ja, juristisch gesehen.... (wieder ein beispiel für die rechtlichen absurditäten, denn ein einhändig zu öffnender, klingenarrettierender "zahnstocher" mit 5 cm klinge oder zb. mein bereits erwähnter lieblingseinhandklapper von cold steel mit irgendwas knapp über 6cm darf im gegensatz DAZU nicht geführt werden :( )
wenn schon beschränkung, dann beispielsweise 12cm maximale klingenlänge, EGAL, was für ne bauart... (bürokraten :rolleyes:)
oder dachtest du, uns damit zu erschrecken und wir wären nun für totale messeverbote? :biglaugh:
aber das haben wir ja echt inzwischen durch, oder?