Von mir nicht.Zitat:
Pansapiens
Dennoch wurde hier geschrieben, dass das Opfer durch nicht Folgeleisten die Situation eskaliert und ihm mindere Intelligenz unterstellt.
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Von mir nicht.Zitat:
Pansapiens
Dennoch wurde hier geschrieben, dass das Opfer durch nicht Folgeleisten die Situation eskaliert und ihm mindere Intelligenz unterstellt.
Man müsste dazu detailliert wissen, was genau wie in die Statistik einfließt. Wenn beide Statistiken die gleichen "Unschärfen" aufweisen, kann man sie problemlos vergleichen. Mir ging es auch in erster Linie darum, dass bei den Messerangriffen gar keine Differenzierung erfolgt.
Der berühmte Otto-Normalverbraucher liest das so, dass jemand eine Straftrat begangen hat, bei der eine Schusswaffe eingesetzt wurde. Er hätte sie also auch ohne Schusswaffe durchführen können, beispielsweise einen Raub oder eine Körperverletzung.Zitat:
In der PKS wird erfasst, ob bei der Begehung einer Straftat eine Schusswaffe verwendet wurde. Dabei wird unterschieden zwischen den Begehungsweisen "mit Schusswaffe gedroht" "mit
Schusswaffe geschossen". Allerdings differenziert die PKS weder zwischen erlaubnispflichtigen und
erlaubnisfreien Waffen, noch ob es sich um eine legale oder illegale Schusswaffe handelt. [/I][/INDENT]
Fälle, bei denen mit einer illegalen Waffe im Wald Schießübungen durchgeführt wurden, würde ich daher nicht mitzählen. Denn dann hätte derjenige keine Waffe bei der Straftat verwendet, sondern allein das Verwenden der Waffe wäre die Straftat gewesen.
Kurz zum Thema "bin ich dumm, wenn ich mich gegen einen Messerangreifer wehre?":
Dazu gibt es natürlich keine allgemeingültige Antwort. Das Beispiel von der Frau, die das sichere Haus verlässt, um mit einem Besen gegen den Schraubenzieher-Stecher anzutreten, ist ein Beispiel für Leichtsinn. Wenn ein geübter Kampfsportler zwei Halbstarke in die Flucht schlägt, ist die Situation ganz anders. Es hängt immer davon ab, wie gefährlich der Angreifer tatsächlich ist und wie gut sich der Verteidiger verteidigen kann. Das Erste weiß man immer erst hinterher.
Und ja, manchmal muss tatsächlich das Recht dem Unrecht weichen, wenn man gesund nach hause kommen möchte. Auf diesem Gedanken beruht das Prinzip der Deeskalation. ;)
aus dem gerichtsurteil:
@pansapiens: da denk noch mal drüber nach. wie kann es sein, dass ein gericht so etwas äußert?Zitat:
Das Sozialgericht Karlsruhe warf der Klägerin ein grob vernunftwidriges Verhalten vor und wies die Klage ab.
Ich halte das für kein gutes Beispiel. Beim Opferentschädigungsgesetz geht es um die Frage, ob der Staat eine Entschädigung zahlt und für Kosten aufkommt. Da kann der Staat eigene Regelungen aufstellen. Wäre die Frau mit dem Besen rausgerannt, um ihre Tochter zu retten, hätte sie auch aus dem OEG Leistungen erhalten. So war sie sicher im Haus und hat sich unnötig in Gefahr gebracht.
In einem Strafprozess oder einer Schmerzensgeldklage hätte die Frau gewonnen, weil sich der Täter hier nicht auf ein Eigenverschulden des Opfers berufen kann. Das ginge nur bei einer Notwehrprovokation und die hat der Gesetzgeber ziemlich deutlich definiert.
Also auf die Konfrontation mit einem Täter, der durch die zerbrochene Scheibe springt und mit dem Schraubenzieher auf dich einstechen will, wartest du gemütlich in der Wohnung bis mal nach 30 min. die Polizei kommt? Wwnn jemand schon auf die Fensterscheibe einhackt, ist meiner Ansicht nach keine Zeit mehr zu warten.
Du möchtst jetzt wirklich alle Möglichkeiten der beschriebenen Situation durchgehen ? .
Wie wäre es mit die Rollläden runterlassen , wie es auch im Artikel steht , als Vorschlag . Danach sich in einen anderen Raum zurückziehen und Türen verschliessen , Handy mitnehmen und Notruf .
Oder ? Weil es ja die Terasse war , die eigene Wohnung einfach durch die Vordertür verlassen , wenn der besoffene , aggressive , bewaffnete Typ im eigenen Haus ist oder im begriff einzusteigen ....geht alles. Wieso fällt dir nur ein "gemütlich warten " ein ?
Manchmal ist gemütlich warten die richtige Taktik :D
https://www.youtube.com/watch?v=oCvh8R6hM6I
hehe , hübscher Fund . Top
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Ich finde ja interessant, dass viele davon ausgehen, dass die Dame das bewusst und verstandesgesteuert so entschieden hat. Schon mal über ne (reichlich absurde) Übersprunghandlung nachgedacht? Und dass ein Gericht nicht versteht, was in einem vormals unbedarften Menschen bei einer echten und heftigen Gewalterfahrung so vor sich geht, nimmt mich nun nicht besonders wunder.
Was soll das für eine Logik sein? Wenn ich die Tür aufmache und ohne Hilfe zu holen den Täter konfrontiere, habe ich doch direkt das Problem herbeigeführt, das ich eigentlich vermeiden will. Wenn ich im Haus bin, besteht wenigstens noch eine Chance, dass Hilfe eintrifft oder der Täter nicht reinkommt. Wenn er dann tatsächlich ins Haus kommt, kann man ja immer noch mit dem Besenstiel auf ihn losgehen oder sich besser wappnen. Zumal die Polizei im Kreis Karlsruhe womöglich auch etwas mehr Gas gibt, wenn ein bewaffnetes Eindringen gemeldet wird, ist ja nicht so, dass man anruft, weil der Hund vom Nachbarn zu laut bellt.
Ich halte das für eine Folge einer Fehleinschätzung
Ja, ist schon klar, dass hier die Mehrheit unter "Kämpfen" eher "sicher Gewinnen" versteht
ich glaube, die Frau wollte dass die Scheibe heil bleibt
die Frage ist, ob die Scheibe heil geblieben ist
Ich denke du hälst dich an dem Begriff "unintelligent" bzw. "minder intelligent"fest. Warum dich das sooo sehr triggert, nunja , da kann man auch Theorien haben.
Vll. einfach mit vor Augen haben , auch ein intelligenter Mensch kann sehr unintelligente Dinge tun. Wenn man dann sagt , das es eben unintelligent war , bedeutet es nicht das man den Menschen selber für unintelligent oedr dumm hält. Nur die beschriebene Aktion war halt minder intelligent . Ob man das dann Fehleinschätzung betitelt oder "nicht verstandesgesteuert" oder unintelligent ... läuft alles aufs Gleiche hinaus.