Endlich mal den deutliche Postition u. Ansage.
:D:p
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DEs größtes Boulevardblatt blässt zur Klärungs-Attacke:
"Drei Experten, drei Meinungen Wie sehr kann man sich auf unsere Virologen verlassen?
Laschet gibt jetzt als Kanzlerkandidat Gummi.Zitat:
...Ihr Wort war Gesetz: Seit Beginn der Corona-Krise gaben Virologen der Politik den Takt vor. Wenn sie warnten, horchten die Regierungen von Bund und Ländern auf. Was sie forderten, galt kurz darauf in der gesamten Republik.
Doch damit ist jetzt SCHLUSS. Als erster Ministerpräsident stellt NRW-Chef Armin Laschet (59, CDU) den Einfluss der Virologen infrage!
Im ARD-Talk bei „Anne Will“ rechnete Laschet mit den Experten-Prognosen ab, die im März mit Horror-Szenarien vor der ersten Infektionswelle warnten....
Fakt ist: Aus einem neuen Daten-Set des Robert-Koch-Instituts geht hervor, dass die Zahl der Neuinfektionen bereits Mitte März ihren Höhepunkt erreicht hatte. Also noch bevor die Politik die Schulen und Kitas dichtmachte, Kontaktbeschränkungen verhängte....
https://www.bild.de/politik/inland/p...9712.bild.html
In Aussagen mehr rein zu interpretieren, als da ist, ist ein guter Weg zu misslingender Kommunikation, aber in gewissen Kreisen natürlich Goldstandard. :)
Ja.
Die meisten Wirtschaftsunternehmen sind nach meinem Eindruck z.B. nicht besonders demokratisch geführt.
SAP hat gerade aus der Doppelspitze eine einzelne gemacht.
Mehr denn je verlangt die aktuelle Situation von Unternehmen schnelles, entschlossenes Handeln und eine klare, hierbei unterstützende Führungsstruktur», machte der Konzern deutlich.
Wer schon mal Diskussionen in basisdemokratischen Kommunen mitbekommen hat, oder in demokratischen Gremien mitgewirkt, hat eventuell die Erfahrung gemacht, dass dass die Entscheidungsfindung da mitunter etwas ...zäh... ist.
Demokratisch organisierte Armeen sind wohl auch eher selten.
hier darf mal nicht mal das Wort "Leugnen" verwenden, ohne den Vorwurf einen Holocaust-Leugnung-Verharmlosung zu bekommen....
Also bei "suum cuique" besteht wohl kein Zweifel
mehr an der Gesinnung des Schreibers... ;)
Das hat nun Schäuble meiner Meinung nicht gesagt. Natürlich ist Schäuble nach meinem Eindruck ein Meister im etwas nicht zu sagen.
Schäuble sprach von Menschenwürde und Recht auf Leben.
Übersetzt Dabrock "Menschenwürde" mit "Lebensqualität"? Gibt es dann unmenschenwürdiges oder menschenunwürdiges Leben?
Und ist das dann auf den einzelnen bezogen, wo diese Abwägung gemacht wird, oder soll da die Lebensqualität der einen mit der Lebenslänge der anderen abgewogen werden?
Quellenangaben sind überbewertet....
Wo hat man den jetzt gefunden?
Aha
Der Ethikratvorsitzende von weiter oben übersetzt ja -nach meinem Eindruck- "Meschenwürde" mit "Lebensquallität".
Da könnte man - im Blick auf Abreibungen - durchaus sagen, dass da noch Potenzial beim Embryo (sofern nicht mit Erbkrankheiten belastet) besteht, bei einem 99-Jährigen multimorbiden eher weniger.
Ich weiß jetzt nicht, ob das Bundesverfassungsgericht zum Schluss käme, dass man in ein Luftsicherheitsgesetz reinschreiben kann, dass ein entführtes Flugzeug, dass über einem Wohngebiet zum Absturz gebracht werden soll, und außer mit den Terroristen nur besetzt ist mit 99-Jährigen multimorbiden....
Das Ende ist IMO auch passend: In der Not verzichtet man schon mal auf die Unantastbarkeit...
Kannst Du aufgrund dieser Ausbildung auch etwas genauer ausführen, inwiefern die Aussagen, der von Dir verdächtigte Studie nun konkret verzerrt wird, wenn da einige zweimal niesen?
Der Infektiologe Jeremey Farrar im sehr umfassenden u. lesenswerten Interview mit DIE ZEIT:
Zitat:
... Ich konnte mir noch im Dezember kaum vorstellen, dass eine Pandemie derart katastrophischen Ausmaßes sich binnen 100 Tagen in alle Länder der Welt ausbreitet. ...Aber etwas wirklich Vergleichbares hatten wir wohl noch nie. Es ist erstaunlich, wie lange Menschen mit Covid-19 die Krankheit übertragen können.... All das macht es so schwer, die Erkrankung zu kontrollieren. ...Bei der saisonalen Influenza gibt es normalerweise ein gewisses Maß an Immunität in der Bevölkerung. Einfach weil viele Menschen schon einmal eine Grippe durchgemacht haben. Der Körper beseitigt das Virus deshalb schneller, sodass man nicht so lange ansteckend bleibt. Bei Sars-CoV-2 scheint niemand Immunität gehabt zu haben. Es sieht nicht danach aus, als gäbe es eine starke Kreuzimmunität, also einen Schutz, weil sich jemand vor Kurzem mit einem Coronavirus infiziert hat, das eine einfache Erkältung auslöst. ...und es ist richtig, dass wir beide Strategien – Containment und Mitigation –, die in der Ausbruchskontrolle historisch voneinander getrennt waren, gemeinsam bemühen.
