Ja, die Verfügungen beziehen sich auf Territorien, das heißt aber nicht, dass die personenunabhängig sind, denn die Personen haben ja unterschiedliche Beziehungen zu den jeweiligen Territorien.
In Bayern darf ich mich nicht außerhalb einer Wohnung aufhalten.
Da ist es wurscht, ob wo meine eigene Wohnung ist, ich darf mich nicht draußen aufhalten.
In Sachsen darf ich die häusliche Unterkunft nicht verlassen.
Wenn das heißt nicht, dass ich nicht draußen sein darf, ich darf nur nicht raus, wenn ich schon drinnen bin.
Darf Deine Lebensgefährtin durch ihren Wohnort fahren und winken?
Wohl nicht, denn dazu müsste sie die Wohnung ja verlassen.
Also gelten für Dich und Deine Lebensgefährtin unterschiedliche Regeln im gleichen Gebiet weil ihr in unterschiedlichen Gebieten wohnt.
D.h. Deine Lebensgefährtin darf ein Gebiet betreten, dass Du nicht betreten darfst, dass Du aber betreten dürftest, wenn ihr im gleichen Haushalt wohnen würdet.
Dafür darf die dieses Gebiet nicht verlassen und sich dort aufhalten, wo Du Dich zumindest im Auto aufhalten darfst und winken.
Darfst Du in dem Gebiet ohne triftigen Grund aus dem Auto aussteigen, wenn es nicht zu dem Zweck geschieht einen zu einer Unterkunft gehörenden Bereich zu betreten?