Wo steht das denn geschrieben?
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Das ist klar, daß die Politik nicht immer das Kind beim Namen nennt. Natürlich ist denen klar, daß auch bei Demos, Familienfeiern, Party, Gottesdienste etc. am meisten Ansteckungen waren. Der Regierungschef aus Hessen nannte das Verhalten der Leute als "Wurschtigkeit".
Versammlungs- und Religionsausübung stehen ja an oberster Stelle. Ich persönlich kann nicht verstehen, daß das vor dem Recht auf Gesundheit und Leben gestellt wird.
Angeblich gäbe es keine Ansteckungen in Schulen. Warum wurden dann hier und da Schulen geschlossen?
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ich bezweifle übrigens, dass sich der ab montag verhängte lockdown tatsächlich auf die vier wochen im november beschränken wird.
ich denke, es wird bis eine woche vor weihnachten dauern.
und ich gehe davon aus, dass nach weihnachten der nächste lockdown kommt.
ich hab ja da immer noch die eine oder andere frage ...
reichen denn die geplanten vier wochen tatsächlich, um danach festzustellen, ob dadurch etwas bewirkt wurde?
was passiert, wenn in / nach den geplanten vier wochen die zahlen nicht nach unten gehen? soll dann ein totaler lockdown folgen? bis ostern?
wenn der "wellenbrecher-shutdown" wirkungslos bleibt, was ist dann die nächste stufe der maßnahmen-eskalation?
wie lange hält unser land das aus? wie lange halten die jetzt schon ziemlich angesäuerten und teils panischen bürger das (noch) aus?
was passiert, wenn sich eine "kritische masse" von wütenden bürgern findet, die einfach nicht mehr mitmachen wollen?
ich fürchte, solche fragen haben sich die verantwortlichen nicht gestellt.
oder ihnen sind die antworten darauf egal.
und noch etwas - mir geht es auf die nerven, dass es in dieser corona-krise an einer klaren, ehrlichen und transparenten kommunikation mangelt.
es geht mir auf die nerven, dass "herrschaftswissen" nicht mit uns normal-deppen geteilt wird.
"teile der antworten könnten die bevölkerung beunruhigen ...!"
der "mündige bürger" scheint in den überlegungen der politiker UND vieler mediziner nicht mehr vorzukommen.
ich glaube, dass genau DAS dazu beiträgt, die leute zusätzlich so richtig sauer zu machen ...
Einige glauben auch, sie hätten jemals einen Einfluss auf die Situation gehabt mit ihrem Verhalten bzw. es wurde jemals wirklich versucht einen abzuwenden.
Aber deswegen sollten sich mal einige fragen was der Langzeitplan ist.
Lockdown, Zahlen runter und dann? Alles wieder gut und lockern bis zur Impfung?
Zumindest wird man sehen, was die nächsten Wochen passiert und wie sich die Infektionszahlen verändern.
Letztlich wollen sie, daß wir Weihnachten mit der Familie feiern können. Wurde so auch kommuniziert.
Könnte mir aber auch gut vorstellen, daß wir länger als 4 Wochen brauchen, um das Infektionsgeschehen zu minimieren bzw. kontrollierbar zu machen.
Mal davon abgesehen, dass die Leute natürlich nicht gleich auf die Intensivstation kommen und daher ein in der Vergangenheit liegendes Infektionsgeschehen abbilden, und vorbehaltlich der Prüfung der von Dir angegebenen Zahlen:
Du hast Dich auf einen einzelnen Tag bezogen, den 29.06.2020. Davon auf den ganzen Monat hochzurechnen ist natürlich nicht zulässig.
Laut DIVI-Register:
01.06:
in intensivmedizinischer Behandlung: 677
Abgeschlossene Behandlungen: 13.433
01.07:
in intensivmedizinischer Behandlung: 329
Abgeschlossene Behandlungen: 14.787
Nach "meiner Logik" wurden da im Juni 1.354 Behandlungen abgeschlossen.
Nun werden aber Anfang Juli nur 348 Leute weniger behandelt, als Anfang Juni?
Wie kann das sein?:ups:
Ich würde mal sagen, da kamen 1.006 neue Behandlungen hinzu.
Also im Schnitt 34 pro Tag.