ZEIT ONLINE: Manche Länder und Experten haben sich für eine langsame und kontrollierte Durchseuchung ausgesprochen. Was halten Sie davon?
Farrar: Ich bin da sehr skeptisch. Wir wissen nicht genug. Um eine Herdenimmunität zu erreichen, müssten 60 oder 70 Prozent der Menschen immun sein. Davon aber sind wir noch sehr, sehr weit entfernt – selbst in den Regionen, die stark betroffen waren und in denen die Gesundheitsversorgung in die Knie ging. In den Studien, die nach Antikörpern gesucht haben, wurden meist nur wenige Prozent positiv getestet.
...Eine Reproduktionsrate von knapp unter eins ist nicht niedrig genug. Denn dann braucht es nur einen Funken oder einen kurzzeitigen Zusammenbruch der Test-Infrastruktur und der Wert steigt wieder deutlich über eins, auf 1,3 oder 1,5 und die Kurve wird wieder exponentiell. Die einzige Antwort darauf: ein erneuter Lockdown. Ich glaube, das schafft eine Gesellschaft nicht: jede Woche oder jeden Monat zwischen Öffnung und Schließung zu pendeln.
Die beste Strategie ist deshalb, R0 so niedrig wie irgendwie möglich zu drücken und währenddessen die Lektionen von Südkorea, Singapur und auch Deutschland zu lernen. Wir müssen dafür sorgen, dass es nahezu unbegrenzt Tests gibt.
(...)Ich glaube nicht, dass die persönlichen Entscheidungen im Falle von Corona zu einer so drastischen Reduzierung von R0 geführt hätten, wie wir sie in vielen Ländern sehen. Ich glaube, dass es Vorschriften brauchte.
...wir werden Geduld brauchen im Jahre 2020. Wir werden sehr verstörende Dinge sehen – aus Afrika, aus Südostasien und Lateinamerika. Ebenso wie erneute Ausbrüche in Europa. Es werden noch dunkle Tage kommen, auch wenn die zweite Welle ausbleibt. Und dann müssen wir schnell, aggressiv und entschlossen reagieren. Denn wenn man einmal die Kontrolle über einen Ausbruch verliert, wird daraus eine Epidemie, die man jagen muss.
https://www.zeit.de/wissen/gesundhei...irus-impfstoffZitat:
Der Arzt Jeremy Farrar beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit Infektionskrankheiten und Epidemien. Von Ho-Chi-Minh-Stadt aus entdeckte er 2004 den Wiederausbruch der Vogelgrippe H5N1. Seit 2013 leitet er den Wellcome Trust, eine Stiftung, die Wissenschaft und Kultur fördert. Zwischen 2017 und 2019 beriet er die deutsche Bundesregierung zu ihrer globalen Gesundheitsstrategie.
Was?
:ups:
In der Klinik in der Du arbeitest, müssen Leute, die nachweislich infiziert sind, zur Arbeit, wo die nicht nur Kollegen sondern auch Patienten und Risikopatienten treffen?
Wer ist denn dieser "Dienstherr"?
Da würde ich doch eine Anzeige auf vorsätzliche gefährlich Körperverletzung bzw. Verbreitung einer Infektionskrankheit (falls es für Letzteres in Deutschland eine Norm gibt, in den USA ist man da ruckzuck ein Terrorist) prüfen.
Wissen das die Patienten?
Sagt wer?
Steht das in der entsprechenden Verordnung Deines Bundeslandes, dass nachweislich mit COVID-19 infiziertes medizinisches Personal zum Zwecke der Arbeit die Qurantäne verlassen darf?
Also wenn ich das oben richtig verstanden habe, (ich hoffe nicht) würdest Du Dich nie darüber beschweren, wenn der Dienstherr anordnet, dass Du Schutzbefohlene in Gefahr bringst und eine, von den den Regierungen, als sehr ernst zu nehmende Krankheit bewertete, Infektionsrkankheit verbreitest?
Du kannst Dich gerne selber opfern, wenn Du willst, aber als Intensivmediziner mit einer COVID-19 Infektion zur Arbeit zu gehen (so habe ich obige Aussage verstanden) gefährdest Du IMO nicht nur Dich und Deine Kollegen in der Essenspause.
einsehen, dass man weitere Studien braucht...:
Wie am Freitag, 10. April 2020 in der Pressekonferenz zu den Ergebnissen der ersten von SORA durchgeführten Prävalenzstudie von Bundesminister Faßmann angekündigt, wird die Statistik Austria im Auftrag des Wissenschaftsministeriums (BMBWF) und in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK) sowie der Medizinischen Universität Wien eine zweite landesweite COVID-19-Prävalenzstudie durchführen.
