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...Gewalttätige Übergriffe gegen Lehrer sind in Deutschland keine Einzelfälle mehr. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), die in Berlin vorgestellt wurde. Demnach sind an etwa jeder dritten Grundschule in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren Lehrkräfte körperlich angegriffen worden. Über alle Schulformen hinweg berichtete rund jede vierte Schulleitung von Fällen körperlicher Gewalt gegen Lehrkräfte.
Fast die Hälfte der Schulleitungen (48 Prozent) gab zudem an, dass es an ihrer Schule in den vergangenen fünf Jahren Fälle von "psychischer Gewalt" gab - also Fälle, bei denen Lehrkräfte direkt beschimpft, bedroht, beleidigt, gemobbt oder belästigt wurden. Fälle von Mobbing, Diffamierung und Belästigung über das Internet gab es der Studie zufolge an jeder fünften Schule. Die Ergebnisse stammen aus einer Lehrkräftebefragung im November 2016 und einer aktuellen Forsa-Befragung von 1.200 Schulleitungen allgemeinbildender Schulen...
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... "Vermeiden Sie jede Eskalation“
Wie Lehrer sich bei einem Angriff oder eine Bedrohung durch Schüler oder Eltern verhalten sollen, zeigt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in dem Leitfaden. „Machen Sie verbal deutlich, dass Sie diesen Übergriff nicht dulden.“ Und: „Nutzen Sie Halt – Stopp-Rufe mit einer energischen Körpersprache“. Dann solle man um Hilfe Rufe – und diese gegebenenfalls auch von anderen Schülern annehmen.Weiter rät das NRW-Bildungsministerium den Lehrern auch zur Flucht. „Entfernen Sie sich aus der Gefahrenzone. Verlassen Sie das Gesichtsfeld des Angreifers, provozieren Sie nicht und vermeiden Sie jede Eskalation.“ Dann sollte die Schulleitung informiert, der Vorfall schriftlich dokumentiert werden. Gefährliche Körperverletzung oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung muss die Schulleitung der Polizei und der Schulaufsicht melden.
Bei Fällen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen wird Lehrern geraten, abzuwägen, ob sie einen Strafantrag stellen möchten oder aber zugunsten erzieherischer Maßnahmen auf dieses Recht verzichten. Lehrer blieben dann auf sich gestellt.
Besonderen Wert legt der Leitfaden auf den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ zugunsten der Schüler. „Danach muss eine Maßnahme geeignet sein, um das Bildungs- und Erziehungsziel zu erreichen“, heißt es. Berücksichtigt werden sollen die Umstände des Einzelfalls sowie das Alter, die Einsichtsfähigkeit und die psychische und persönliche Entwicklung des Schülers. Auch ein Schulverweis sollte zunächst als „milderes Mittel“ nur angedroht werden. Nur wenn ein Schüler Lehrer mit Gegenständen oder Waffen angreift oder ein gemeinschaftlicher oder hinterhältiger Angriff erfolgt ist, ist ein sofortiger Verweis gerechtfertigt.