Bevor Du jetzt zur nächsten Milchmädchenrechnung ansetzt:
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Zahl der meldenden Standorte täglichen Schwankungen unterworfen ist.
Am 1.7. waren es z.B. 35 mehr als am 1.6.
Das gibt jetzt Note 2 oder schlechter, weil wenn die, also das RKI, eine eigene Form der Darstellung haben, die sich vom Divi unterscheidet, darfst du selbstverständlich auch das RKI anschreiben. Hauptsache du klärst es, überflüssige "Redepirouetten" drehen hilft jedenfalls nicht weiter.:p
Ich würde immer die Originalquelle aufsuchen, wenn möglich. Hast du das nicht mal im Studium gelernt?
In den Empfehlungen der DIVI, hier mal ein kleiner Auszug:
und das hier:Zitat:
Wenn nach Prüfung der genannten Situationen keinerlei Ressourcen mehr verfügbar sind, wird eine Einschränkung der sonst gebotenen patientenzentrierten Behandlungsentscheidungen erforderlich. Dies stellt eine enorme emotionale und moralische Herausforderung für das Behandlungsteam dar.
In diesem Fall muss analog der Triage in der Katastrophenmedizin über die Verteilung der begrenzt verfügbaren Ressourcen entschieden werden. Es erfordert transparente, medizinisch und ethisch gut begründete Kriterien für die dann notwendige Priorisierung. Ein solches Vorgehen kann die beteiligten Teams entlasten und das Vertrauen der Bevölkerung in das Krisenmanagement in den Krankenhäusern stärken. Die Priorisierungen erfolgen dabei ausdrücklich nicht in der Absicht, Menschen oder Menschenleben zu bewerten, sondern mit der Zielsetzung, mit den (begrenzten) Ressourcen möglichst vielen Patienten eine Teilhabe an der medizinischen Versorgung unter Krisenbedingungen zu ermöglichen.
Die Priorisierung von Patienten soll sich deshalb am Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht orientieren. Dabei werden – wenn nicht anders vermeidbar – diejenigen Patienten nicht intensivmedizinisch behandelt, bei denen nur eine sehr geringe Aussicht besteht zu überleben. Vorrangig werden demgegenüber diejenigen Patienten intensivmedizinisch behandelt, die durch diese Maßnahmen eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit haben. Die Einschätzung der klinischen Erfolgsaussicht muss für jeden einzelnen Patienten so sorgfältig wie möglich erfolgen.
Die Priorisierung soll immer
• alle Patienten einschließen, die der Intensivbehandlung bedürfen, unabhängig davon, wo sie gerade versorgt werden (Allgemeinstation, Notaufnahme/Intermediate-Care Station oder Intensivstation).
Eine Priorisierung ist aufgrund des Gleichheitsgebots
• nicht vertretbar nur innerhalb der Gruppe der COVID-19-Erkrankten
Zitat:
In der klinischen Praxis können unterschieden werden:
1. Entscheidungen, bei welchen Patienten intensivmedizinische Maßnahmen begonnen werden;
2. Entscheidungen, bei welchen Patienten bereits eingeleitete intensivmedizinische Maßnahmen beendet werden.
Beide Entscheidungen hängen zusammen, und für beide Entscheidungen gelten die genannten Kriterien und Verfahren.
Liegen die Genannten in der Schweiz, oder Belgien, Engkland Spanien oder oder... .?
Hier mal was zur Schweiz, sicher das schlechteste (Extra auch für Bücherwurm so formuliert, wegen Ironie und so) Gesundheitssystem der Welt, (auch sind die Leute da eh schon so doof und so krank und die Luft ist so schlecht im Alpenland, deshalb fahren die jedes Jahr an die Ost- oder Nordsee):
Zitat:
..."Wenn die Entwicklung gleich weitergehen würde und keine Massnahmen in diesem Bereich getroffen würden, würden die Reserven aus heutiger Sicht im Bereich der Akutbetten für 15 Tage reichen, bei den Intermediate-Care-Stationen für elf und bei den Intensivstationen - sollten diese auf 1.400 Intensiv-Plätze ausgebaut werden - für zehn Tage", stellte Stettbacher die Situation in den Spitälern dar.
