Klar können wir das.
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Da steht zunächst mal, dass das Video aufgrund technischer Voreinstellungen gelöscht wurde;
Sollte man den Beamten Falschaussagen und den Tatbestand der Strafvereitelung nachweisen können, wird das sicher Konsequenzen für sie haben. Warum auch nicht?Zitat:
...„wie technisch voreingestellt, nach 21 Tagen systembedingt und automatisiert durch neue Aufzeichnungen überschrieben“...
Das Video ist im Übrigen:
Von daher kann ich da schonmal keine Mauscheleien zwischen den unterschiedlichen Behörden erkennen. Ich vermute, die Rekonstruktion wurde beim LKA oder auf einer anderen technischen Dienststelle vorgenommen.Zitat:
...auf Initiative der Staatsanwaltschaft Wiesbaden aufwendig rekonstruiert worden...
Taugt daher in meinen Augen weniger als Beispiel für das, was hier diskutiert wurde. Ich denke, dass nicht auf derselben Dienstelle gegeneinander ermittelt werden sollte, war generell unstrittig.
Ansonsten finde ich da zwei Punkte seltsam;
- Jemand geht zu einer Polizeiwache um seinen Vater abzuholen, und wird ohne erkennbaren Grund von drei Polizeibeamten zu Boden gebracht?!? Ah ja.
Ich war auch schon zwei/drei Mal auf'm Polizeirevier, ist mir komischerweise noch nie passiert.
- Mehrere Menschen wollen mitgefilmt haben, aber großartige Erkenntnisse gabs nun erst durch das rekonstruierte Video?
Da bin ich mal gespannt, wie das weitergeht.
Nachtrag:
In dem im Text verlinkten älteren Artikel kann man noch lesen:
https://www.fr.de/rhein-main/landesp...-90404661.htmlZitat:
...Ein verantwortlicher Polizist sagt, er habe die Datensicherung wegen anderer Aufgaben mehrere Wochen lang zurückgestellt und erst am 12. Oktober versucht, das nachzuholen. Er habe fälschlich angenommen, sie wäre sieben oder acht Wochen lang verfügbar. Sie sei aber bereits überschrieben gewesen...
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden habe dem Polizeipräsidium aber bereits mitgeteilt, dass der Beamte „zweifelsfrei nicht“ vorsätzlich gehandelt habe. Daher liege „kein strafbares Verhalten des Beamten vor“.
Dienstrechtlich gab es nach Auskunft der Polizei eine Sanktion gegen den Beamten. Welche das war, teilt das Präsidium „aus Gründen des Persönlichkeitsrechts sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht mit...
Die wird zu dem Schluss gekommen sein, nachdem sie die zuständigen Beamten befragt hat. Wenn die das glaubwürdig schildern und niemand den Gegenbeweis erbringt, bringt dir auch ein Verfahren nichts. Dort wird dann genau dasselbe festgestellt.
Es steht ja aber dem Anwalt frei, dsbzgl. noch eine Anzeige einzuleiten.
Ansonsten begann der Streit wohl auf dem Revier. Das Überwachungsvideo draußen zeigt dann lediglich die Festnahme. Ob da nun soviele Erkenntnisse bzgl. des warum und weshalb rausgezogen werden können? In einem der Artikel stand, der Geschädigte habe sich rückwarts (!?) aus der Wache raus bewegt. Da wird es also drinnen schon den Versuch gegen haben, ihn irgendwie festzusetzen, aus welchem Grund auch immer.
Ah sorry, ich dachte es stünde in einem der schon verlinkten;
Hier:
https://www.fr.de/rhein-main/hessen-...-90063757.htmlZitat:
...Liam Conways Anwalt Michael Heuchemer hingegen betont, sein Mandant habe „selbstverständlich keinen Widerstand“ geleistet und „im Rückwärtsschritt die Station“ verlassen. Als er zwei Meter von der Tür entfernt gestanden habe, seien die Beamten auf ihn zugestürmt und hätten versucht, ihn zu Boden zu bringen...
Würde ich jetzt zumindest so deuten, dass man eine Abwehrhaltung nach vorn beibehält und deswegen rückwärts geht. Ergo wird es wohl auf der Wache schon Handgreiflichkeiten gegeben haben.
Ist aber auch nur meine Interpretation ;)
Danke, das passt nun auch nicht zu dieser Darstellung aus dem ersten Link, was auf den Kameras zu sehen sein soll:
Aus zwei Perspektiven ist gut zu sehen, wie Conway von drei Beamten und einer Beamtin aus der Wache geleitet wird, ohne dass er sich wehrt oder aggressiv wird. Sobald die Tür sich öffnet, nimmt ein Polizist ihn von hinten in den Würgegriff.
