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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

  1. #2101
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    Ich bin da zwiegespalten, ein Stück weit ist ziviler Ungehorsam auch notwendig, um gesellschaftliche Veränderungsprozesse anzustoßen (s. 68er, Arbeiterbewegung, Frauenbewegung usw.). Die Trennungslinie ist da oft grau und nicht klar abgrenzbar.

  2. #2102
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    Für mich ist die Trennungslinie da, wo unbeteiligte gefährdet werden.
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  3. #2103
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    Die Nötigung sicher. Da wird dann halt abgewogen wie sich das zum Demonstrationsrecht verhält.

    Ich bezog mich eher auf die Aussage, dass es gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr wären und dazu undemokratisch.

    Gefährliche Eingriffe müssen im Einzelfall nachgewiesen und beurteilt werden, und aus demokratischer Perspektive sind Blockaden seit eh und je ein probates Protestmittel.

  4. #2104
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Gefährliche Eingriffe müssen im Einzelfall nachgewiesen und beurteilt werden
    Na das gilt ja für jeden vermuteten Gesetzesübertritt.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    und aus demokratischer Perspektive sind Blockaden seit eh und je ein probates Protestmittel.
    Rechtswidrige Blockaden sind ein übliches Mittel in der Demokratie? Eine Minderheit darf also immer machen was sie für richtig hält?
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  5. #2105
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    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Na das gilt ja für jeden vermuteten Gesetzesübertritt...
    Du hattest dich entsprechend geäußert, angemeldete Demos vs. gefährliche Eingriffe und damit suggeriert, jede nicht-angemeldete Blockade würde einen gefährlichen Eingriff darstellen. Als nächstes schriebst du was von "meistens gefährliche Eingriffe".
    Ich hatte entgegnet, dass das Unsinn wäre und man immer auf den Einzelfall schauen muss.

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    ...Rechtswidrige Blockaden sind ein übliches Mittel in der Demokratie? Eine Minderheit darf also immer machen was sie für richtig hält?
    Es gibt ein Demonstrationsrecht, von dem Minderheiten Gebrauch machen können, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.
    Dazu aus dem Juraforum:

    ...Die rechtliche Bewertung von Sitzblockaden hängt sehr stark von den genauen Umständen des Einzelfalls ab und reicht von völlig legal über die Begehung einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur Begehung einer Straftat.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied 2011, dass Sitzblockaden grundsätzlich eine friedliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Kundgebungen sein können, die als solche in den Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz (GG) fallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011 – Az.: 1 BvR 388/05). Dieser Schutz endet grundsätzlich, wenn es bei der Versammlung zu kollektiver Unfriedlichkeit kommt, was nach der Rechtsprechung des BVerfG jedoch noch nicht allein dadurch vorliege, dass „es zu Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen“ (ebd.)...
    usw. usf.

    https://www.juraforum.de/lexikon/sitzblockade

  6. #2106
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Du hattest dich entsprechend geäußert, angemeldete Demos vs. gefährliche Eingriffe und damit suggeriert, jede nicht-angemeldete Blockade würde einen gefährlichen Eingriff darstellen.
    Nein, ich hatte geschrieben, dass die Kleber einen gefährlichen Eingriff begehen. Ist ja auch logisch, die erzeugen ja bewußt Staus und wir wissen ja was mit LKWs und Stauende passieren kann. Von den behinderten Krankenwagen ganz zu schweigen. Prüfen muss ein Gericht natürlich trotzdem immer.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Es gibt ein Demonstrationsrecht, von dem Minderheiten Gebrauch machen können, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.
    Und dieses Recht schaltet alle anderen Gesetze aus? Natürlich darf jeder eine Demo anmelden, dafür werden dann auch mal Straßen gesperrt. Es darf aber halt nicht jeder sich überall hinkleben wo es am meisten nervt.
    Geändert von Tyrdal (20-01-2023 um 11:46 Uhr)
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  7. #2107
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    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Na das gilt ja für jeden vermuteten Gesetzesübertritt. ...

    gemäß art. 48 eu-charta gilt die unschuldsvermutung:

    https://fra.europa.eu/de/eu-charter/...idigungsrechte

    und das ist auch gut so.