Ziel dieser weiteren Erhebung ist es, Informationen über die tatsächliche Häufigkeit von COVID-19-Infektionen einschließlich der Dunkelziffer an infizierten oder bereits immunisierten Personen zu erhalten. Dies wird durch PCR-Testung und zeitversetzt durch Antikörper-Testung (in einer weiteren dritten Erhebung) durchgeführt werden.
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/Forsc...19-Studie.html
Hm, sehr weit sind die/wir ja noch nicht gekommen.
Jetzt hab ich mich auch erschrocken.:ups:Zitat:
Was?
In der Klinik in der Du arbeitest, müssen Leute, die nachweislich infiziert sind, zur Arbeit, wo die nicht nur Kollegen sondern auch Patienten und Risikopatienten treffen?
Wer ist denn dieser "Dienstherr"?
Ich hab jetzt "entdeckt" (man hat mich drauf hingewiesen), dass ich mit meiner EC-Karte berührungslos zahlen kann....:cool:
Vielleicht setzen sich jetzt mit dem Fuß bedienbare Türklinken durch?
Eventuell war die Armlänge von T-Rex auch eine evolutionäre Anpassung an eine durch Schmierinfektion übertragbare respiratorische Viruserkrankung...
Die, die sich in's Gesicht fassen konnten, hatten einen Selektionsnachteil. :hehehe:
sollte man in diesem Video noch ergänzen:
https://www.youtube.com/watch?v=6XCk...ature=emb_logo
RO ist gestiegen, auf 1,0 derzeit.
https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...-16745098.html
Das korreliert zunmindest mit meinen Beobachtungen der letzten 7-10 Tage (Abstände seltener eingehalten, größere Gruppen mit offensichtlich nicht zugelassener Zusammensetzung, Park-Parties, mehr Mobilität im Allgemeinen ... .) Es wirkt wie:
Das Schlimmste ist vorbei, jetzt können wir eigentlich wieder ganz normal... Und ausserdem: hab(en) keinen Bock mehr auf Beschränkungen."
Die geschätzte R0 ist vermeintlich gestiegen - ja - auch wenn das RKI selbst immer betont hat ein Tagesvergleich sein eigentlich sinnfrei. Hieraus eine Kausalität aus Deinen Beobachtungen abzuleiten ist wohl etwas verfrüht.
Was du nicht "sagst". Das was ich mal über Statistik immerhin gelernt habe: Korrelationen müssen - in der Tat - noch keine Kausalitäten bedeuten. Und eine Behauptung letzterer war meinem Post auch nicht zu entnehmen.
So , jetzt fahr ich mal bemaskt zu meiner Arbeitsstelle. Ein entspanntes Posten noch allerseits in die Runde bringend.
Ich habe bewusst nicht die deutsche Version des Ausspruchs verwendet, um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen. Wenn man zwanghaft etwas in das Geschriebene anderer hineininterpretieren will, um das eigene Bild zu bestätigen, trägt das unheimlich zu einer sinnvollen Diskussion bei. Ich habe ja eingeräumt, zu viel in Seemans Aussage hineininterpretiert zu haben und erinnere mich nicht, Godwin's Law bestätigt zu haben. Das warst in dem Falle Du.
Schäubles Aussage stellt eine Abwägung von zwei Rechtsgütern dar - dahingehend eigentlich schwer, diese falsch zu deuten - und ist tatsächlich eine der ersten Aussagen von ihm, der ich beipflichte. Dies trifft nebenbei auch auf viele ältere Menschen zu, denen die Kontaktsperre - zumindest ihrer Aussage nach - jegliche Lebensqualität raubt. Das sind nunmal oft die Besuche von Verwandten. Hier einen Mittelweg aus Risikominimierung und Wahrung eines Teils der Lebensqualität zu finden, auch wenn es schwer sein mag, wäre wünchenswert.
Absolut nicht.
Aber ich halte die Diskussion hier für ziemlich fruchtlos. - Wie sollte es auch anders sein? - Kein Entscheiderforum.
Freue mich übrigens über jeden Fachmann und Praktiker, der hier schreibt (Das gibt mir die Möglichkeit meine Gedankengänge zum Thema zu überprüfen). Der Rest interessiert mich eher als Meinungsindikator bzw. als Unterhaltung zwischen den Kundengesprächen und Verkaufsvorgängen.
Anders ausgedrückt, lese ich hier in erster Linie wegen dir und wegen Kanken.
Liebe Grüsse
DatOlli
Mein heißgeliebter Sprecher sagt "it is at least 10 to 20 times more deadly!" und das ergibt sich nicht aus den Ergebnissen von Dr Ioannidis! ;)
Warte, Fakt ist, dass ein NEUES Datenset zeigt die Epidemie hatte Mitte März ihren Höhepunkt? Ich weiß nicht ob sich noch wer an die Aussagen von Dr Wittkowski, Prof Dr Homburg, oder Prof Dr Kuhbander erinnert?
Das erste Interview mit Prof Dr Homburg war am 17.04.2020.......
In der Biographie am Ende fehlt das er zum Ritter geschlagen wurde, er ist SIR Jeremey Farrar und gehört der wissenschaftlichen Beratergruppe der WHO an! ;)
Es mag übrigens so klingen, als ob er der Strategie R0 unter 1 zu halten zustimmt, aber eine genauen Worte sind "So niedrig wie möglich halten und von Südkorea, Singapur und Deutschland lernen", was ein sehr großer Unterschied ist.
