Trocken beurteilen ob jemand "gefährlich" ist, ist eine Sache. Bei einem Ausgleich sitzt da aber das Opfer, und dann kann man schon das Auftreten beurteilen. Da geht es aber auch nur um Ersttäter, bei Leuten die schon zigmal verurteilt wurden wegen der gleichen Gewaltdelikte frage ich nicht mehr sondern schicke die dann in den Knast und zur Therapie. Und zwar keine Einzeltherapie mit ner verschüchterten "Therapeutin" die ihm dann hilft auszubrechen und Geiseln zu nehmen, sondern *ausschliesslich* in Gruppe, mit ihresgleichen drumherum die sich nicht verarschen lassen. Bei Intensivtätern muss man dann auch mal darüber nachdenken die grundsätzlich in einer Dauereinrichtung bis zum 21. Lebensjahr zu belassen, mit permanenter Therapie, Ausbildung, Resozialisierung. Wenn die da ihre Mitgefangenen drangsalieren ab in die unbegrenzte Sicherungsverwahrung, auf irgendeiner Ostseeinsel.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)