Der nächste Geisterfahrer.
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Ohne Worte.. :rolleyes:
Aber ich bin nicht allein:
"Unabhängige Untersuchung gefordert"
https://taz.de/Von-Polizei-erschosse...cher/!5871784/
Klar. § 161 StPO (Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft):
Die Polizei ist eine eigene Behörde, aber auch der rechte Arm der Staatsanwaltschaft. Die könnte ohne Befugnis über die Polizei gar nicht ermitteln.Zitat:
Die Polizei hat Weisungen der StA zu befolgen. Grund dafür ist, dass das polizeiliche und das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren eine untrennbare Einheit bilden und das Gesetz eine entsprechende Weisungsbefugnis enthält.
Daraus ergibt sich die häufig unterstellte Beobachtung: ein Polizist auf der Anklagebank wird nicht so hart von der Staatsanwaltschaft angegangen wie ein anderer. x Artikel dazu im Netz.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberfallkommando
gibts in Frankfurt. Die wissen sicherlich nicht, was auf sie im Einsatz zukommt.
In Hessen gibt es eine Abteilung der Polizei in Wiesbaden, die für Anzeigen gegen die Polizei zuständig ist und auch ermittelt, d. H. Zeugen vernimmt. Ist allerdings weiterhin Polizei.
Halte das ganze auch langsam für Albern :D
In öffentlicher Diskussion wird ÜBERALL moniert, wenn bei einer Straftat, vermuteten Straftat, die Untersuchung von internen Stellen ausgeht und nicht von Unabhängigen/außen. Z. B. bei Straftaten in der Kirche auch bei Verjährung wird zwischenzeitlich Berichte immer von Stellen von außen erstellt. Oder man nehme die deutsche Bundesbank, mit zig Razzien wegen z. B. Panamapapers. Würde jeder vor lachen aufschreien, wenn dort eine Abteilung gegen die anderen ermittelt LOL.
Selbst wenn das ganze "Interne Untersuchung" genannt wird, also ohne Staat, beauftragen Unternehmen Dritte, in der Regel Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer, mit der Aufklärung von möglichen unternehmensbezogenen Straftaten.
Weiß auch nicht, wo das Problem, eine andere Behörde zu erstellen. Wird doch monatlich gemacht.
Das ganze ist nur zu erklären, wenn man der Polizei eben in Ausübung ihrer Rechte Sonderkonditionen zusprichzt.
Der Affekt, es gibt einen psychisch kranken 16jährigen, der von der Polizei mit MP getötet wird und es gibt Leute, die das nicht gut finden und es gibt Leute, die eine Untersuchung fordern, dann werden diese angefeindet. Ist nur bei der Polizei. Wenn der örtliche Sozialarbeiter mit irgendeinem Gerät oder privaten Waffen den 16jährigen getötet hätte, würde genauso eine Untersuchung gefordert, es gäbe genauso eine Diskussion über evtl. übertriebene Gewalt usw., er währe von seiner Stelle erstmal weg. Aber bei der Polizei: No Go. bitte hört auf mit diesen Anschuldigungen! :cool: Langweilt mich langsam.
Ich möchte nur daran erinnern, daß es auch interne Ermittlungen gibt. Die sind aber i.d.R. nicht so spektakulär und gelangen an die Medien.
Ich weiß von einem ganz aktuellen Fall, wo ein Vorgesetzter gegen jemanden ermittelt ( hat ) wg. eines Verstoßes. Das wird sehr wohl gemacht, da benötigt man keine unabhängige Stelle. Die " Gefahr " ist sehr wohl real, daß die Leitung dieser Stelle dann nach der Farbe des Parteibuches vergeben wird. Und warum gibt es daß dann nicht in anderen Bereichen ? In der Schweiz und in Norwegen werden einmal im Jahr die Steuerunterlagen aller Bürger veröffentlicht, ein Aufschrei ginge durch das Land würden wir das einführen ... bzw. nur darüber nachdenken.
Welche Sonderkonditionen denn?
Bei Schusswaffengebrauch mit Todesfolge bist du auch erstmal von Dienst ohne Bezüge suspendiert und die zuständige Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren gegen den Beamten ein.
Dann wird eine andere Stelle mit den Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschft beauftragt.
Und dann zu behaupten, die tuscheln alle untereinander, sollte sich Strafvereitelung im Amt mal anschauen.
Eben erst gesehen auf Wiki:
Überfallkommando:
Aufgaben des Überfallkommandos seit den Anschlägen in Paris 2015 (unter anderem):
Zitat:
Intervention und Zugriff bei Tätern mit Hieb- und Stichwaffen
Ändert nichts daran, dass du dich hier nicht genau bzw sogar widersprüchlich ausdrückst.
