er wirklich geklaut hat) würde dazu führen, dass das Notwehrrecht Anwendung fände und sich quasi selbst legitimieren.
Das könnte ein Anreitz für Diebe sein, sich gewaltsam einer Beweissichernden Durchsuchung zu entziehen.
Das siehst du falsch.
Das Beförderungsunternehmen kann sich per AGB Fahrschein-Kontrollmöglichkeiten einräumen. Diesen AGB stimmst du bei Nutzung eines entsprechenden Angebotes automatisch zu, und dann musst du auf Nachfrage einem autorisierter Vertreter des Beförderungsunternehmens deinen Fahrschein vorlegen.
Tatsächlich haben einige Kaufhäuser vor ein paar Jahren versucht, durch analoge AGB-Regelungen sich das Recht einzuräumen, die Taschen ihrer Kunden kontrollieren zu dürfen. Diese Regelungen wurden dann aber recht schnell von den Gerichten gekippt.
Da gibt es also keine Unklarheit und kein Ermessensspielraum: Fahrscheinkontrolleure dürfen (sofern das in den AGB steht, und das steht da) jeden Kunden auf Besitz eines Fahrscheines kontrollieren. Ladendetektive dürfen (auch wenn etwas anderes in den AGB steht, die wären dann unwirksam) nicht die Taschen der Kunden kontrollieren.
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