Zitat:
Prof. Karl W. Lauterbach, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie der Universität Köln:
Fallpauschalen sind Leistungen, die gezahlt werden, die das Krankenhaus bringt, z. B. ein Herzkatheter wird durchgeführt oder eine bestimmte Operation wird gemacht. Und DRGs wie der Name schon sagt – Diagnosis Related Groups – bezahlen nicht, was gemacht wird, sondern im Prinzip die Diagnose, mit der der Patient ins Krankenhaus kommt; und dann ist es dem Krankenhaus weitgehend überlassen, wie behandelt wird; es wird immer die gleiche Pauschale abgerechnet. Das hat den Vorteil, dass die Pauschale völlig unabhängig davon ist, wie lange der Patient behandelt wird. Wir haben in Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland sehr lange Verweildauern, fast doppelt so hohe Verweildauern. Und wenn nun DRGs eingeführt werden, dann haben die Krankenhäuser den Anreiz, so kurz wie möglich den Aufenthalt zu gestalten.
Zitat:
Prof. Karl W. Lauterbach, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie der Universität Köln:
Quersubventionen gibt es jetzt ja auch schon zwischen den Abteilungen. Unsere Universitätsklinik hat Abteilungen, die arbeiten kostendeckend, mit Gewinn, die Erlöse sind höher. Bei DRGs wird das natürlich alles viel transparenter, weil ich jedes Mal den Preis und die Kosten gegenüberstellen kann, so sehe ich sehr viel genauer nicht nur, welche Abteilung gewinnbringend operieren, ich sehe auch, welche Diagnosen mit Gewinn versorgt werden können und welche nicht. Jetzt gibt es im DRG-System die reizvolle Möglichkeit, dass wir – wenn wir zwei benachbarte Krankenhäuser darstellen würden – unsere Diagnosen tauschen. Das heißt, sie machen Gewinn bei der Diagnose A, ich mache Gewinn bei der Diagnose B und wir tauschen dann die Diagnosen. Sie konzentrieren sich, was sie gewinnbringend leisten können, ich konzentriere mich darauf, was ich gewinnbringend leisten kann. Und so steigt die Gesamteffizienz des Systems.