Der Ausbau der Intensivstationen habe bereits begonnen. "Wir erhalten jetzt Gesuche der Kantone für die Auslieferung von Beatmungsgeräten", sagte er. Auf die Nachfrage, ob Ärzte entscheiden müssten, wer ein Bett zugeteilt bekomme und wer nicht, antwortete er: "Flächendeckend wäre das in 14 Tagen der Fall, wenn wir die Kurve nicht biegen können. Lokal könnte es schon früher Engpässe geben." Eingriffe, die nicht dringend nötig seien, könnte der Bundesrat den Spitälern im Notfall verbieten. ..
https://www.gmx.ch/magazine/news/cor...rlegt-35211982
Das stimmt.
Aber an Stellen an denen Meldelisten geführt werden oder beim Sport in festen Gruppen kann man Kontakte eher nachverfolgen, als in öffentlichen Verkehrsmittel oder beim Einkaufen.
Wenn da die Leute die Registrierung und die Meldung von Kontakten ernst nehmen würden, könnte man da IMO einige Lokationen doch als unkritisch ausnehmen.
:biglaugh:
Hi,
Zitat:
Corona in Deutschland: Merkel will „Lockdown light“ - doch RKI soll ihr in einem Punkt klar widersprochen haben
Zitat:
Update vom 27. Oktober, 12.00 Uhr: Bereits am Mittwoch könnten in der Runde aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten neue Einschränkungen für Deutschland beschlossen werden - im Gespräch ist auch die vorläufige Schließung von Bars, Restaurants und Kneipen. Anscheinend gibt es aber fachliche Zweifel an diesem Plan: Nach Informationen der Bild hält das Robert-Koch-Institut (RKI) die Gastronomie ausdrücklich nicht für einen Infektionstreiber in der Corona-Pandemie.
In einer vertraulichen Video-Schaltung mit Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und den Chefs der Länder-Staatskanzleien habe das Institut klargestellt, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bewirtungs-Betriebe Infektionen beförderten. Die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln funktioniere meist. Eine Sprecherin des RKI wollte die Darstellung auf Anfrage der Bild mit Blick auf „vertrauliche Inhalte“ der Gespräche nicht kommentieren. Sie verwies allerdings auf ein mehrere Wochen altes Papier, in dem die Experten zu dem Schluss kamen, dass Gaststätten „vergleichsweise deutlich seltener“ als andere Bereiche als Infektionsherde in Erscheinung treten.
https://www.merkur.de/politik/angela...-90080253.htmlZitat:
Das Gastgewerbe befindet sich unterdessen schon jetzt in Aufruhr. Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA, warnte am Dienstag vor dem Kollaps seiner Branche. „Es kann nicht sein, dass wir wieder die Leidtragenden sind“, betonte er. Zahlen des RKI (siehe Update von 12.00 Uhr) zeigten, dass Hotels und Gaststätten kein Pandemietreiber seien. Bei einem politisch verordneten Stopp müsse die Politik für den Schaden aufkommen. „Einem Drittel der 245.000 Betriebe droht bei einer erneuten Schließung das Aus“, warnte er.
Hat das RKI jetzt doch nicht mehr die Führung?:gruebel:
Nicht das ich die Aussagen/Entscheidungen des RKI nie angezweifelt hätte, aber es wurde ja immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt, die Führung in der Bewältigung der Pandemie hätte das RKI und jetzt irgendwie doch nicht!:biglaugh:
Das wirkt schon irgendwie seltsam, oder?:gruebel:
Gruß
Alef
Hatte ich oben doch noch ergänzt:
Zitat:
In der klinischen Praxis können unterschieden werden:
1. Entscheidungen, bei welchen Patienten intensivmedizinische Maßnahmen begonnen werden;
2. Entscheidungen, bei welchen Patienten bereits eingeleitete intensivmedizinische Maßnahmen beendet werden.
Beide Entscheidungen hängen zusammen, und für beide Entscheidungen gelten die genannten Kriterien und Verfahren.
