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Thema: Lebensgefühl mit covid 19

  1. #2401
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    04.11.2017
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    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    Ich habe diese Frage so gelesen, daß du der Auffassung wärest, die Ausgangsbeschränkung wären an Personen, und da insbseondere an deren Wohnsitz, Reiseziel oder -herkunft gebunden, und jetzt unterschiedliche Konstellationen abfragst.
    Das aber ist nicht der Fall, sondern die Verfügungen beziehen sich auf Territorien.
    Ja, die Verfügungen beziehen sich auf Territorien, das heißt aber nicht, dass die personenunabhängig sind, denn die Personen haben ja unterschiedliche Beziehungen zu den jeweiligen Territorien.

    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    Ich gebe zu: Ich verstehe nicht welchen Unterschied du siehst.

    In Bayern lautet die Formulierung in der entsprechenden Verordnung: "... Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt ...". In Sachsen lautet der Text der Verordnung: "Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt ...".

    Hilfst du mir auf die Sprünge, worin du einen Unterschied ausmachst?
    In Bayern darf ich mich nicht außerhalb einer Wohnung aufhalten.
    Da ist es wurscht, ob wo meine eigene Wohnung ist, ich darf mich nicht draußen aufhalten.
    In Sachsen darf ich die häusliche Unterkunft nicht verlassen.
    Wenn das heißt nicht, dass ich nicht draußen sein darf, ich darf nur nicht raus, wenn ich schon drinnen bin.

    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    Aus deiner Fallbeschreibung lese ich wieder eine personengebundene Rechtskonstruktion heraus. Aber - wie gesagt - die Beschränkungen sind jeweils Gebietsgebunden. Also - abgesehen davon, daß ich keinen faktischen Unterschied sehe zwischen Sachsen und Bayern - könnte man "Vorteile" des eigenen Wohnsitzes nicht "mitnehmen".

    Konkret:
    Meine Lebensgefährtin wohnt in einem Gebiet, in dem vorgestern Ausgangsbeschränkungen in Kraft getreten sind. Sie darf ihre Wohnung nicht verlassen (was aber z.B. beinhaltet, sie darf den Müll in den hauseigenen Container bringen. Sie darf in Tiefgarage zu ihrem Auto gehen.) Dort, wo ich wohne, gibt es bis dato aber keine Ausgangsbeschränkungen. Ich darf daher zwar durch den Wohnort meiner Lebensgefährtin hindurchfahren und winken.
    Darf Deine Lebensgefährtin durch ihren Wohnort fahren und winken?
    Wohl nicht, denn dazu müsste sie die Wohnung ja verlassen.
    Also gelten für Dich und Deine Lebensgefährtin unterschiedliche Regeln im gleichen Gebiet weil ihr in unterschiedlichen Gebieten wohnt.

    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    Ich darft dort jedoch nicht aus dem Auto steigen, um zu ihrer "häuslichen Unterkunft" (Text der Verfügung) zu gelangen.
    Dieses Verbot für mich bezieht sich interessanterweise auf denselben kurzen Weg, der ihr als zu ihrer häuslichen Unterkunft gehörend erlaubt ist, um zum Müllcontainer oder zur Garage zu gehen. ....
    D.h. Deine Lebensgefährtin darf ein Gebiet betreten, dass Du nicht betreten darfst, dass Du aber betreten dürftest, wenn ihr im gleichen Haushalt wohnen würdet.
    Dafür darf die dieses Gebiet nicht verlassen und sich dort aufhalten, wo Du Dich zumindest im Auto aufhalten darfst und winken.
    Darfst Du in dem Gebiet ohne triftigen Grund aus dem Auto aussteigen, wenn es nicht zu dem Zweck geschieht einen zu einer Unterkunft gehörenden Bereich zu betreten?
    Don't armwrestle the chimp.

