Zitat Zitat von Verwend.gruppe 3402 Beitrag anzeigen
1. Beziehungsstreit oder Ehekrach:
Da rufe ich einfach die Polizei. Die sollen das klären. Mischt man sich da ein und verletzt den Mann, dann passiert es nicht selten, dass sich die "Bande" anschließend wieder verträgt, man angezeigt wird, Tatsachen verdreht werden und der Helfer am Schluss ein Problem mit Justizia bekommt. Darauf habe ich keinen Bock.

2. Vergewaltigung einer mir nicht bekannten oder unsympathischen Frau:
Hier greife ich natürlich mit der erforderlichen Gewalt ein, um den Täter in die Flucht zu schlagen oder ggf. festzusetzen. Mehr aber auch nicht.

3. Vergewaltung einer Frau, die ich als Freundin bezeichne:
Wie gesagt ... "kein Kommentar". Was ich mit diesem Täter machen würde, möchte ich nicht preisgeben, da es auf sensible Gemüter verstörend wirken könnte.
Und wie oft hast du in einem deiner Beispiele schon eingegriffen?