Interessant ist dieses Zitat:
Breaking News:Zitat:
Schauen wir uns Südkorea an. Die haben es bisher super gemacht. Sie haben gesagt: Solange wir es nicht besser wissen, behandeln wir diese Infektion wie jede andere potenziell gefährliche Infektionskrankheit. Wir testen jetzt so viele Menschen wie möglich, so oft wie möglich. Wir machen ihre Kontaktpersonen restlos ausfindig. Wir stecken sie in Quarantäne. Und wir kümmern uns um die Menschen, die krank sind. Das klingt einfach, aber es ist sehr schwer zu organisieren.
Das ist genau DAS was wir eigentlich schon immer in unserem deutschen Infektionsschutzgesetz stehen haben!:ups:
https://dejure.org/gesetze/IfSG/25.htmlZitat:
§ 25
Ermittlungen
(1) Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit.
(2) 1Für die Durchführung der Ermittlungen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 2, 3, 5 und 8 entsprechend. 2Das Gesundheitsamt kann eine im Rahmen der Ermittlungen im Hinblick auf eine bedrohliche übertragbare Krankheit erforderliche Befragung in Bezug auf die Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit unmittelbar an eine dritte Person, insbesondere an den behandelnden Arzt, richten, wenn eine Mitwirkung der betroffenen Person oder der nach § 16 Absatz 5 verpflichteten Person nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in entsprechender Anwendung von § 16 Absatz 2 Satz 3 und 4 zur Auskunft verpflichtet.
(3) 1Die in Absatz 1 genannten Personen können durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. 2Sie können durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden,
1. Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen, insbesondere die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden, sowie
2. das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen.
3Darüber hinausgehende invasive Eingriffe sowie Eingriffe, die eine Betäubung erfordern, dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden; § 16 Absatz 5 gilt nur entsprechend, wenn der Betroffene einwilligungsunfähig ist. 4Die bei den Untersuchungen erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden.
(4) 1Den Ärzten des Gesundheitsamtes und dessen ärztlichen Beauftragten ist vom Gewahrsamsinhaber die Untersuchung der in Absatz 1 genannten Verstorbenen zu gestatten. 2Die zuständige Behörde kann gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, wenn dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird.
(5) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
https://dejure.org/gesetze/IfSG/27.htmlZitat:
§ 27
Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes
(1) Das Gesundheitsamt unterrichtet insbesondere in den Fällen des § 25 Absatz 1 unverzüglich andere Gesundheitsämter, deren Aufgaben nach diesem Gesetz berührt sind, und übermittelt ihnen die zur Erfüllung von deren Aufgaben erforderlichen Angaben, sofern ihm die Angaben vorliegen.
...............................................
Der Paragraf wurde am 27.03.2020 geändert, der Ursprüngliche Abs 1 lautete:Zitat:
§ 28
Schutzmaßnahmen
(1) 1Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. 2Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. 3Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. 4Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
(2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliches Zeugnis nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.
(3) Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 entsprechend.
https://www.buzer.de/gesetz/2148/al88113-0.htmZitat:
(1) 1 Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. 2 Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. 3 Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. 4 Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
https://dejure.org/gesetze/IfSG/29.htmlZitat:
§ 29
Beobachtung
(1) Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können einer Beobachtung unterworfen werden.
(2) 1Wer einer Beobachtung nach Absatz 1 unterworfen ist, hat die erforderlichen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden und den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten. 2§ 25 Absatz 3 gilt entsprechend. 3Eine Person nach Satz 1 ist ferner verpflichtet, den Beauftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung den Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten, auf Verlangen ihnen über alle seinen Gesundheitszustand betreffenden Umstände Auskunft zu geben und im Falle des Wechsels der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltes unverzüglich dem bisher zuständigen Gesundheitsamt Anzeige zu erstatten. 4Die Anzeigepflicht gilt auch bei Änderungen einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich im Sinne von § 42 Abs. 1 Satz 1 oder in Einrichtungen im Sinne von § 23 Absatz 5 oder § 36 Absatz 1 sowie beim Wechsel einer Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von § 33. 5§ 16 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. 6Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
https://dejure.org/gesetze/IfSG/30.htmlZitat:
§ 30
Quarantäne
(1) 1Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. 2Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.
(2) 1Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. 2Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. 3Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. 4Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.
(3) 1Der Abgesonderte hat die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen. 2Insbesondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung anderweitig verwahrt werden. 3Für ihn eingehende oder von ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist. 4Die bei der Absonderung erhobenen personenbezogenen Daten sowie die über Pakete und schriftliche Mitteilungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden. 5Postsendungen von Gerichten, Behörden, gesetzlichen Vertretern, Rechtsanwälten, Notaren oder Seelsorgern dürfen weder geöffnet noch zurückgehalten werden; Postsendungen an solche Stellen oder Personen dürfen nur geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zum Zwecke der Entseuchung notwendig ist. 6Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
(4) 1Der behandelnde Arzt und die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt zu abgesonderten Personen. 2Dem Seelsorger oder Urkundspersonen muss, anderen Personen kann der behandelnde Arzt den Zutritt unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln gestatten.
(5) Die Träger der Einrichtungen haben dafür zu sorgen, dass das eingesetzte Personal sowie die weiteren gefährdeten Personen den erforderlichen Impfschutz oder eine spezifische Prophylaxe erhalten.