Es würde schon reichen wenn die Beamten aufhören würden nach Lust und Laune Menschen zu verprügeln und zu demütigen. Ein Glück dass der Fall schon vor Monaten Einzug in die Presse fand und so die Filmaufnahmen wiederhergestellt wurden.
Wieder zeigt sich dass interne Aufarbeitung nicht funktioniert.
Ob da nach „Lust und Laune geprügelt“ wurde, ist erstmal wieder eine haltlose Unterstellung deinerseits.
Und ansonsten wurden die Daten auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft wiederhergestellt. Ich tippe mal, vom LKA. Es zeigt also sehr wohl, das gegenüber den Behörden ordentlich ermittelt wird. Wären die Staatsanwälte voreingenommen, hätten sie‘s ja auch dabei belassen können, dass die Daten weg sind.
Haben sie auch, zunächst.
Quelle? Such die dir selber. Der Fall wurde schon lange berichtet.
Was für widerliche Gestalten, verprügeln in der Gruppe einen Mann, zeigen ihn an und sprechen ihre Aussagen ab. Am Ende hätte er noch vor Gericht gesessen mit Leuten wie dir als Schöffe die in vornherein schon auf Verurteilungskurs sind. Beamtenapparat aus der Hölle.
Mach dich nicht lächerlich.
Seh ich so aus?
Falls du nicht weißt wie Beamte aussehen, nimm irgendeinen.
Du kannst dann Rückschlüsse ziehen.
Aber du weißt ja trotzdem nicht wie ich aussehe, hmmm, was machen wir da?
Du musst mich dann in eine andere Gruppe einordnen, von der du weißt das ich dazugehöre , dann kannst du vergleichen.
Aber wieso wäre das relevant?
Gegen drei wurde wohl das Verfahren wegen KV im Amt aus Mangel an Beweisen eingestellt, gegen den Vierten wird noch ermittelt.
Hier ist ein Video zu sehen, wie er einen aus meiner Sicht recht wehrlosen Bürger auf den Hinterkopf schlägt.
https://www.hessenschau.de/politik/s...stein-100.html
Ob das eine angemessene Handlung ist, um die Fesselung zu erleichtern, muss wohl das Gericht entscheiden.
Falls sich herausstellt, dass das eine strafbare Handlung war und die drei anderen Beteiligten, die Schläge leugneten, wäre das aus Deiner Sicht Strafvereitelung im Amt?
Gute Frage. Der entsprechende Paragraf sagt:
https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.htmlZitat:
§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)
§ 258a Strafvereitelung im Amt
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich verstehe das so, dass es dabei nur um Personen geht, die mit den Ermittlungen betraut sind. Zumindest für den konkret auf Amtspersonen bezogenen Teil.
Als "normale" Strafvereitelung könnte man das aber wohl einstufen. Ist dann die Frage der Schwere.
Ansonsten wäre noch die Frage, was die ohnehin hätten aussagen müssen, solange sie Beschuldigte im Strafverfahren sind, was die vier Polizisten ja waren.
Wohl eher, dass "anzuzeigen". Wer dann ermittelt, steht wieder auf einem anderen Blatt. Wenn in dem Fall jemand anders ermittelt, sind sie wohl nicht damit "betraut", sondern würden lediglich als Zeugen aussagen.
Ansonsten gilt wie gesagt, dass sie wegen KV im Amt beschuldigt wurden. Als Beschuldigte im Strafverfahren müssten sie gar nichts dazu sagen.
Soweit ich weiß, darf ein Beschuldigter nicht belangt oder es ihm negativ ausgelegt werden, wenn er schweigt oder lügt. Ganz generell.
Genaueres dazu kann dir aber sicher der Strafjurist deines Vertrauens sagen. ;)
Es darf ihm (das Schweigen) nicht negativ ausgelegt werden, im Sinne: "der wird wohl was zu verbergen haben".
Aber wenn mich jemand beschuldigt, ich hätte ihm in das Gesicht geschlagen und ich verweigere die Aussage dazu, gibt es eine Aussage, dass es so war und keine, dass es nicht so war...
was das Lügen angeht:
Dem Beschuldigten ist es gestattet, im Rahmen seines Selbstschutzes zu lügen, jedoch in der Regel nicht, wenn dadurch andere Straftaten wie die Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB), die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder ein Beleidigungsdelikt (§§ 185 ff. StGB) verwirklicht werden.
Inwieweit das auch für Polizisten im Dienst gilt, wenn die bezüglich Straftaten von Kollegen lügen, weiß ich nicht.
Mich würde ja ernsthaft interessieren, wie in Recklinghausen der, oder mittlerweile die, "Dortmundfälle" untersucht werden..
Wieviele Leute ermitteln in RE in solchen Fällen..?
