Zitat von
Aruna
dass, das Abheben auf die Legalität einer Handlung zur Beurteilung dieser, sehr willkürlich ist, weil es eben davon abhängt, was gerade legal ist.
vor 71 Jahren waren Angriffskriege noch legal, dafür war hierzulande Geschlechtsverkehr zwischen "Nichtjuden" und "Juden" verboten.
In der DDR war "Republikflucht" verboten, Republikflucht mit gezielten Schüssen zu verhindern legal.
Bis 1997 war in der BRD Vergewaltigung nur außerehelich definiert.
D.h. ein Verbot kann mir zwar einen Anreiz schaffen, etwas zu lassen, dennoch ist das Argument "nicht illegal" IMO ein sehr schwaches.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hebt Kraken eben (auch) auf Handlungen ab, die nicht strafbar sind, bzw. sich in einer Grauzone bewegen.
Dann verstehe ich nicht, wieso Du in Deiner Verteidigungsrede so sehr auf Legalität abhebst, wenn die doch zeitlich und räumlich so großen Schwankungen unterworfen ist.
macht ja nix, solange es nicht illegal ist, weil der Straftatbestand der Verleumdung, üblen Nachrede etc. erfüllt ist. ;)
Oder?
Ich unterstelle ich nicht alles mögliche, sondern stelle Aufgrund der Selbstdarstellung Vermutungen an, die ich für wahrscheinlich halte und frage auch nach und lasse Raum für Richtigstellungen.
Der Spruch geht u.a. auf Tucholsky zurück.
Zu seiner Zeit war nach dem deutschen Strafgesetz ein Mörder jemand, der,
vorsätzlich einen Menschen tötet, wenn er die Tötung mit Überlegung ausführt.
Also ähnlich wie im englischsprachigem Raum, geht es lediglich um Vorsatz und Überlegung (im Gegensatz zu Tötung im Affekt).
Die Qualifikationsmerkmale "niedrige Bewegründe" oder "Heimtücke" wurden in der Zeit des Nationalsozialismus hinzugefügt und sind umstritten.
(z.B. stehen einem schwachen, hilflosen Menschen oft nur heimtückische Tötungsmethoden zur Verfügung, während ein starker, gewaltgeübter Mensch jemanden offen mit Ansage erschlagen kann)
Freilich ist Kraken Schweizer, auch dort wird ein verwerfliches Motiv bzw. eine verwerfliche Ausführung für Mord vorausgesetzt.
Da er allerdings selbst sagt, dass er Mord in bestimmten Fällen für "moralisch vertretbar" hält, weist IMO darauf hin, dass er eventuell mit Mord einfach vorsätzliche, überlegte Tötung meint, oder den Begriff "Mord" verwendet, um sich drastisch auszudrücken und nicht jeder Mord gleich verwerflich ist, wie es das schweizer Strafgesetz definiert.
Nun tötet nicht jeder Soldat, viele die es tun, werden es aber vorsätzlich und überlegt tun.
Ein Soldat der BRD sollte natürlich nicht aus niedrigen Beweggründen töten;), aber vorsätzlich und mit Überlegung, auch durchaus heimtückisch im Sinne des Strafgesetzes.
Das Völkerrecht definiert Heimtücke anders, dort ist es das Vortäuschen eines geschützten Status, andere Kriegslisten sind ausdrücklich nicht verboten.
Wenn der Spruch gebraucht wird, um Soldaten allgemein zu diffamieren, dann lehne ich ihn ab.
Wenn er gebraucht wird, um auf die oft verdrängte grausame Realität des Krieges hinzuweisen und der Gefahr der Verrohung, der auch der Angehörige der Streitmacht eines demokratischen Staates ausgesetzt ist dann kann ich ihn nachvollziehen.
Soweit ich mich erinnern kann, trat Kraken früher durchaus dafür ein, sich selbst und sein Land bzw. die Ordnung in seinem Land auch mit der Waffe in der Hand zu verteidigen.
und vor nicht allzu langer Zeit hätte man sich auch bei schwereren Körperstrafen darauf berufen können, dass man ja nix illegales tue...
welche Kausalbeziehungen dazu geführt haben, dass mein Bewusstsein im freien Teil Deutschlands zwischen 1945 und ? entstanden ist und nicht früher oder in Saudi-Arabien, Nord-Korea... kann ich nicht beurteilen.
Mir scheint allerdings, ich hab Glück gehabt.
Ich lehne den Vorgang ab, egal ob der strafrechtlich relevant ist, oder nicht.
Die Formulierung "Sowas ist abzulehnen" deutet ein klein wenig auf Amtssprache hin (auch wenn ich nicht sicher ausschließen kann, derartige Formulierungen zu gebrauchen)
wenn sich jemand als Frauenversteher darstellt:
und sich dann in einem anderen Fall darüber äußert, was eine "Frau braucht",
Dann könnte man darauf kommen, dass das eine Expertise ist und nicht einfach eine unbedachte Äußerung von Wut.
Ich hab ja auch konkret gefragt, ob er auch in einer Rechtsordnung, in der das nicht verboten wäre, von der Tat Abstand nähme, kann mich aber an keine deutliche Stellungsnahme seinerseits erinnern.
Ich halte Wolf nicht für einen Grabscher oder dergleichen, nur bestimmte Äußerungen gefallen mir nicht.
Natürlich gibt es Menschen mit allen möglichen Vorlieben, manche wollen sogar aufgegessen werden.
Dann stellt sich allerdings die Frage, wie man diese Vorlieben ermittelt.
Hier war (von anderer Seite) von Trial an Error die Rede, wobei unklar ist, wie das genau gemeint ist.
Das Spiel mit subtilen gestaffelten Grenzüberschreitungen und das genaue Beachten der Reaktion, oder bei 1000 Frauen massiv übergriffig werden, um damit diejenigen zu ermitteln, die sich zumindest nicht aktiv dagegen wehren?