Evtl. sollte man mal auf die Leute hören, die an vorderster Front die COVID-19 Patienten versorgen:
https://www.spiegel.de/wissenschaft/...c-9e25945e142a
Du weißt schon, dass das BVerfG sich noch damit beschäftigt und nur ein Eilverfahren, u.a. auf Grund des damaligen Infektionsgeschehens, welches eine Triage zu der Zeit unwahrscheinlich erscheinen lies, abgelehnt hat?
Zitat:
Gibt es zu wenig Beatmungsgeräte, entscheiden Ärzte heute allein, welcher Patient eins bekommt. Bei einer Tagung zur Triage traf Strafrechtsdogmatik auf medizinische Realität. Fast live gab es dabei überraschend auch Neues vom BVerfG.
Zitat:
Und während der Veranstaltung gingen, quasi live, Fragen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein, die darauf schließen lassen, dass Karlsruhe sich mit der Frage, ob der Gesetzgeber Vorgaben für die Triage machen muss, offenbar detailliert beschäftigen will.
https://www.lto.de/recht/hintergruen...-ante-ex-post/Zitat:
Gut möglich, dass eine solche Regelung bald Realität wird. So teilte Bundesärztekammer-Justiziar Scholz während der Tagung am Dienstagnachmittag mit, dass just in dem Moment bei der Ärztekammer ein Schreiben des BVerfG eingegangen sei. Hintergrund ist ein Verfahren mehrerer Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen, die erreichen wollen, dass das BVerfG dem Gesetzgeber aufgibt, verbindlich zu regeln, wen Ärzte bei Engpässen retten sollen. Einen entsprechenden Eilantrag lehnte das höchste deutsche Gericht im Juli ab, weil die Prüfung im Eilverfahren nicht möglich sei.
Die Verfassungsbeschwerde sei aber nicht von vorneherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, so das BVerfG im Juli. Nun bitten die Karlsruher Richter die Ärztekammer um Stellungnahme dazu, wie bisher im klinischen Alltag mit Kapazitätsgrenzen umgegangen wird, zum Beispiel mit Blutkonserven in der Notaufnahme. Zudem wollen sie wissen, wer diese Entscheidungen derzeit trifft und welche gesetzlichen Vorgaben die medizinische Praxis bislang binden - im Berufsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Das BVerfG schließt mit den Fragen, ob die Triage in Deutschland gesetzlich geregelt werden sollte und welche Vor- und Nachteile damit verbunden wären.
Wer das Karlsruher Urteil zur Sterbehilfe kennt, kann sich ausmalen, wie detailliert Vorschläge aus Karlsruhe ausfällen könnten. Die Frist zur Stellungnahme gegenüber dem BVerfG läuft bis zum 15. Dezember.
Der ganze Artikel ist übrigens sehr interessant, weil er das juristische Dilemma aufzeigt!
Gruß
Alef
Es ist ja ehrenvoll dass sich das BVerG damit beschäftigt und ggf. rechtliche Grundlagen haben möchte. Das würden auch alle beteiligten Fachgesellschaften begrüßen.
Diese rechtlichen Grundlagen würden natürlich von einem entsprechenden Expertengremium erarbeitet werden. Diese Experten sitzen in den entsprechenden Fachgesellschaften und genau diese haben ja die DIVI-Empfehlungen erarbeitet, eben weil es noch keine Rechtsgrundlagen gibt.
Am Ende würden die DIVI-Empfehlungen in Recht umgeschrieben werden, genau das wäre absolut wünschenswert. Bis dahin muss man als Arzt eben den Empfehlungen der Fachgesellschaften folgen und die haben gemeinschaftlich die DIVI-Empfehlungen erarbeitet.
Verstieße eine verbindliche Gesetzliche Vorgabe, wessen Leben mehr wert ist, gerettet zu werden, nicht Art. 1 GG?
In Bezug auf die vorliegende Teildiskussion interessant:
Unter den Begriff der Triage wird neben der Entscheidung, Patientin B statt Patient A an das Behandlungsgerät anzuschließen (sog. Ex-ante-Triage) auch die Situation gefasst, dass Patient A bereits beatmet wird, als Patientin B eingeliefert wird (Ex-post- oder auch Verlaufstriage). Ändert das die rechtliche Bewertung?