(6) Die Länder haben dafür Sorge zu tragen, dass die nach Absatz 1 Satz 1 notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel zur Verfügung stehen.
(7) 1Die zuständigen Gebietskörperschaften haben dafür zu sorgen, dass die nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie das erforderliche Personal zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung zur Verfügung stehen. 2Die Räume und Einrichtungen zur Absonderung nach Absatz 2 sind nötigenfalls von den Ländern zu schaffen und zu unterhalten.
Wieso Covid-19 jetzt, mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz, sonderlich anders behandelt werden sollten als z.B. Masern, oder Pocken, deren R0 weit weit weit weit weit weit höher ist als Covid-19 und die damit schon damals trotzdem unter Kontrolle gebracht wurden, verstehe ich jetzt nicht so ganz. :gruebel:
Covid-19 ist eine weitere Infektionskrankheit, die gefährlich werden kann, sie hat aber die Infektion an sich nicht grundlegend neu erfunden.
Gruß
Alef
Das RKI hat heute morgen erklärt, die Corona-Reproduktionsrate sei auf 1,0 gestiegen. Jeder Infizierte stecke also wieder einen weiteren Menschen an.
Nach den aktuellen Corona-Zahlen haben wir seit 19.04. (bis auf einen Tag) deutlich weniger als 2.000 Neuinfektionen pro Tag. Die Verdopplungsrate liegt bei 64,5 Tagen. Wie kann da die Reproduktionsrate steigen? :confused:
Dir ist aber schon aufgefallen, dass das Infektionsschutzgesetz keine Krankheiten nennt bei diesen Maßnahmen? Liegt daran, dass es auch gegen unbekannte Krankheiten gedacht war und ist! ;)
Das ist übrigens der Vorgänger:
Bundes-Seuchengesetz
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start..._1588063329701
Gruß
Alef
In meiner Antwort ging es um "Kontrolle" und warum man mit Pocken, Masern und Co anders umgeht.
Ich hätte das deutlicher machen müssen, damit es nicht missverstanden werden kann. - Dafür Sorry. Ich nahm halt an, dass wäre aus der Antwort ersichtlich. - Nun ja "assumption is the mother ...".
Liebe Grüße
DatOlli
Gibt's bei uns im (Miets)Haus schon seit ewigen Zeiten; soll heißen: Diese (eigentlich recht nette) Trainingsgelegenheit für was-auch-immer steht jedem nach individueller Lust und Laune schon ewig frei (Ausnahme: Wenn gerade auf der (Glas-)Tür-Gegenseite jemand zum Hausschlüssel greift) :cool:.
*ironie an*
Weil man das gern so möchte? Schließlich muss man ja weitere Argumente gegen Lockerungen haben...
*ironie aus*
Ganz vereinfacht gesprochen:
Die R-Kennziffer ist keine genaue Wissenschaft es ist eine Schätzung - bei der Berechnung werden u.a. bestimmte Faktoren mit reingenommen die auf Annahmen desjenigen beruhen der die Rechnung durchführt. Und das RKI hat ja schon die ganze Zeit vor dem Super-Gau durch das Osterwochenende gewarnt und dem daraus resultierenden Anstieg der Neuinfektionen dann nach 14 Tagen.
Jetzt nimmst Du also Deine Berechnungsformel und schreibst da dann an der Stelle mit dem Wert der Neuinfektionen das hin was Du als diesen Wert vermutest. Du erwartest höhere Infektionen - et voila die R-Kennziffer steigt (Überraschung!) auf einen höheren Wert. Würdest Du von einer geringeren Anzahl an Neuinfektionen ausgehen, dann würde (noch mal Überraschung!) der R-Wert sinken. Ein Wunder der Mathematik...
Insofern bildet die R-Kennziffer nicht das tatsächliche Infektionsgeschehen, sondern das erwartete ab (jaja ich weiß das ist jetzt sehr grob gefasst).
Das RKI selbst sagt dazu:
Das Nowcasting und die R-Schätzung beziehen alle übermittelten Fälle mit Erkrankungsbeginn bis 3 Tage vor Datenstand ein. Fälle mit neuerem Erkrankungsbeginn wurden nicht berücksichtigt, da sie noch nicht in ausreichender Zahl übermittelt wurden und zu instabilen Schätzungen führen würden.
Mit Datenstand 25.04.2020 wird die Reproduktionszahl auf R = 0,9 (95%-Konfidenzintervall: 0,7-1,1) geschätzt. Das bedeutet, dass im Mittel fast jeder mit SARS-CoV-2 Infizierte eine weitere Person
ansteckt und die Zahl der Neuerkrankungen leicht zurückgeht.
Heißt also:
Die Senkung der letzten 3 Tage sind noch gar nicht in der Schätzung mit drin. Die Ungenauigkeit der Schätzung liegt min. bei 0,2 des angegeben Wertes. Eine R0 = 1,0 heute kann also eigentlich auch eine 0,8 oder eine 1,2 sein. Oder unterm Strich: Wissen tut man es eigentlich nicht.