  2. #2402
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    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    ... Dort, wo ich wohne, gibt es bis dato aber keine Ausgangsbeschränkungen. Ich darf daher zwar durch den Wohnort meiner Lebensgefährtin hindurchfahren und winken. Ich darft dort jedoch nicht aus dem Auto steigen, um zu ihrer "häuslichen Unterkunft" (Text der Verfügung) zu gelangen.
    Mein Beileid Ich hoffe, du hast noch ein paar andere Hobbys

  3. #2403
    carstenm Gast

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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    [Wenn] das heißt nicht, dass ich nicht draußen sein darf, ich darf nur nicht raus, wenn ich schon drinnen bin.
    Hihihi, das ist wahrhaftig Matlock'sch gedacht ...

    Darf Deine Lebensgefährtin durch ihren Wohnort fahren und winken?
    Wohl nicht, denn dazu müsste sie die Wohnung ja verlassen.
    Ich bin kein Jurist. Aber da sie in ihren Wagen gelangen kann, und da sie das Gebiet durchfahren darf, sollte das möglich sein.

    D.h. Deine Lebensgefährtin darf ein Gebiet betreten, dass Du nicht betreten darfst, dass Du aber betreten dürftest, wenn ihr im gleichen Haushalt wohnen würdet.
    Dafür darf die dieses Gebiet nicht verlassen und sich dort aufhalten, wo Du Dich zumindest im Auto aufhalten darfst und winken.
    Darfst Du in dem Gebiet ohne triftigen Grund aus dem Auto aussteigen, wenn es nicht zu dem Zweck geschieht einen zu einer Unterkunft gehörenden Bereich zu betreten?
    Das ist in der Tat eine interessante Situation, da dort öffentlicher Raum als zum häuslichen Bereich gehörig eingeordnet wird.

  4. #2404
    carstenm Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Barbecue Beitrag anzeigen
    Mein Beileid Ich hoffe, du hast noch ein paar andere Hobbys
    Ich muß einfach bis 21:59 in's Haus schlüpfen ... dann kann ich von drinnen winken ...

  5. #2405
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    J---
    In Sachsen darf ich die häusliche Unterkunft nicht verlassen.
    Wenn das heißt nicht, dass ich nicht draußen sein darf, ich darf nur nicht raus, wenn ich schon drinnen bin.
    ...
    Mal ernsthaft, wie soll das aussehen? du holst dir so einen alten Bundeswehrschlafsack mit Ärmeln und hockst dich auf eine Parkbank und diskutierst dann mit der Polizei, dass du schon vor der Inkrafttretung der Verfügung auf dieser Parkbank warst?

  6. #2406
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    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Jurist. Aber da sie in ihren Wagen gelangen kann, und da sie das Gebiet durchfahren darf, sollte das möglich sein.
    Sie darf mit dem Auto durch das Gebiet fahren, in dem sie wohnt und in dem Ausgangssperre herrscht?
    Siehst Du, das wusste ich nicht. Ich dachte, Ausgangssperre heißt auch Ausfahrtssperre.
    Gehört das Auto zum häuslichen Bereich?
    Don't armwrestle the chimp.

  7. #2407
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    Wie sieht es eigentlich mit der Informationspflicht aus?
    Ich gehe morgen Arbeiten, in einem anderem Landkreis.
    Muss ich vorher das Internet durchforsten, ob es da seit Donnerstag neue Regelungen gibt?

  8. #2408
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    Zitat Zitat von Barbecue Beitrag anzeigen
    Mal ernsthaft, wie soll das aussehen? du holst dir so einen alten Bundeswehrschlafsack mit Ärmeln und hockst dich auf eine Parkbank und diskutierst dann mit der Polizei, dass du schon vor der Inkrafttretung der Verfügung auf dieser Parkbank warst?
    ich hab Glück, ich wohne nicht in Sachsen, hier ist der Aufenthalt verboten oder nicht verboten, je nach Kreis und Inzidenz

    Zitat Zitat von Barbecue Beitrag anzeigen
    Wie sieht es eigentlich mit der Informationspflicht aus?
    Ich gehe morgen Arbeiten, in einem anderem Landkreis.
    Muss ich vorher das Internet durchforsten, ob es da seit Donnerstag neue Regelungen gibt?
    Na siehst Du, gar nicht so einfach.
    Aber Arbeit gilt ja als triftiger Grund. Idealerweise hast Du eine Bescheinigung vom Arbeit- / Auftraggeber.
    Don't armwrestle the chimp.