Das könnte unter Wertungsgesichtspunkten so sein, weil ein Patient, dessen Behandlung bereits begonnen hat, eine Art von Vertrauensschutz genießen könnte, also darauf vertrauen darf, dass diese Behandlung nicht wieder abgebrochen wird. Bricht der Arzt sie dennoch ab, würde er sich strafbar machen. Hörnle nannte als Grundlage ein Teilhabe- statt einem bloßen Abwehrrecht des Patienten, Frister stellte darauf ab, ob das Beatmungsgerät bereits zur Rechts-Person gehöre, Merkel sprach von einem intakten Gesamtzustand. Aber ab wann wäre das der Fall, und bis wann? Und wie übertragbar wäre die befürchtete Covid-19-Konstellation auf andere denkbare Fälle? Der Justiziar der Bundesärztekammer, Karsten Scholz, wies darauf hin, dass Triage-Situationen sich nicht nur bei lebenserhaltenden Geräten oder Organtransplantationen, sondern auch bei dauerhafter Medikation stellen können und eine unterschiedliche rechtliche Behandlung nicht nachvollziehbar wäre.
Eine andere rechtliche Bewertung der Ex-Post-Triage könnte sich zudem aus dogmatischen Gründen ergeben. Wenn man die Extubation von Patient A als aktives Tun und nicht als Unterlassen qualifiziert, wäre das Instrument der rechtfertigenden Pflichtenkollision, das die Ärzte nach geltendem Recht bei der Ex-Ante-Triage vor einer Strafbarkeit bewahrt, nicht mehr anwendbar. Auch der rechtfertigende Notstand aus § 34 Strafgesetzbuch fände keine Anwendung. Vielmehr würde sich der Arzt, der Patient A extubiert, wegen Totschlags strafbar machen - es sei denn, man fände einen dogmatisch neuen Weg, indem man zum Beispiel die Handlungs- und die Unterlassungspflicht als ausnahmsweise normativ gleichwertig betrachten würde.
Gut das ich Munition statt Klopapier gehamstert habe.:D
Bei uns kommen aber eher Hessen als Österreicher durch, darf man auf die auch schon (wieder) schießen?
Nur zur Sicherheit: Das ist nur Spaß, Grenzverletzter werden auch weiterhin ausschließlich mit Masskrügen (bzw. bei uns hier in Unterfranken mit Boxbeuteln – woher der Name wohl kommt?) bestraft.
@MaddinG: Gerade gehört, Euer Füh… äh Kanzler plant Maßnahmen nach deutschem Vorbild. :p
Persönliche Meinung: Ich finde man hätte die Restaurants (und auch andere Bereiche mit tragbarem Konzept) offen lassen sollen, mit verstärkten Kontrollen. Viele haben da massiv investiert um einen regelkonformen Betrieb zu gewährleisten und sind damit jetzt doppelt bestraft.
Pressemitteilung des „Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten“ (BDA) zum KBV-Positionspapier - 29.10.20
Und weiter:Zitat:
„Stellungnahme trägt zur Verunsicherung bei“ - Intensivmediziner aus der Anästhesiologie distanzieren sich von Positionspapier der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ - Keine Alternative zu Kontaktbeschränkungen
Nürnberg. Intensivmediziner aus dem Bereich der Anästhesiologie kritisieren die Aussage der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ (KBV), wonach ein Lockdown in Teilen nicht das richtige Mittel gegen die Corona-Pandemie sei.
Der Präsident des „Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten“ (BDA), Professor Dr. Götz Geldner, sagt, dass es zu einer deutlichen Einschränkung von Kontakten und damit der Ausbreitungsmöglichkeit der Infektion derzeit keine Alternative gebe. Alle anderen Schritte seien bislang nicht genügend wirksam gewesen. Viel stärker als im Frühjahr gehe es jetzt darum, einen Kollaps der gesamten Intensivmedizin in Deutschland und damit sehr viele Tote zu vermeiden: "Wir können der Lawine, die sich bald lösen könnte, als Gesellschaft und Gesundheitssystem nicht tatenlos zusehen", sagt Professor Geldner.