EDIT:
Das RKI schreibt zu Basisreproduktionszahl:
Verschiedene Studien verorten die Zahl der Zweitinfektionen, die von einem Fall ausgehen (Basisreproduktionszahl R0) zwischen 2,4 und 3,3. Dabei wurden einzelne Studien mit deutlich höheren Schätzwerten nicht berücksichtigt. Dieser Wert kann so interpretiert werden, dass bei einem R0 von etwa 3 ungefähr zwei Drittel aller Übertragungen verhindert werden müssen, um die Epidemie unter Kontrolle zu bringen. Das R0 in China wurde im WHO-China Joint Mission Report in der Abwesenheit von Maßnahmen als 2–2,5 angegeben.
Wenn man sich jetzt also diese Studien zu den Zweitinfektionen anschaut wird man feststellen, dass da auch niemand neben hergelaufen ist, sondern das auch hier wieder viel mit Annahmen und Ableitungen gearbeitet worden ist. Ob 2,4 - 3,3 jetzt stimmt oder die (ohne Maßnahmen) von 2 - 2,5 - kein Mensch weiß das eigentlich wirklich. Aber es wird darüber philosophiert ob (mathematisch) gesehen eine Änderung der Schätzung von 0,1 das System zum kollabieren bringt oder nicht.
Zum Vergleich - aus dem WHO Report zum "Tracing":
As of 17 February, in Shenzhen City, among 2842 identified close contacts, 2842 (100%) were traced and 2240 (72%) have completed medical observation. Among the close contacts, 88 (2.8%) were found to be infected with COVID-19.
As of 17 February, in Sichuan Province, among 25493 identified close contacts, 25347 (99%) were traced and 23178 (91%) have completed medical observation. Among the close contacts, 0.9% were found to be infected with COVID-19.
As of 20 February, in Guangdong Province, among 9939 identified close contacts, 9939 (100%) were traced and 7765 (78%) have completed medical observation. Among the close contacts, 479 (4.8%) were found to be infected with COVID-19.
Von den engen Kontakten der Infizierten sind also je nach Situation 0,9 bis 4,8 % der Kontakte angesteckt worden. Leider gibt es keine Angabe dazu auf wie viele Infizierte sich diese engen Kontakte verteilen, insofern kann man hier nicht rückrechnen was das hinsichtlich der R-Kennziffer aussagt.
https://www.faz.net/aktuell/wirtscha...-16744106.html
Zitat:
Reisende sollen nicht nur im öffentlichen Nahverkehr, sondern auch in den Fernzügen der Deutschen Bahn Schutzmasken tragen. Eine solche Maskenpflicht will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten diese Woche auf den Weg bringen, wie er am Montag in Berlin ankündigte.
Zitat:
In städtischen Bussen, S-, U- und Straßenbahnen ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen Bundesländern seit Wochenbeginn Pflicht. Scheuer erwartet große Zustimmung für seinen Vorschlag. „Es entwickelt sich ein kulturelles Bewusstsein für den Schutz durch die Maske“, sagte er. „Jeder wird seine Maske dabei haben.“ Insofern sei eine Maskenpflicht im Fernverkehr kein „Sprung“. Wichtig sei nur, dass in Deutschland in dieser Hinsicht kein Flickenteppich entstehe.
Ich muss da gerade an das hier denken:
https://www.youtube.com/watch?v=NzIx33j8KEY
https://www.youtube.com/watch?v=NzIx33j8KEY
:D
Gruß
Alef
Übrigens noch eine spannende Anektote aus Österreich.
Anhang 45347
War nie verboten, halt nur von der Regierung so kommuniziert, dass eine Anfrage von Nöten war.:rolleyes:
Dazu wurden Protokolle geleaked die zeigen, dass in der Bevölkerung gezielt Angst geschürt werden sollte.
https://www.faz.net/aktuell/wirtscha...-16744732.html
Zitat:
uch große Geschäfte können ab sofort wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränken. Das Gesundheitsministerium änderte am Montag die bisherige Linie, der zufolge diese Läden mit wenigen Ausnahmen gar nicht öffnen durften. „Wenn derartige Geschäfte öffnen, nachdem sie - zum Beispiel durch Absperrungen - die tatsächlich für Kunden zugängliche Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt haben, wird dies ab sofort nicht mehr beanstandet“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Montag auf Anfrage.
Zuvor hatte das höchste bayerische Verwaltungsgericht die Vorschrift als verfassungswidrig kritisiert, weil die Geschäfte in bestimmten Branchen wie dem Buchhandel auch mit mehr als 800 Quadratmeter Fläche öffnen durften. Darin sehen die Richter einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. „Bei der nächsten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden wir zudem klar festlegen, dass ein entsprechendes Vorgehen zulässig ist“, sagte Huml. In der Einstweiligen Anordnung gaben die Richter einem Antrag der KaDeWe Group statt, die in München mit dem Luxus-Warenhaus Oberpollinger vertreten ist.
Zitat:
In der Corona-Rechtsprechung gibt es bislang einen Flickenteppich, wie am Beispiel der Nürnberger Modehauskette Wöhrl deutlich wird. Das Unternehmen hatte vor mehreren Verwaltungsgerichten geklagt, um eine beschränkte Öffnung seiner Filialen auf jeweils 800 Quadratmetern Verkaufsfläche durchzusetzen. In der ersten Instanz haben drei bayerische Verwaltungsgerichte in Würzburg, München und Bayreuth das bislang erlaubt, drei weitere in Ansbach, Augsburg und Regensburg dagegen nicht.
