Richtig..
Und der Anwalt weisst im Zweifelsfall den Richter/Staatsanwalt darauf hin, dass nicht verifizierte Privatvideos unter Umständen nicht für die Beweisaufnahme zugelassen und somit nichtig sind..
Auch der Richter kann nicht einfach, Kraft seines Amtes, irgendwelche "Hobbyvideos" aus privater Hand zulassen..
Das weisst du aber auch hoffentlich alles selbst...

