Hier gibts immer Debatten.

Natürlich reicht der hinreichende Verdacht, also die "prozessuale Theorie". Wie soll denn sonst ein normaler Bürger einen Ladendieb festhalten? Wie soll ein Ladendetekitv das machen? Vorher noch 3x das Video gucken um sicher zu gehen? "Ach Mist...der hat geklaut. Blöd dass er zwischenzeitlich weg ist!"

"Hinreichender Verdacht" ist ja auch schoon ganz schön stark und dann musst Du eben warten bis die Polizei da ist. Wenn Du Dich versuchst zu entfernen, dann darf der Detektiv Dich sehr wohl daran hindern.

Ob Du die Tat letztlich begangen hast, entscheidet auch nicht mal die Polizei, sondern das Gericht.

Und wie genau soll das mit dem Jedermannsrecht funktionieren, wenn nur dann angehalten werden darf, wenn eine Verurteilung rechtskräftig ist? Da käme nur Marty McFly als Kaufhausdetektiv in Frage...