Ja, hast du, z.B. mit diesem Wortlaut:
"Der Beratungspflicht muss eine Impfpflicht folgen, "
Das alleine schließt schon aus, dass mehr als "die offizielle Ansicht" zählen darf.
Du vergisst immer noch, dass nach dem Grundgesetz jeder selbst zu entscheiden hat, was mit seinem Körper gemacht wird. Natürlich ist die Meinung mancher Schulmediziner, dass eine Impfung nicht der "körperlichen Unversehrtheit" entgegen steht. Das ist aber nur eine Meinung und nichts, was sie jemals unter Beweis oder gerichtlich prüfen lassen haben.
Was du also unter dem Strich sagst, ist dass du eine der wichtigsten Sätze des (Bundesdeutschen) Grundgesetzes streichen lassen möchtest. Und ich frage nochmal, ob dir klar ist, wo so was hin führt?
Übrigens kenne ich schon einige Leute, die in irgendeiner Form medizinisches Fachpersonal sind. Kein Einziger von denen hat - außer unter Druck vom Arbeitgeber - an den Massenimpfungen gegen Grippe Teil genommen, weil sie diese auch für Sinnlos halten.






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