Den Gedankengang musst du mir erstmal erklären, wie man davon: zu dem Schluss kommt:Und du willst dann in jeder Stadt 20 oder 30 Mann für Überfallkommandos reservieren oder wie soll das ablaufen?
Kannst du ja meinen. Aber bleibt auch bei deiner Meinung, da die Realität was anderes sagt. Muss noch nichteinam der Schusswaffengebrauch sein. Sobald ein Strafverfahren wegen eines Verbrechenstatbestandes eingeleitet worden ist, greift das Dienstrecht und das sieht diese Maßnahme vor.
Aktuell sind mir 3 Vorgänge persönlich bekannt.
Nix da " urban legend " ... Ich weiß von einem konkreten Fall, wo es " nur " um die Nichteinhaltung der Corona-Regeln geht und eine Suspendierung im Raume steht ... Einen Moment mal nicht die richtige Maske aufgehabt und die Infektionswege bei einer dritten Person sind unklar ... Schon kann das losgehen mit den Problemen.
Bekommen die ihr Gehalt dann nachträglich, wenn sie der Verdacht als unbegründet rausstellt?
Ok 3 Vorgänge. bei wievielen Verfahren gegen Polizeibeamte pro Jahr? Da ich in Frankfurt bin : Kann ich mal an das aufgelöste Frankfurter SEK erinnern, die Strafvefahren gegen Chatgruppen von Polizeibeamten des 1 Reviers, aktuelle Strafverfahren gegen Polizeibeamte des Polizeipräsidiums. Das sind schon mindestens 50.
Im zivilien Leben würde das so ausgehen: Ersteinmal "Freistellung". Bei Erhärtung eines Strafbestandes fristlose Kündigung. Eine fristlose Kündigung bedeutet 3 Monate ohne Salär, da das Arbeitsamt bei fristloser Kündigung ein vertragswidriges Verhalten unterstellt und daher von einer verhaltensbedingten Kündigung ausgeht. edit: das wird mit einer 3Monatigen Sperre belegt.
Das heißt, man steht erstmal ohne Job, mit einer 3-Monatslücke für tägliches Essen und Miete da. Und hat gleichzeitig vermutlich Verfahren und Anwälte wegen Arbeitsgerichtsverfahren und Strafverfahren, ggf. auch noch Zivilklagen. Theoretisch kann man sich dann beim JobCenter melden, allerdings darf man dann alles abgeben, Auto, Haus, Versicherungen, Erspartes usw. und auf den Bescheid zwei Monate warten. Das ist ja alles so viel Besser als bei der Polizei...
bei Beamten ist das Besoldung. Der Vorgang wird hier behauptet, einen Google-Link habe ich nicht gefunden.
Allerdings wenn es denn so sein sollte, dann wie im Zivilleben: Das Geld muss der Arbeitgeber nachreichen. Für die Zeit bis zum Abschluss der ArbeitsVerfahren wird auf jedenfall ein Geldpuffer benötigt.
Lies nicht selektiv. 3 mir persönlich bekannte Verfahren. Nicht alle Verfahren.
Und bei Beamten wird dann auch nur der Mindestbetrag in die gestzliche Rentenversicherung nachbezahlt, für die komplette Dienstzeit, Ab Disziplinarverfahren ist erstmal das Geld weg. Hast du nix bei Seite gelegt, hast du ein Problem.
Bei dem Verfahren gegen einen Zug eines SEKs, welche sich komplette daneben benommen haben, wurde das komplette SEK aufgelöst, die anderen Beamten anderen Einheiten zugeordnet und der komplette Zug ist entlassen worden.
Für dich: Das eine war meine persönliche Einschätzung des Einzelfalles mit dem 16jährigen, dass der Schütze bei den genannten Infos so sie denn zutreffen, nicht unbedingt in Panik gehandelt, sondern absichtlich diese Rolle übernommen hat. Es ging dabei um die unterstellte Panik.
Das andere ist, dass ich denke, das bei solchen Einsätzen a: Polizeikräfte, die darauf geschult sind, zum Einsatz kommen und dabei nicht auf MP angewiesen sind. B: Bei bei Einsätzen mit (bekannt) kranken Menschen eben eine Andere Einsatzstrategie oder Konzept mit evtl. Psychologen sinnvoller währe.
Das Überfallkommando ist als Beispiel der spezialisierten Einsatzkräfte gedacht. Und nicht jede Stadt hat überhaupt Polizeikräfte.
Für dich: ich habe mich gefragt wie du aus den Infos:
daraus schließen kannst ob der Schütze in Panik gehandelt hat oder nicht.