Zitat:
Die Rechtsprechung ist aber auch bundesweit gespalten. Während der bayerische Verwaltungsgerichtshof die 800-Quadratmeter-Regel für verfassungswidrig hält, erklärten die Oberverwaltungsgerichte von Niedersachsen und dem Saarland diese am Montag in separaten Entscheidungen für rechtens.
https://www.faz.net/agenturmeldungen...-16744415.html
Zitat:
Bundesregierung und Ländervertreter haben die Erwartung an weitreichende neue Lockerungen der Corona-Beschränkungen in der Bund-Länder-Schalte gedämpft.
«An diesem 30. April wird es wichtige vorbereitende Beratungen und sehr begrenzte Beschlüsse geben», sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts in Berlin. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) äußerte sich ähnlich. Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) kündigte an, er wolle kommende Woche eigene Konzepte zur Lockerung der Beschränkungen für Kindergärten, Schulen und Pflegeheime vorlegen.
Zitat:
Seibert sagte, die bevorstehenden Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder kämen zu früh, um die Auswirkungen der zuletzt beschlossenen Öffnungen etwa von Geschäften bis zu 800 Quadratmetern beurteilen zu können. Stattdessen verwies Seibert auf die nächsten geplanten Beratungen am 6. Mai. Die Bundesregierung müsse bei den Öffnungsschritten immer im Blick haben, wie sich die Infektionszahlen veränderten.
Zitat:
Weil sagte nach einem Treffen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) in Hannover über die Schalte mit Merkel: «Für diese Woche würde ich den Erwartungshorizont nicht zu hoch knüpfen.» Die Politik dürfe den Spielraum für weitere Lockerungen nicht überreizen. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer warnte: «Über massive Lockerungen zu reden bei einer Zahl von 2000 Neuinfektionen, das ist eine Wette, die, ich sage mal, riskant ist.» In Leipzig sagte sie, sinnvoll sei dies erst bei 1000 Neuinfektionen pro Tag «oder noch besser bei 600 oder bei 500». Sie hoffe, dass es mit den Ministerpräsidenten darüber eine Verständigung gebe.
Zitat:
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte am Sonntagabend in der ARD gesagt, man werde am Donnerstag vor allem über Kinder und Jugendliche sprechen, über Amateursport, über Spielplätze sowie den Umgang mit Gottesdiensten. Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April - dem Tag vor der Bund-Länder-Schalte - ein Konzept vorlegen, wie es mit Pausen, dem Schulbusverkehr, Hygiene und dem Umgang mit kleineren Gruppen an den Schulen weitergehen kann.
(...)
Hmm, dass hier nichts entschieden wird, spielt für mich hier eigentlich keine Rolle. Andererseits - in der Folge kann sich das was wir hier diskutieren natürlich darauf auswirken, wie jemand hier wählt, ob er sich zusätzlich engagiert etc. Direkt entscheiden tun wir ja im Grunde gar nix bzw. so gut wie nie, wenn es um die Öffentlichkeit/Allgemeinheit geht. Ich bin eigentlich recht dankbar für diesen Thread und dass er doch trotzt immer wieder aufkommender politischer Implikationen weiterlaufen darf (Danke an die Mods!).
Hmm, welche Gedankengänge überprüfst du denn speziell mittels Seeman und Kanken? Die beiden sind ja auch keine Virologen, Epidemiologen etc. Natürlich haben sie ein besonderes medizinisches Fachwissen und kennen ihre Situation vor Ort.
Aber das Thema ist ja komplex. Z. B. die ganzen statistischen Fragen. Pansapiens Beiträge hierzu oder auch Ripley scheinen sich da ja auch gut auszukennen? Die ökonomischen Fragen? Ganz grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass es um den Gedankengang an sich geht, egal ob ihn jemand mit Ansehen oder ohne, mit Zertifikat oder ohne geäußert hat.
Last not least - auch die medialen Fachleute sind sich ja keineswegs einig. Ich denke, die klaren richtig-falsch / ja-nein-Fragen sind ziemlich begrenzt zur Zeit.
Jaja am besten wäre es wohl, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro Tag bei 0 liegen würden - und das über einen Zeitraum von 4 Wochen. Dann könnte man ja langsam mal drüber nachdenken ob es vielleicht mal an der Zeit wäre die Flatterbänder von den Spielplätzen wieder weg zu nehmen - nicht ohne aber vorher kräftig zu warnen, dass die Kinder nur im Abstand zueinander spielen dürfen und am besten noch Maske tragen sollen. :D
Hi,
Ich habe folgendes Interview, mit dem zugegeben reißerisch polemischen Titel, geguckt:
https://www.youtube.com/watch?v=Z_FHMfPqoIM
https://www.youtube.com/watch?v=Z_FHMfPqoIM
Da geht er unter anderem auf die Faktenchecks ihm gegenüber ein, u.a. hat sich die dpa in diversen Zeitungen für einen Fehler entschuldigt und gegenüber einem freien Mitarbeiter des NDR hat er Strafanzeige gestellt.