  9. #2409
    carstenm Gast

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    Zitat Zitat von Barbecue Beitrag anzeigen
    Wie sieht es eigentlich mit der Informationspflicht aus?
    Ich gehe morgen Arbeiten, in einem anderem Landkreis.
    Muss ich vorher das Internet durchforsten, ob es da seit Donnerstag neue Regelungen gibt?
    Ich denke, dass ja. Denn Unwissenheit schütz bekanntlich vor Strafe nicht.

  10. #2410
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    Lebensgefühl heute:
    Wenn ich die Bilder aus Stuttgart sehe fühle ich mich verarscht.
    Ja, dass Demonstrationsrecht ist wichtig und es ist zu begrüßen, dass es auch in der Pandemie möglich ist gegen die Einschränkungen zu demonstrieren, ABER:
    Wenn Personen die 5min zu spät zuhause ankommen Geldstrafen zahlen, man in unserem Kreis noch nicht einmal seine Eltern (selbst wenn die dies wünschen und man alle vorher testen lässt) zu Ostern besuchen darf (nur 1 Person aus anderem Haushalt) und es gleichzeitig geduldet wird das mehrere 1000 öffentlich(!) gegen die Vorgaben verstoßen und auf alles scheißen (Abstand, Maske...) ohne dass eingeschritten wird, dann ist dies schlichtweg nicht mehr vermittelbar und inakzeptabel. Seltsamerweise kann man Gegendemonstrationen die zeitgleich stattfinden immer auflösen.
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  11. #2411
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Lebensgefühl heute:
    Wenn ich die Bilder aus Stuttgart sehe fühle ich mich verarscht.
    Ja, dass Demonstrationsrecht ist wichtig und es ist zu begrüßen, dass es auch in der Pandemie möglich ist gegen die Einschränkungen zu demonstrieren, ABER:
    Wenn Personen die 5min zu spät zuhause ankommen Geldstrafen zahlen, man in unserem Kreis noch nicht einmal seine Eltern (selbst wenn die dies wünschen und man alle vorher testen lässt) zu Ostern besuchen darf (nur 1 Person aus anderem Haushalt) und es gleichzeitig geduldet wird das mehrere 1000 öffentlich(!) gegen die Vorgaben verstoßen und auf alles scheißen (Abstand, Maske...) ohne dass eingeschritten wird, dann ist dies schlichtweg nicht mehr vermittelbar und inakzeptabel. Seltsamerweise kann man Gegendemonstrationen die zeitgleich stattfinden immer auflösen.
    Ja. Aber schau dir mal den 10min-Beitrag an den ich im anderen Faden verlinkt habe, normaler sonniger Tag in Frankfurt. Polizei kommt dann gegen Abend (vielleicht zum Mülleinsammeln?). Und jetzt wo es warm wird, wird das die Regel werden. Das ist nichts anderes (siehe auch die Bilder vom Rhein-Ufer, München Isar und englischer Garten, die Ausflugsziele etc.). Will sagen, die Verquerten auf ihren Demos sind auch nur ein Teil des allgemeinen Missachtens dessen, was sich manche wünschen.

  12. #2412
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    ...Will sagen, die Verquerten auf ihren Demos sind auch nur ein Teil des allgemeinen Missachtens dessen, was sich manche wünschen.
    Ist schon richtig, hat aber bei den erst genannten eben den Anteil des ganz bewussten Verstoßens und oft auch Verharmlosens, inkl. politischer Message.