Kann man bei einer HK MP5 überhaupt nachträglich feststellen, ob die MP bei der Schussabgabe auf Dauerfeuer, oder Single Shots eingestellt war...?
Wie lange dauert das noch...?
Wenn ich mit dem Lügen eine weitere Straftat begehe, Verleumdung o.ä., ok. Wenn ich einfach nur irgendwas behaupte um mich zu schützen, wird das meiner Erfahrung nach nicht negativ ausgelegt.
Wenn damit dann wiederum eine Straftat vertuscht werden soll, wie in dem Fall die Körperverletzung? :weirdface
Keine Ahnung, ich bin kein Jurist. Könnte mir vorstellen, dass das eine Strafvereitelung ist und damit strafbewehrt.
Doch, aber wollte ich nicht drauf eingehen...
Meiner Erfahrung nach wird lügen, als Beschuldigter, nicht sankioniert...
Natürlich gehe ich davon aus, dass Richter/Staatsanwälte sich aus den Aussagen vor Gericht ein Bild machen und auch in ihr Urteil mit einfliessen lassen...
So weit, so normal...
Ich sag mal so...
Im Urteil soll am Ende ja auch mit einfließen, ob der Täter Reue zeigt und einsichtig ist in sein Fehlverhalten. Wenn mir da jemand bis zuletzt das Blaue vom Himmel runterlügt um sich zu schützen, wird sich das nicht unbedingt positiv auf das zu erwartende Strafmaß auswirken.
Solange, dieser persönliche Eindruck nur mit 1-5% ins Urteil mit einfliesst, kann ich damit leben...
Warum sollte das so sein?
Wenn die Schuld erwiesen ist, spielen auch solche Betrachtungen eine Rolle für das Strafmaß.
Und was soll „persönlicher Eindruck“ heißen? Zur Urteilsfindung führt am Ende die Beweislage und das Auftreten und Gebärden des Angeklagten. Wenn der sich geständig zeigt und kooperiert, wirkt sich das aus. Wenn er die ganze Zeit da sitzt und schweigt, auch, und wenn er dir bis zuletzt das Blaue vom Himmel runterlügt ebenso. So wie vom Gesetzgeber vorgesehen.
Mal was anderes, wer Interesse an Lektüre zum Thema hat, relative aktuell:
DERIN, Benjamin / SINGELNSTEIN, Tobias; Die Polizei. Helfer, Gegner, Staatsgewalt: Inspektion einer mächtigen Organisation - Die erste kritische & wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme zu Arbeit und Wirkung der Polizei, März 2022.
https://www.amazon.de/Die-Polizei-St...s%2C178&sr=8-3
Für den schmalen Geldbeutel auch zu haben bei der Bpb:
https://www.bpb.de/shop/buecher/schr...6/die-polizei/
Hab schonmal reingelesen, macht einen ganz vernünftigen Eindruck.
Hierzu ein Update:
https://www.fr.de/rhein-main/videos-...-92008374.html
Zitat:
Polizeigewalt in Idstein: Videos überführen Polizisten
...
Aus zwei Perspektiven ist gut zu sehen, wie Conway von drei Beamten und einer Beamtin aus der Wache geleitet wird, ohne dass er sich wehrt oder aggressiv wird. Sobald die Tür sich öffnet, nimmt ein Polizist ihn von hinten in den Würgegriff. Die Beamten bringen ihn zu Boden, während die Polizistin daneben steht, und sie drehen ihm gewaltsam die Arme auf den Rücken. Dann fixieren sie ihn auf dem Boden, wobei ein Polizist besonders brutal vorgeht. Er schlägt Conway einmal mit der Faust und einmal mit der flachen Hand gegen den Kopf, der auf den Boden gedrückt wird. Dann kniet er sich in Conways Nacken.
...
Während sich Conway und die Polizeibediensteten gegenseitig anzeigten, stellte sich heraus, dass die entscheidenden Beweismittel vernichtet worden waren: die Videos der Überwachungskameras. Das Bildmaterial sei „wie technisch voreingestellt, nach 21 Tagen systembedingt und automatisiert durch neue Aufzeichnungen überschrieben“ worden, teilte das Polizeipräsidium Westhessen der FR im Jahr 2021 mit.
Dabei hatten sich Polizeibedienstete am Tag nach der Tat noch die Videos angesehen. Niemand will auf die Idee gekommen sein, sie zu sichern. Ein verantwortlicher Polizist sagte aus, er habe zu spät versucht, die Daten zu sichern. Da seien sie schon überschrieben gewesen. Der damalige Polizeipräsident von Westhessen, Stefan Müller, inzwischen Frankfurter Polizeipräsident, nannte das Versäumnis „sehr ärgerlich“.