Interessant war aber seine Erwähnung des Epidemiologischen Bulletin (Epidemiologisches Bulletin 16/2020) des RKI, ich zitiere mal daraus:
Zitat:
Abrupter Rückgang der Raten an Atemwegserkrankungen in
der deutschen Bevölkerung
Zitat:
Im Rahmen der Ergreifung von Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie haben die Bundesländer und die Bundesregierung im März, d.h. zu
Beginn der Kalenderwochen (KW) 11, 12 und 13 mehrere weitreichende Maßnahmen ergriffen (s. Tab. 1).
Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie sich auf
die Kontakthäufigkeiten in der Allgemeinbevölkerung auswirken und dadurch die Zahl der Folgefälle
von Personen mit SARS-CoV-2-Infektion und somit
die Inzidenz neuer COVID-19-Fälle senken.
Zitat:
Ein Effekt der jeweiligen Maßnahmen kann jedoch
erst mit einem Zeitverzug von 2–3 Wochen erkennbar sein, u. a. wegen der bis zu 14-tägigen Inkubationszeit von SARS-CoV-21
und zusätzlich, weil es zwischen Erkrankung und Erhalt der Meldungen am
Robert Koch-Institut (RKI) einen Zeitverzug gibt.
Zitat:
Darüber hinaus kann man sich zur Überprüfung
des allgemeinen Effekts der Maßnahmen auch zunutze machen, dass SARS-CoV-2 auf dem gleichen
Weg wie andere Erreger von akuten Atemwegserkrankungen (ARE) übertragen wird.
Akute Atemwegserkrankungen werden durch das
partizipative, Internet-basierte Überwachungsinstrument GrippeWeb (grippeweb.rki.de) erhoben,
über das das RKI direkt Informationen aus der Bevölkerung erhält.2,3
Zitat:
Dabei werden folgende Definitionen benutzt: Akute
respiratorische Erkrankungen (ARE) sind neu aufgetretene akute Atemwegserkrankungen mit Fieber
oder Husten oder Halsschmerzen; grippeähnliche
Erkrankungen (influenza-like illness; ILI) sind neu
aufgetretene akute Atemwegserkrankungen mit
Fieber und (Husten oder Halsschmerzen). Somit
gehören alle ILI auch zu den ARE.
Registrierte Teilnehmer von GrippeWeb erhalten
eine wöchentliche E-Mail, in der Sie gebeten werden,
in ihrem Login-Bereich anzugeben, ob sie in der
Vorwoche eine neu aufgetretene Atemwegserkrankung hatten (oder nicht). Gegenwärtig erhält das
RKI ca. 5.000 Meldungen pro Woche.
Seit der 13. KW nimmt auch eine randomisierte
Stichprobe von etwa 200 GrippeWeb-Teilnehmern
an einer mikrobiologischen Überwachung teil
(GrippeWeb-Plus), in Analogie zu einer im Jahr
2016 durchgeführten Machbarkeitsstudie.4
Dabei entnehmen die Teilnehmer bei sich selbst Proben aus der Nase und dem Gaumen und schicken diese
an das RKI, wo sie auf 22 verschiedene Erreger, darunter auch SARS-CoV-2, getestet werden.
Über GrippeWeb-Plus sind bisher sogenannte Nullproben (die zu Beginn abgenommen werden) von
138 Teilnehmern eingegangen; in keiner der Proben
wurde SARS-COV-2 nachgewiesen. Bei vier Teilnehmern wurden einmal Coronavirus 229E, einmal Coronavirus NL63, einmal Bordetella pertussis und einmal (als Doppelinfektion) Bocavirus sowie Rhino-/
Enterovirus nachgewiesen.
Insgesamt ist zu beobachten, dass die ARE-Raten seit der 10. KW (2.3. –8.3.2020) stark gesunken sind
(s. Abb. 1 a, S. 4). Diese Entwicklung ist sowohl bei
Kindern (bis 14 Jahren) und bei den Jugendlichen
und Erwachsenen (ab 15 Jahren) zu verzeichnen (s.
Abb. 1 b, S. 4).
Insbesondere bei den Erwachsenen ist ein so deutlicher Abfall der ARE-Raten über mehrere Wochen extrem ungewöhnlich und konnte in keiner der drei
Vorsaisons verzeichnet werden.
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt...ublicationFileZitat:
Eine ähnliche Entwicklung wird auch bei den ILI beobachtet (s. Abb. 1 c,
1 d). Die ILI-Raten sind ein guter Indikator für die
jährliche Grippewelle, weil hier die für Grippe typische Symptomkombination von Fieber und (Husten
oder Halsschmerzen) abgefragt wird. Der ILI/
ARE-Quotient zeigt an, inwieweit der Anteil in der
Subgruppe der Teilnehmer mit grippetypischen
Symptomen sich innerhalb der größeren Gruppe
der Teilnehmer mit akuten Atemwegssymptomen
reduziert hat (s. Abb. 2). Der überproportionale
Rückgang der ILI-Raten im Vergleich zu den
ARE-Raten bildet damit das durch die Maßnahmen
beschleunigte Ende der diesjährigen Grippewelle ab.
Diese Indikatoren geben einen klaren Hinweis darauf, dass die Distanzierungsmaßnahmen für die
Verlangsamung der Ausbreitung von Atemwegserkrankungen wirksam sind.
Gruß
Alef