Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
Spontan würde ich auf § 353b tippen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html
A gilt das für
" 1. Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,"

B müssten dadurch
"wichtige öffentliche Interessen gefährdet" werden und

C müsste er dadurch "unbefugt offenbar.." en. Da steht aber nichts von "diskutieren! Darüber diskutieren steht nicht unter Strafe.