Der BDA mit seinen mehr als 20.000 Mitgliedern, die als Anästhesistinnen und Anästhesisten derzeit in der Pandemie in der Intensivmedizin an vorderster Front arbeiten, distanziert sich damit deutlich von einem Positionspapier der KBV, das gestern in Umlauf gebracht wurde und bei dem der BDA über seine Mitgliedschaft im
„Spitzenverband Fachärzte Deutschlands“ (SpiFa) als Unterstützer genannt worden ist. Professor Geldner bekräftigt, dass der BDA das Positionspapier der KBV inhaltlich nicht unterstützt und im Vorfeld keinerlei Kenntnis über dieses Papier hatte: „Eine solche Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt erachtet der BDA als grundsätzlich nicht zielführend. Sie trägt nur zu einer weiteren unnötigen Verunsicherung der Bevölkerung bei.“
Diese Auffassung teilt auch die Schwestergesellschaft des BDA, die „Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin“ (DGAI) mit ihren mehr als 15.000 anästhesiologischen Mitgliedern.
Quelle: https://www.facebook.com/14842567857...8690803548802/Zitat:
Wir sind als BDA Mitglied im SPIFA, dieser ist wiederum eine rechtlich eigenständige Organisation und hat hier als SPIFA das Papier der KBV mit unterzeichnet, ohne den Inhalt mit den Mitgliedsverbänden (zumindest mit dem BDA) abzustimmen. Bewußt oder unbewußt, hier mag sich jeder selber seine Gedanken machen, wurde auf der Veröffentlichung der KBV Stellungnahme eben nicht nur der SPIFA sondern, etwas eingerückt, alle Mitgliederverbände des SPIFA gleich mit aufgeführt. Aus diesem Grund unsere Klarstellung.
Ist ja interessant wie da von Seiten der KBV der Eindruck erweckt werden wollte die entsprechenden Fachgesellschaften würden hinter ihrer Mitteilung stehen...
Neben der DIVI positionieren sich jetzt auch BDA und DGAI ganz klar.
Evtl. sollten die Leute mal auf diejenigen hören die sich in der Praxis mit den Fällen beschäftigen und berichten können was dort gerade passiert.
Die Meinung der Ärzte auf den deutschen Intensivstationen ist ja ziemlich einhellig...
Hi,
Ist wie gesagt ein schwieriges Thema!:biglaugh:
Persönlich traue ich mir nicht zu einzuschätzen, wie das BVerfG in diesem Fall entscheiden wird, aber das Urteil zum Verbot der Suizid/Sterbehilfe und die Feststellung, dass dies verfassungswidrig ist/war könnte eine grobe Richtung andeuten.
Gruß
Alef
Jetzt, wo ich weiß, was Ralf Schuhmacher denkt, kann ich endlich beruhigt schlafen. War ja ne echte Bildungslücke...
Ich kann mich da an eine Aussage von Herrn Plassmann erinnern, seines Zeichens Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg:
https://www.focus.de/regional/hambur..._12459301.htmlZitat:
Nachdenklich wurde ich, als die Reaktionen der Ärzte nicht mehr mit dem übereinstimmten, was ich am Abend in den Nachrichten sehen konnte. Ein Arzt kam im April ganz aufgeregt zu mir – ich dachte, er wäre wegen des heftigen Infektionsgeschehens so betroffen. Doch er erzählte mir, dass er verzweifelt sei, weil er die ganze Nacht im Einsatz gewesen sei und keinen einzigen kranken Menschen erlebt habe.
Gruß
Alef
Die KV hat allerdings absolut nix mit einer Intensivstation zu tun.
Hi,
https://www.augsburger-allgemeine.de...d58423166.htmlZitat:
Am Sonntag gegen 18.30 Uhr wurde der Polizeiinspektion Neu-Ulm eine Geburtstagsfeier mit zirka 40 Personen mitgeteilt. Vor Ort konnten nach Angaben der Polizei 23 Personen angetroffen werden, die ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne die gültigen Abstandsbestimmungen einzuhalten, einen Kindergeburtstag feierten. Den Veranstalter der Feier erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Ich glaube, wenn es nach Karlchen Lauterbach, Söder, Seehofer usw ginge, würde es so aussehen:
https://www.youtube.com/watch?v=myeVoCJ9wVY
https://www.youtube.com/watch?v=myeVoCJ9wVY
/edit
Bevor das Video noch jemand ernst nimmt: Das ist Satire!:biglaugh:
Gruß
Alef