ja, juristisch gesehen.... (wieder ein beispiel für die rechtlichen absurditäten, denn ein einhändig zu öffnender, klingenarrettierender "zahnstocher" mit 5 cm klinge oder zb. mein bereits erwähnter lieblingseinhandklapper von cold steel mit irgendwas knapp über 6cm darf im gegensatz DAZU nicht geführt werden)
wenn schon beschränkung, dann beispielsweise 12cm maximale klingenlänge, EGAL, was für ne bauart... (bürokraten)
oder dachtest du, uns damit zu erschrecken und wir wären nun für totale messeverbote?
aber das haben wir ja echt inzwischen durch, oder?






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