Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
A gilt das für
" 1. Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,"

B müssten dadurch
"wichtige öffentliche Interessen gefährdet" werden und

C müsste er dadurch "unbefugt offenbar.." en. Da steht aber nichts von "diskutieren! Darüber diskutieren steht nicht unter Strafe.
Punkt A ist doch in dem Moment erfüllt, in dem ein Polizist / Soldat / Behördenmitarbeiter ein Dienstgeheimnis hier ins Forum schreibt. Unsere anschließende Diskussion darüber, dass wir das alle besser wissen / können, die KSK-Lappen wegklatschen würden etc., die wäre wohl tatsächlich nicht strafbar.