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MagetaDerLöwe
Ich stimme Dir zu, dass die Legislative über der Judikative stehen sollte.
Ich verweise mal auf Artikel 20 GG Absatz 3:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Da steht ja wohl klar, wer sich woran halten muss:
Der rechtsprechende Richter muss sich an die Gesetze halten.
Wenn da also steht, Nasebohren wird mit einer Strafe nicht unter 10 Ohrfeigen bestraft und es keinen anderen Paragraphen gibt, der das nochmal relativiert, dann kann ein Richter bei Nasebohren nicht weniger als 10 Ohrfeigen verhängen.
Der Gesetzgeber muss sich bei der Gesetzgebung an die Verfassung halten.
Er kann also kein Gesetz erlassen: "Nordafrikanisch aussehende junge Männer, die in der Sylvesternacht biodeutsche Frauen begrabschen, werden mit Entzug der Menschenwürde und 200 Jahren Zwangsarbeit in Bleiminen bestraft."
Das Bundesverfassungsgericht sollte drauf achten, dass der Gesetzgeber das (sich an die Verfassung halten) auch tut.
Das ist IMO weniger eine Frage, wer über wem steht, als der Zuständigkeit.