Und wie lange soll man auf einen Psychologen warten? Warte mal kurz der Psychologe ist erst in 30 bis 60min da, wird einen Täter oder suizidgefährdeten wohl kaum aufhalten.
Dass die als spezialisierte Einssatzkräfte gedacht sind war mir auch klar und beantwortet die Frage nicht, wie ein flächendeckender Einsatz von Überfallkommandos für solche Situationen organisiert werden soll.
Fakt ist: eine unabhängige Stelle ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, wie auch immer diese umgesetzt werden wird!
.
Steht ja auch erstmal in den Sternen... :kaffeetri
Ich hab nicht alles gelesen: Wurde schon über "bodycams" gesprochen? Und warum die alle aus waren?
Hatte irgendwo gelesen, dass die bei Einsatzbeginn nicht eingeschaltet wurden, weil es eine Suizidlage war und sich die Lage dann zu schnell weiterentwickelt hat, um sie noch nachträglich einzuschalten.
von der ankunft bis hin zu den mehreren versuchen mit spray und taser, bei denen es ja schon "eskaliert" war (bis eben zu dieser auch etwas dauernden anwendung des unmittelbaren körperlichen zwangs) war natürlich keine zeit dafür, nen knopf zu drücken oder das anzuordnen. :)
da ich niemandem absicht unterstelle, ist das doch in jedem fall alles andere, als professionelles, verantwortungsvolles und formal korrektes handeln.
das mindeste: nicht richtig trainiert, so dass es "automatismus" in einer bestimmten situation wird. ... immer unter der voraussetzung, dass das "vergessen" oder "überfordert sein" keine schutzbehauptung ist.
Ist es nicht eher weltfremd anzunehmen, dass von 11 eingesetzten Beamten keiner "intuitiv die Bodycam einschalten konnte"? Mit diesen Worten wurden die Cams ja beworben. Vom ersten Einsatz des Pfeffersprays bis zum Taser und dem letztlichen Schusswaffeneinsatz vergeht ja schon einige Zeit.
Der Einsatz der BodyCams ist in §15c Polizeigesetz geregelt:
Heißt auf Deutsch: Jeder Polizist entscheidet selbst, ob er die Kamera einschaltet. Und genau da hat diese Regelung einen fiesen Beigeschmack => Wenn nämlich die BodyCam immer an ist, wenn man Fehlverhalten der Täter beweisen will, aber immer aus ist, wenn man ein Fehlverhalten der Polizei beweisen will.Zitat:
"Über die Anfertigung der technischen Aufzeichnungen entscheidet die das Aufnahmegerät tragende Polizeivollzugsbeamtin oder der das Aufnahmegerät tragende Polizeivollzugsbeamte anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls."
Ist also ähnlich wie dem virtuellen Schiedsrichter beim Fußball. Entweder nutzt man ihn immer oder gar nicht. Ansonsten kommt halt schnell der Verdacht der Willkür auf.
Ist zwar menschlich gesehen richtig , aber wir gehen doch hier von ausgebildeten Leuten aus ,oder? Selbst Unausgebildete schaffen es in bedrohlichen Situationen "dummerweise" möchte man fast sagen , auch noch Handys zu zücken , also nicht nur ein schon vorinstallierten ,griffbereiten Knopf zu drücken . Youtbe zeigts millionenfach
Nächste Frage wäre da, Wieviele leute kann denn ein Einzelner mit Messer , GLEICHZEITIG derart bedrohen , das wirklich ALLE 11 Beteiligten seit ihrem Eintreffen nicht mehr an die Cam denken.
Wenn man so rangeht , wäre es ja zukünftig weltfremd zu erwarten bei Bedrohungslagen Bilder irgendeiner einer Cam zu bekommen . ÖHM ? Sollte es nicht genau umgedreht sein ? Wozu dann noch Cams ? ^^
Aus dem NRW Innenministerium: Bei Gefahr des Suiuzides, bzw. Hinweise darauf, sind die Bodycams auszuschalten.
Könnte sein, dass die Rechtslage in NRW so ist, dass der Addressat einer Polizeilichen Maßnahmen darüber belehrt werden muss, gefilmt zu werden. Und auch in der Lage sein muss das zu versteht. Was bei einem psychisch gestörten Flüchtling der kein Wort Deutsch spricht, mindestens mal fragwürdig ist. Oder es gibt andere spezifische Vorgaben, siehe Schnueffler.
Hatte ich übrigens schonmal erwähnt, dass mir deine Ignoranz nicht gefällt? Falls nicht tue ich es hiermit.
Ich hatte dich gefragt, wer deiner Meinung nach "das Volk" sein soll, und wer die dazu befähigt, über das Handeln von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern zu urteilen? Gibts dazu noch 'ne Antwort?