Zitat von
Pansapiens
Naja, ich denke, dass man es als "common sense" bezeichnen könnte, dass man, wenn man - warum auch immer - ein Messer in der Hand hält und ein Polizist fordert einem auf, das fallen zu lassen, dieser Aufforderung - so man Wert auf seine körperliche Unversehrtheit legt - in den meisten Fällen doch besser unverzüglich nachkommt.
Wenn das Urteil im hier Diskutierten Fall vom BGH bestätigt wird, sollte man sich vielleicht auch zukünftig überlegen, ob man sich überhaupt mit einem Messer in der Öffentlichkeit zeigt und wenn, dann sollte man es spätestens wenn es in den Augen brennt, weglegen und/oder sich vor einer Ortsveränderung versichern, dass in der Richtung, in der man sich zu bewegen gedenkt, niemand steht.