Interessanter Artikel, der die Sichtweise eines Richters (hier ein Bundesrichter) auf die Begriffe "Notwehr", "Putativ-Notwehr" und "Überschreitung der Notwehr" wiedergibt. Achtung, langer Artikel.
Grundbegriffe des Strafrechts: Notwehr: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen |*ZEIT ONLINE
Einige seiner Äußerungen sind definitiv fragwürdig, sollen hier aber nicht Thema sein. Mir geht es eher um die juristische Auslegung des Themas Notwehr.
Er zeigt recht genau, wie ein Richter den Begriff "Notwehr" sieht und versteht.
Des weiteren gibt er einen, meiner Meinung nach, interessanten Exkurs über die Existenz des Notwehr-Rechts. Sinngemäß sagt er, dass die Notwehr einen Gegenrecht ist, weil es aus der Natur raus kommt (Selbsterhaltung) und damit nicht vom Staat verhinderbar.
Interessant finde ich auch folgende Aussage:
Wie seht ihr das?Wer einen Angriff provoziert, um ihn absichtlich zur "Notwehr" auszunutzen, ist nicht gerechtfertigt. Das betrifft, liebe Helden des Wilden Westens und liebe Nachahmer, leider die allermeisten Fälle eurer Heldentaten! Bei dieser Gelegenheit an euch daher die bittere Nachricht: Es kommt nicht darauf an, wer "zuerst zieht"!




Mit Zitat antworten