
Zitat von
carstenm
... Dort, wo ich wohne, gibt es bis dato aber keine Ausgangsbeschränkungen. Ich darf daher zwar durch den Wohnort meiner Lebensgefährtin hindurchfahren und winken. Ich darft dort jedoch nicht aus dem Auto steigen, um zu ihrer "häuslichen Unterkunft" (Text der Verfügung) zu gelangen.