Wenn jemand flieht und eines Verbrechens beschukdigt wird, darf die Flucht auch mittels der Schusswaffe bendet werden.
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Nein, Bücherwurm möchte wissen, ob die Szene "Stehenbleiben, oder ich schieße", die gefühlt in jedem dritten Tatort vorkommt, einen Bezug zur Realität hat. Im Rechtsstaat Deutschland, um die Bedingungen mal einzuschränken. Bei Festhalten, Festnahme, Verhaftung. Letztes Beispiel: Der neue Köln-Tatort.
Musst ja nicht wegrennen.
Erschießen beim Wegrennen kann auch Notwehr sein (wenn ein Dieb/Räuber mit der Beute flüchtet).
Das "Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes" fordert in §10 (1) 2, bei Schusswaffengebrauch auf Flüchtige, die noch nicht in Gewahrsam waren, das Antreffen auf frischer Tat oder dringenden Tatverdacht bezüglich eines Verbrechens, oder eines Vergehens, "das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird".
Beim Tatort geht es meist um Verbrechen (Straftaten, die
mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht werden).
Sind die Fragen an mich gerichtet, und wenn ja, warum?
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Noch nie habe ich in irgendeiner Verhandlung erlebt, dass angezweifelt wurde, ob Videos oder Fotos Fakes sind.
Sowas scheint mir wenn, dann die absolute Ausnahme und nicht die Regel zu sein.
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Angesichts des aktuellen Stands der Technik wird sich das sicherlich noch ändern müssen.
Jup, dafür braucht es aber auch ein gewisses technisches Verständniss, z.B. was der Unterschied ist, ob man diese Daten direkt aus der Überwachungskamera saugt, oder ob jemand mit einem USB-Stick/Smartphone/HDD und einer möglicherweise bearbeiteten Kopie diese Daten liefert...