    Wobei der Ego-Anteil bei denen im Film auch sehr groß ist: siehe der junge Mann, der da recht offen spricht drüber: nach dem Motto "Ich bin jung, meine Eltern auch noch relativ, uns kann so gut wie nichts passieren." Die Tatsache, dass er Infektionsüberträger für andere sein kann, hat er offenbar nicht auf dem Schirm oder es ist ihm egal. Dabei besucht der bestimmt eine höhere Schule, denk ich mal.
    Geändert von Kusagras (04-04-2021 um 11:08 Uhr)

  13. #2413
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Ja. Aber schau dir mal den 10min-Beitrag an den ich im anderen Faden verlinkt habe, normaler sonniger Tag in Frankfurt. Polizei kommt dann gegen Abend (vielleicht zum Mülleinsammeln?). Und jetzt wo es warm wird, wird das die Regel werden. Das ist nichts anderes (siehe auch die Bilder vom Rhein-Ufer, München Isar und englischer Garten, die Ausflugsziele etc.). Will sagen, die Verquerten auf ihren Demos sind auch nur ein Teil des allgemeinen Missachtens dessen, was sich manche wünschen.
    Argumentation nachvollziehbar, sehe ich aber ein bisschen anders.

    Parypeople: keine langfristige Planung, vermutlich grundsätzlich auch nicht gegen Hygienemaßnahmen (bin für auch für Tempolimits, übertrete sie aber regelmäßig, sogar wenn ich an meiner Wohnung vorbeifahre...) außer Wetter und Wochentag keine Ankündigung. Keine politische Zielsetzung außer das Statement von Markus: "ich geb Gas, ich will Spaß" und jetzt sofort, keine langfristige Planlung.

    Hygienedemos: expizit organisiert, um gegen die Hygienevorschriften politisch vorzugehen. Langfristig angekündigt, organisiert und mit politischen Mitteln auf die Beine gestellt, (Spenden, Unterstützung der Anfahrt, Bekanntmachen über Kanäle mit Reichweite, Bundesweite Connections, erfahrene politische und mediale Acteuere, vorbereitete Reden und Infrastruktur (parkplätzue, Toiletten, Merchandising) usw.
    Gleichzeitige Provokation des Staates, indem man genau die Regelungen mißachtet, gegen die man auf die Straße geht. Analog dazu: Ich demonstriere gegen eine Tempozone 80 Umgehungsstraße, indem ich mit einem Autokorso dort laut hupend 140 fahre.

  14. #2414
    carstenm Gast

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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    D.h. Deine Lebensgefährtin darf ein Gebiet betreten, dass Du nicht betreten darfst, dass Du aber betreten dürftest, wenn ihr im gleichen Haushalt wohnen würdet.
    Dafür darf die dieses Gebiet nicht verlassen und sich dort aufhalten, wo Du Dich zumindest im Auto aufhalten darfst und winken.
    Korrektur, ich war falsch informiert:
    Meine Lebensgefährtin darf weder zum Müll, noch in die Tiefgarage.
    Beides gehört nicht mehr zum häuslichen Bereich.

  15. #2415
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    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    Konkret:
    Meine Lebensgefährtin wohnt in einem Gebiet, in dem vorgestern Ausgangsbeschränkungen in Kraft getreten sind. Sie darf ihre Wohnung nicht verlassen (was aber z.B. beinhaltet, sie darf den Müll in den hauseigenen Container bringen. Sie darf in Tiefgarage zu ihrem Auto gehen.) Dort, wo ich wohne, gibt es bis dato aber keine Ausgangsbeschränkungen. Ich darf daher zwar durch den Wohnort meiner Lebensgefährtin hindurchfahren und winken. Ich darft dort jedoch nicht aus dem Auto steigen, um zu ihrer "häuslichen Unterkunft" (Text der Verfügung) zu gelangen.
    Fahr in ihre Tiefgarage; trefft euch in deinem Auto

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