Da wüsste ich gern den Straftatbestand und den Paragraphen aus dem StGB. Welche Straftat soll den das sein?
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Spontan würde ich auf § 353b tippen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html
Handwerker war schneller :D
Aber das überzeugt ja eh keinen ... es " muß " ja alles haarklein im Netz breitgetreten werden. Sowas aber auch ... " Dienstgeheimnisse " tz tz tz :rolleyes:.
So, vorraussichtliche letzter Beitrag hier:
Man muß auch mal den Allerwertesten hochbekommen und mit Leuten reden die dabei waren. Nicht alles geht per Google. Und wenn man sich im entsprechenden Umfeld bewegt, kann man auch Kontakte knüpfen und bekommt auch mal eine Info zugesteckt. Ist eigentlich ganz einfach.
Ich wünsche noch viel Spaß beim vermehren der gewonnenen Erkenntnisse !
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__94.html
Der Paragraph dürfte alle betreffen.
Ok, ne Straftat wird es vermutlich erst ab Geheimhaltungsstufe "VS-Vertraulich". Vorher ist es aber auf jeden Fall eine Verletzung der Dienstpflicht und würde ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen wenn das einer verfolgt:
Ob der Paragraph 353 im Einzelfall auch schon für Stufe 4 "nfD" greift, möchte ich nicht beurteilen: https://dejure.org/gesetze/StGB/353b.htmlZitat:
§ 13 Allgemeine Dienstpflichten zum Schutze von VS
(1) Erörterungen über VS in Gegenwart Unbefugter und in der Öffentlichkeit, insbesondere in Verkehrsmitteln, Gaststätten und Kantinen, sind zu unterlassen.
(2) Niemand darf sich dadurch zur Preisgabe von VS an andere Personen verleiten lassen, dass diese sich über den Vorgang unterrichtet zeigen
A gilt das für
" 1. Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,"
B müssten dadurch
"wichtige öffentliche Interessen gefährdet" werden und
C müsste er dadurch "unbefugt offenbar.." en. Da steht aber nichts von "diskutieren! Darüber diskutieren steht nicht unter Strafe.
Dazu müsste das Diskutierte ein
"Staatsgeheimnis" sein und die Diskussion wäre eine Mitteilung an eine "fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner"
und das ganze müsste dazu dienen "um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,"
Zu A:
Amtsträger sind z.B. die Beamten.
Zu B:
Schutz der eingesetzten Beamte ist ein wichtiges öffentliche Interesse, was dadurch gefährdet sein kann.
Zu C:
Unbefugt öffenbare ich etwas, wenn mir durch eine Dienstvorschrift vorgegeben wird, dass ich Dinge die in irgendeiner Art VS und/oder NfD gekennzeichnet sind, in eine Diskussion einbringe.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__93.htmlZitat:
(1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
Jetzt müsste man sich nur darüber streiten ob die Gefährdung der operativen Sicherheit als schwerer Nachteil gilt. Als ehmaliger Soldat würde ich da ganz klar ja sagen. Wie die Juristen das sehen ist wieder eine andere Sache.
Benachteiligt wird die Brd immer wenn militärische oder behördliche Taktiken und Vorgehensweisen an die Öffentlichkeit gelangen.
Mich würde mal die rechtliche Definition von fremder Macht interessieren. Denn wenn nur andere Staaten gemeint sind, dann könnte das da ja auch einfach stehen. Wenn da noch terroristische Organisationen oder gar organisierte Kriminalität zu zählt könnte der Paragraph noch weiträumiger eingesetzt werden.
Punkt A ist doch in dem Moment erfüllt, in dem ein Polizist / Soldat / Behördenmitarbeiter ein Dienstgeheimnis hier ins Forum schreibt. Unsere anschließende Diskussion darüber, dass wir das alle besser wissen / können, die KSK-Lappen wegklatschen würden etc., die wäre wohl tatsächlich nicht strafbar. :D
Wonach sonst?