Und ich hatte geschrieben und dir verlinkt, dass das entsprechend geltender Rechtsauslegung so pauschal nicht stimmt.
Ob theoretisch irgendwas passieren könnte ist nicht entscheidend. Entscheidend ist der Grad der Gefährdung, und den prüfen dann Gerichte. Bis dahin ist es erstmal nur die Verursachung eines Staus. Und wenn nachweisbar keine besondere Gefährdung vorlag, dann bleibt es das auch. Dann reden wir vlt. noch von einer Nötigung.
Soweit ich die Urteile bis jetzt überblicke, kommt meistens eine Geldstrafe wegen Nötigung raus.
Warum muss das Gericht immer prüfen, wenn deiner Meinung nach doch klar ist, dass es ein gefährlicher Eingriff ist?
Hatte ich nicht geschrieben. Ich schrieb etwas von Abwägung.
Man kann sich auch spontan versammeln, ohne Anmeldung. Siehe die Spaziergänge von Querdenken und Co.
Natürlich darf er das. Zumindest im öffentlichen Raum und solange keine gravierende Gefährdung von ihm ausgeht und es den Zweck einer Demo oder Kundgebung erfüllt. Weder für eine genehmigte, noch für eine spontane Demo ist entscheidend, ob es dort „nervt“ wo die stattfinden soll.






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