Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
Konkret:
Meine Lebensgefährtin wohnt in einem Gebiet, in dem vorgestern Ausgangsbeschränkungen in Kraft getreten sind. Sie darf ihre Wohnung nicht verlassen (was aber z.B. beinhaltet, sie darf den Müll in den hauseigenen Container bringen. Sie darf in Tiefgarage zu ihrem Auto gehen.) Dort, wo ich wohne, gibt es bis dato aber keine Ausgangsbeschränkungen. Ich darf daher zwar durch den Wohnort meiner Lebensgefährtin hindurchfahren und winken. Ich darft dort jedoch nicht aus dem Auto steigen, um zu ihrer "häuslichen Unterkunft" (Text der Verfügung) zu gelangen.
Fahr in ihre Tiefgarage; trefft euch in deinem Auto