Ich bin da zwiegespalten, ein Stück weit ist ziviler Ungehorsam auch notwendig, um gesellschaftliche Veränderungsprozesse anzustoßen (s. 68er, Arbeiterbewegung, Frauenbewegung usw.). Die Trennungslinie ist da oft grau und nicht klar abgrenzbar.
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Ich bin da zwiegespalten, ein Stück weit ist ziviler Ungehorsam auch notwendig, um gesellschaftliche Veränderungsprozesse anzustoßen (s. 68er, Arbeiterbewegung, Frauenbewegung usw.). Die Trennungslinie ist da oft grau und nicht klar abgrenzbar.
Für mich ist die Trennungslinie da, wo unbeteiligte gefährdet werden.
Die Nötigung sicher. Da wird dann halt abgewogen wie sich das zum Demonstrationsrecht verhält.
Ich bezog mich eher auf die Aussage, dass es gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr wären und dazu undemokratisch.
Gefährliche Eingriffe müssen im Einzelfall nachgewiesen und beurteilt werden, und aus demokratischer Perspektive sind Blockaden seit eh und je ein probates Protestmittel.
Du hattest dich entsprechend geäußert, angemeldete Demos vs. gefährliche Eingriffe und damit suggeriert, jede nicht-angemeldete Blockade würde einen gefährlichen Eingriff darstellen. Als nächstes schriebst du was von "meistens gefährliche Eingriffe".
Ich hatte entgegnet, dass das Unsinn wäre und man immer auf den Einzelfall schauen muss.
Es gibt ein Demonstrationsrecht, von dem Minderheiten Gebrauch machen können, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.
Dazu aus dem Juraforum:
usw. usf.Zitat:
...Die rechtliche Bewertung von Sitzblockaden hängt sehr stark von den genauen Umständen des Einzelfalls ab und reicht von völlig legal über die Begehung einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur Begehung einer Straftat.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied 2011, dass Sitzblockaden grundsätzlich eine friedliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Kundgebungen sein können, die als solche in den Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz (GG) fallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011 – Az.: 1 BvR 388/05). Dieser Schutz endet grundsätzlich, wenn es bei der Versammlung zu kollektiver Unfriedlichkeit kommt, was nach der Rechtsprechung des BVerfG jedoch noch nicht allein dadurch vorliege, dass „es zu Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen“ (ebd.)...
https://www.juraforum.de/lexikon/sitzblockade
Nein, ich hatte geschrieben, dass die Kleber einen gefährlichen Eingriff begehen. Ist ja auch logisch, die erzeugen ja bewußt Staus und wir wissen ja was mit LKWs und Stauende passieren kann. Von den behinderten Krankenwagen ganz zu schweigen. Prüfen muss ein Gericht natürlich trotzdem immer.
Und dieses Recht schaltet alle anderen Gesetze aus? Natürlich darf jeder eine Demo anmelden, dafür werden dann auch mal Straßen gesperrt. Es darf aber halt nicht jeder sich überall hinkleben wo es am meisten nervt.
gemäß art. 48 eu-charta gilt die unschuldsvermutung:
https://fra.europa.eu/de/eu-charter/...idigungsrechte
und das ist auch gut so.
Auch in den Dörfern um Lützerath haben die „Aktivisten“ einen bleibenden Eindruck hinterlassen, samt Hinterlassenschaften.
https://www.focus.de/politik/streit-...182499947.html
SIe hat sich nur Medienwirksam sehr überflüssig und dumm in Lebensgefahr begeben (denn wer sich da auskennt weiß, was passieren kann wenn man an der Abbruchkante hrumtanzt, denn es heißt nicht umsonst "Abbruch"-Kante) und dann von der Polizei wegtragen lassen.
Was wäre sie sonst für eine Greta?
Und ich hatte geschrieben und dir verlinkt, dass das entsprechend geltender Rechtsauslegung so pauschal nicht stimmt.
Ob theoretisch irgendwas passieren könnte ist nicht entscheidend. Entscheidend ist der Grad der Gefährdung, und den prüfen dann Gerichte. Bis dahin ist es erstmal nur die Verursachung eines Staus. Und wenn nachweisbar keine besondere Gefährdung vorlag, dann bleibt es das auch. Dann reden wir vlt. noch von einer Nötigung.
Soweit ich die Urteile bis jetzt überblicke, kommt meistens eine Geldstrafe wegen Nötigung raus.
Warum muss das Gericht immer prüfen, wenn deiner Meinung nach doch klar ist, dass es ein gefährlicher Eingriff ist?
Hatte ich nicht geschrieben. Ich schrieb etwas von Abwägung.
Man kann sich auch spontan versammeln, ohne Anmeldung. Siehe die Spaziergänge von Querdenken und Co.
Natürlich darf er das. Zumindest im öffentlichen Raum und solange keine gravierende Gefährdung von ihm ausgeht und es den Zweck einer Demo oder Kundgebung erfüllt. Weder für eine genehmigte, noch für eine spontane Demo ist entscheidend, ob es dort „nervt“ wo die stattfinden soll.
Es ging um „Straßenkleber“ in Deutschland. Zu was anderem habe ich mich nicht geäußert.