  8. #2108
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    Auch in den Dörfern um Lützerath haben die „Aktivisten“ einen bleibenden Eindruck hinterlassen, samt Hinterlassenschaften.

    https://www.focus.de/politik/streit-...182499947.html

  9. #2109
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    Zitat Zitat von Teetrinker Beitrag anzeigen
    Auch in den Dörfern um Lützerath haben die „Aktivisten“ einen bleibenden Eindruck hinterlassen, samt Hinterlassenschaften.
    ...

    kann mir aber nicht vorstellen, dass die greta bei diesem hinterlassen von hinterlassenschaften mitgemacht hat.

  10. #2110
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    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Für mich ist die Trennungslinie da, wo unbeteiligte gefährdet werden.
    Oder Objekte wie Kunstwerke beschädigt oder zerstört werden ,....... da stimme ich dir zu . Das entschuldigt auch keine Botschaft
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  11. #2111
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    kann mir aber nicht vorstellen, dass die greta bei diesem hinterlassen von hinterlassenschaften mitgemacht hat.
    SIe hat sich nur Medienwirksam sehr überflüssig und dumm in Lebensgefahr begeben (denn wer sich da auskennt weiß, was passieren kann wenn man an der Abbruchkante hrumtanzt, denn es heißt nicht umsonst "Abbruch"-Kante) und dann von der Polizei wegtragen lassen.
    Was wäre sie sonst für eine Greta?

  12. #2112
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    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Nein, ich hatte geschrieben, dass die Kleber einen gefährlichen Eingriff begehen...
    Und ich hatte geschrieben und dir verlinkt, dass das entsprechend geltender Rechtsauslegung so pauschal nicht stimmt.


    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    ...Ist ja auch logisch, die erzeugen ja bewußt Staus und wir wissen ja was mit LKWs und Stauende passieren kann. Von den behinderten Krankenwagen ganz zu schweigen...
    Ob theoretisch irgendwas passieren könnte ist nicht entscheidend. Entscheidend ist der Grad der Gefährdung, und den prüfen dann Gerichte. Bis dahin ist es erstmal nur die Verursachung eines Staus. Und wenn nachweisbar keine besondere Gefährdung vorlag, dann bleibt es das auch. Dann reden wir vlt. noch von einer Nötigung.

    Soweit ich die Urteile bis jetzt überblicke, kommt meistens eine Geldstrafe wegen Nötigung raus.

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    ...Prüfen muss ein Gericht natürlich trotzdem immer...
    Warum muss das Gericht immer prüfen, wenn deiner Meinung nach doch klar ist, dass es ein gefährlicher Eingriff ist?

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    ...Und dieses Recht schaltet alle anderen Gesetze aus?...
    Hatte ich nicht geschrieben. Ich schrieb etwas von Abwägung.

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    ...Natürlich darf jeder eine Demo anmelden, dafür werden dann auch mal Straßen gesperrt...
    Man kann sich auch spontan versammeln, ohne Anmeldung. Siehe die Spaziergänge von Querdenken und Co.

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    ...Es darf aber halt nicht jeder sich überall hinkleben wo es am meisten nervt.
    Natürlich darf er das. Zumindest im öffentlichen Raum und solange keine gravierende Gefährdung von ihm ausgeht und es den Zweck einer Demo oder Kundgebung erfüllt. Weder für eine genehmigte, noch für eine spontane Demo ist entscheidend, ob es dort „nervt“ wo die stattfinden soll.
    Geändert von Kensei (20-01-2023 um 15:02 Uhr)

  13. #2113
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen


    Natürlich darf er das. Zumindest im öffentlichen Raum und solange keine gravierende Gefährdung von ihm ausgeht und es den Zweck einer Demo oder Kundgebung erfüllt.
    Darf er eben nicht, jedenfalls nicht überall. In Belgien ist gerade ein Klima-Kleber zu 1 Monat Gefängnis verurteilt worden.
    Hat sich an ein Kunstwerk geklebt (Mädchen mir Perlenohrring).
    Vielleicht war,er ja auch einfach verliebt.

  14. #2114
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    Es ging um „Straßenkleber“ in Deutschland. Zu was anderem habe ich mich nicht geäußert.

  15. #2115
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Darf er eben nicht, jedenfalls nicht überall. In Belgien ist gerade ein Klima-Kleber zu 1 Monat Gefängnis verurteilt worden.
    Hat sich an ein Kunstwerk geklebt (Mädchen mir Perlenohrring).
    Wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr"?
    Don't armwrestle the chimp.

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